Regionalhaushalt

Die Erstellung der Haushaltspläne fügt sich in den Rahmen des Dekrets vom 15. Dezember 2011 ein. Diese regionale Gesetzgebung setzt die kürzlich im Rahmen der Sechsten Staatsreform geänderte Autonomie der föderierten Gebietskörperschaften in Bezug auf die Haushalts- und Finanzorganisation um, indem sie die Steuerautonomie der Regionen und die Finanzierung neuer Zuständigkeitsbereiche ausweitet.  

Durch diese Reform wird eine umfangreiche Übertragung von föderalen Zuständigkeiten auf die föderierten Gebietskörperschaften organisiert und werden mehrere Finanzierungsmechanismen der Gemeinschaften und Regionen überarbeitet. 

Die Zuständigkeitserweiterung der föderierten Gebietskörperschaften betrifft hauptsächlich die Politik in Sachen Beschäftigung, Familienleistungen, Gesundheitspflege und Beistand der Betagten, Mobilität, aber auch bestimmte Aspekte der Besteuerung natürlicher Personen (Wohnungswesen, energieeinsparende Investitionsausgaben...). 

Übersicht des regionalen Haushaltsplanes: 

(in Tausend Euro) Ursprünglich  2020 Ursprünglich  2021 Variation 
Einnahmen  13 740 688 13 806 775 66 087
Ausgaben  15 790 718 17 803 598 2 012 880
ESVG-Korrekturen (Korrekturen des Finanzierungssaldos gemäß den Regeln des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen) 1 265 333 1 274 727 9 394
Finanzierungssaldo vor COVID-Auswirkungen und Wiederankurbelung - 784 697 - 2722 096 - 1 937 399
Flexibilitätsklausel - Wiederherstellung 350 000 1 421 428 1 071 428
Flexibilitätsklausel - COVID   678 070 415 199
Rückgang der Einnahmen COVID   225 190 225 190
Finanzierungssaldo mit Covid-Auswirkungen und Wiederankurbelung - 434 697 - 397 408 37 289