En bref
Sie können eine Gleichstellung Ihres ausländischen Abschlusses in der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragen, um in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu studieren oder zu arbeiten.
Studieren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
- Wenn Sie ein Studium an der Autonomen Hochschule Ostbelgien beginnen möchten und über einen ausländischen Sekundarschulabschluss (z. B. deutsches Abitur) verfügen, wenden Sie sich zur Beantragung einer Diplomgleichstellung an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
- Wenn Sie ein im Ausland begonnenes Hochschulstudium fortsetzen möchten, können Sie sich direkt an die Autonome Hochschule Ostbelgien wenden, um die Zulassung zu beantragen: www.ahs-ostbelgien.be
Arbeiten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
- Wenn Sie in der Privatwirtschaft arbeiten möchten, ist eine Diplomgleichstellung normalerweise nicht notwendig, kann aber von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber verlangt werden oder für eine selbständige Tätigkeit notwendig sein.
- Wenn Sie im öffentlichen Dienst oder in einer staatlich subventionierten Einrichtung arbeiten möchten, sollten Sie die Gleichstellung Ihres Diploms beantragen.
- Wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben möchten, sollten Sie eine berufliche Anerkennung Ihrer Diplome auf der Grundlage der europäischen Richtlinie 2005/36/EG beantragen. Wenden Sie sich daher an die Stelle, die für den Zugang zu dem betreffenden Beruf zuständig ist.
In der Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt die Anerkennung der Lehrerberufe (Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation) sowie der Gesundheits- und Pflegeberufe (Fachbereich Gesundheit und Senioren).
En détail
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Services
Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Diplomgleichstellung
087/596 300
Mis à jour le
Démarche n° : 3272
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