Ihre Verwaltungsschritte
In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.
151 gefundene Resultate
- Die wallonische Steuerverwaltung beantwortet Ihre Fragen: per E-Mail: finanzdienst@spw.wallonie.be Telefonsprechstunde : 087 39 11 70 MO & MI: 8h30 – 12h00 DI & DO: 8h30…
- Wenn die Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeugs beschädigt und/oder unleserlich ist, ist ein Neueinschlag der Nummer erforderlich. Die Verschlechterung und/oder Unleserlichkeit einer…
- Wenn Sie ein aus dem Ausland importiertes Fahrzeug besonderer Bauart (Industrieausrüstung, landwirtschaftliche Geräte oder Werkzeuganhänger) zulassen möchten, muss das Fahrzeug…
- Wenn Sie ein aus dem Ausland importiertes Fahrzeug ohne europäische Genehmigung oder ein umgebautes Fahrzeug zulassen möchten, müssen Sie das Fahrzeug zunächst zur Genehmigung…
- Eine Genehmigung ist erforderlich, um Ausnahmefahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Betrieb zu nehmen, die aufgrund ihrer Bauweise oder der unteilbaren Ladung, die sie befördern,…
- Das RAVeL-Netz verfügt über eine eigene Website http://ravel.wallonie.be/home.html, die Routen, Karten, Broschüren usw. für die Benutzer enthält. Wir laden Sie ein, sie zu besuchen, um eine Broschüre…

