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Die Bauartzulassung eines Rollenprüfstandes für die Geschwindigkeitsmessung von Mopeds beantragen

Zusammengefasst

Im Zuge der sechsten Staatsreform wurde die Zuständigkeit für Messgeräte der gesetzlichen Metrologie, die im Rahmen der Straßenverkehrssicherheit eingesetzt werden, teilweise regionalisiert.

So ist der ÖDW Mobilität und Infrastrukturen künftig für die Bauartzulassungen von Rollenprüfständen zuständig, die im Rahmen der Verkehrssicherheit zur Feststellung der Geschwindigkeit eines Mopeds verwendet werden.

Verortet ist dies bei der Abteilung für gesetzliche Metrologie des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (FÖD Mobilität und Infrastrukturen).

Diese Messgeräte für die Messung der Geschwindigkeit von Mopeds unterliegen einer erstmaligen und regelmäßigen Eichung sowie einer technischen Kontrolle; die Prüfungen müssen unter der Aufsicht der Abteilung für gesetzliche Metrologie durchgeführt werden.

Achtung

Abteilung für gesetzliche Metrologie des ÖDW Mobilität und Infrastrukturen begleitet die Unternehmen bei den folgenden Schritten:

  • Bauartzulassungen nach dem K.E. vom 10. Oktober 2010 bei:
    • Rollenprüfständen, die gemeinhin als Kurvimeter bezeichnet werden;
    • Geschwindigkeitsmessgeräten (siehe Vorgehen „Bauartzulassung für ein Geschwindigkeitsmessgerät beantragen“);
    • Wiegesysteme für fahrende Fahrzeuge (WIM) mit hoher Geschwindigkeit ( > 30 km/h) (siehe Vorgehen „Die Bauartzulassung (Hochgeschwindigkeits-WIM-System) / Genehmigung zur Verwendung (Achslastwaage, ...) eines Fahrzeugwiegegerätes beantragen“)
  • Verwendungsgenehmigungen gemäß dem K.E. vom 16. Oktober 2009 über die Verwendungsgenehmigungen von nicht geeichten Messsystemen:
    • feste Achslastwaagen;
    • mobile Achslastwaagen;
  • Gebühren für die Zulassung von Modellen und Eichmarken, die von der gesetzlichen Metrologie ausgestellt werden.

Die Abteilung für gesetzliche Metrologie kümmert sich ebenfalls um die folgenden Zuständigkeiten:

  • Die regionale wallonische Vorschrift für die gesetzliche Metrologie im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit verwalten;
  • Die nicht delegierten Zuständigkeiten im Bereich der gesetzlichen Metrologie (Durchführung von Ersteichungen und regelmäßigen Eichungen, metrologische Prüfungen und Berichte...) sicherstellen;
  • Zulassungen für akkreditierte Inspektionsstellen für die Erst- und periodische Eichung von Messgeräten, für die die Region zuständig ist, erteilen;
  • Ausübung der Oberaufsicht über die an akkreditierte Stellen delegierten Kompetenzen im Bereich der gesetzlichen Metrologie:
    • Teilnahme an BELAC-Audits zur Akkreditierung oder Erneuerung der Akkreditierung von zugelassenen Stellen;
    • Inspektionen und Kontrollen von Standorten und Ausrüstungen, die von anerkannten Organisationen überprüft wurden.

Im Detail

Bedingungen

Wenn das Unternehmen den Antrag auf Bauartgenehmigung einreicht, muss diesem ein Dossier beigefügt werden, das alle von den Vorschriften geforderten Elemente enthält: z. B. die von einer nach ISO NBN EN 17025 akkreditierten Stelle genehmigten Prüfberichte für den Rollenprüfstand (Kurvimeter), die auf Französisch bereitgestellten Bedienungs-, Installations- und Schulungshandbücher mit der ebenfalls auf Französisch entwickelten Benutzeroberfläche sowie alle anderen als nützlich erachteten technischen Dokumente.

Prozedur

Für Ihren Antrag auf Bauartzulassung verwenden Sie das beigefügte Formular und senden Sie es per E-Mail an cellule.metrologie.dgo1@spw.wallonie.be.

Sie können die Abteilung auch per E-Mail kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten.

rechtliche Grundlagen
  • Gesetzbuch für Wirtschaftsrecht - Buch VIII
  • Königlicher Erlass vom 12. Oktober 2010 über die Genehmigung, Prüfung und Installation von Messinstrumenten, die zur Überwachung der Anwendung des Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei verwendet werden
  • Königlicher Erlass vom 3. Dezember 2006 zum Schutz der Aufzeichnung, Verarbeitung und Übertragung von elektronischen Daten aus Messinstrumenten.
  • Königlicher Erlass über Genehmigungen für die Verwendung von ungeeichten Messsystemen (HINWEIS: Abruf früherer Versionen ab 30.10.2009 und Aktualisierung ab 16. Oktober 2009

Formulare

Downloads

  • Antrag auf Zulassung des Messgerätemodells (format .docx) - nur auf Französisch verfügbar
  • Antrag auf Zulassung eines Messgerätemodells (format .pdf) - nur auf Französisch verfügbar

Documents utiles

  • Checkliste für Rollenprüfstände (Kurvimeter)
  • Checkliste für die Zulassung von RADAR-Geschwindigkeitsmessern mit Induktionsschleife
  • Rundschreiben über die Inbetriebnahme von Radargeräten in der Wallonie (2012)
  • Check-list d'approbation des cinémomètre RADAR (nur auf Französisch verfügbar)
  • Checkliste für die Zulassung von Geräten, die die Geschwindigkeit auf einer bestimmten Strecke messen können

Nützliche Links

  • OIML - Organisation internationale de la métrologie légale
  • BELAC - Belgische Akkreditierungsstelle

Kontakte

Dienste

Cellule de Métrologie Légale
081/219561

Verwaltung

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Aktualisiert am 01/06/2026
Verwaltungsschritt Nr. 4117
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