Die Erstellung der Haushaltspläne fügt sich in den Rahmen des Dekrets vom 15. Dezember 2011 ein. Diese regionale Gesetzgebung setzt die kürzlich im Rahmen der Sechsten Staatsreform geänderte Autonomie der föderierten Gebietskörperschaften in Bezug auf die Haushalts- und Finanzorganisation um, indem sie die Steuerautonomie der Regionen und die Finanzierung neuer Zuständigkeitsbereiche ausweitet.
Durch diese Reform wird eine umfangreiche Übertragung von föderalen Zuständigkeiten auf die föderierten Gebietskörperschaften organisiert und werden mehrere Finanzierungsmechanismen der Gemeinschaften und Regionen überarbeitet.
Die Zuständigkeitserweiterung der föderierten Gebietskörperschaften betrifft hauptsächlich die Politik in Sachen Beschäftigung, Familienleistungen, Gesundheitspflege und Beistand der Betagten, Mobilität, aber auch bestimmte Aspekte der Besteuerung natürlicher Personen (Wohnungswesen, energieeinsparende Investitionsausgaben...).
Übersicht des regionalen Haushaltsplanes:
(in Tausend Euro) | Ursprünglich 2020 | Ursprünglich 2021 | Variation |
---|---|---|---|
Einnahmen | 13 740 688 | 13 806 775 | 66 087 |
Ausgaben | 15 790 718 | 17 803 598 | 2 012 880 |
ESVG-Korrekturen (Korrekturen des Finanzierungssaldos gemäß den Regeln des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen) | 1 265 333 | 1 274 727 | 9 394 |
Finanzierungssaldo vor COVID-Auswirkungen und Wiederankurbelung | - 784 697 | - 2722 096 | - 1 937 399 |
Flexibilitätsklausel - Wiederherstellung | 350 000 | 1 421 428 | 1 071 428 |
Flexibilitätsklausel - COVID | 678 070 | 415 199 | |
Rückgang der Einnahmen COVID | 225 190 | 225 190 | |
Finanzierungssaldo mit Covid-Auswirkungen und Wiederankurbelung | - 434 697 | - 397 408 | 37 289 |