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Beantragung einer Genehmigung für einen Sondertransport

Zusammengefasst

Eine Genehmigung ist erforderlich, um Ausnahmefahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Betrieb zu nehmen, die aufgrund ihrer Bauweise oder der unteilbaren Ladung, die sie befördern, mindestens eine der folgenden Abmessungen überschreiten:

  • Länge: Einzelnes Fahrzeug: 12 m – Sattelzug + Auflieger: 16,50 m – Lastwagen + Anhänger: 18,75 m
  • Breite: 2,55 m
  • Höhe: 4 m
  • Gewicht: 44 T für Kombinationen mit fünf Achsen
  • Hecküberhang: 3 m

Achtung

Die Nutzer können ihre Anfragen auf Französisch, Niederländisch und Englisch stellen. Die Verwaltung wird ihnen auf Französisch antworten.

Im Detail

Prozedur

Der Antrag kann auf zwei Arten erfolgen:

1. Per Einschreiben:

Das Formular „Genehmigungsantrag für Sondertransport“ (unten) muss ebenso wie dessen Anhänge ausgefüllt und per Einschreiben an folgende Adresse gesendet werden:

Bruxelles Mobilité
Direction Véhicules et Transport de Marchandises
Place Saint-Lazare 2
1035 Brüssel

2. Online über die App WebTeuv

Die App WebTeuv ermöglicht die Verwaltung von Genehmigungsanträgen von A bis Z.

Um Zugang zu WebTeuv zu erhalten, müssen Sie sich zunächst über das Formular "Anmeldung WebTeuv" als Online-Antragsteller registrieren.
 
Der Zugang wird über die angegebene E-Mail-Adresse innerhalb von 2 Werktagen bestätigt. Anschließend müssen Sie den Anweisungen für die erste Anmeldung auf der Seite WebTEUV 2.0 folgen.
Coût

 33 Euro für ein außergewöhnliches Fahrzeug der Kategorien 1 und 2;
 53 Euro für ein Ausnahmefahrzeug der Kategorien 3 und 4.

Délais

Fünf Arbeitstage ab dem Tag, an dem der Antrag eingegangen ist.

Documents à fournir

Gegebenenfalls die Fahrzeugkarte und/oder die gefahrene Strecke.

rechtliche Grundlagen
  • 2 JUIN 2010. - Arrêté royal relatif à la circulation routière des véhicules
  • 16 DECEMBRE 2010. - Arrêté ministériel relatif à la procédure, la forme et le contenu de l'autorisation pour la circulation routière des véhicules exceptionnels
  • 21. MÄRZ 2024 - Erlass der Wallonischen Regierung über den Straßenverkehr mit Sonderfahrzeugen und zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen für die Ausstellung von Genehmigungen für den Sondertransport
  • 29. MÄRZ 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 15. März 1968 zur Festlegung der allgemeinen Regelung über die technischen Anforderungen an Kraftfahrzeuge, ihre Anhänger, ihre Bestandteile und ihr Sicherheitszubehör
  • 29 NOVEMBRE 2012. - Arrêté du Gouvernement wallon relatif à la délivrance d'autorisation pour le transport exceptionnel Quelle: SERVICE PUBLIC DE WALLONIE
  • 4 AVRIL 2019. - Décret relatif aux amendes administratives en matière de sécurité routière
Voies de recours

Keine

Formulare

Downloads

  • Beantragung einer Genehmigung für einen Sondertransport (nur auf Französisch verfügbar)

Nützliche Links

  • Transport exceptionnel
  • Transport exceptionnel (nur auf Französisch verfügbar)

Kontakte

Dienste

Service "autorisations transport exceptionnel" pour la Wallonie
Boulevard du Nord, 8
5000 NAMUR
081/77.24.00

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Aktualisiert am 01/06/2026
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