In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.
95 gefundene Resultate
- Jedes kleine oder mittelgroße Unternehmen, welches eine kommerzielle oder handwerkliche Tätigkeit auf dem Gebiet Belgiens ausüben möchte, muss nachweisen, dass es über die unternehmerischen…
- Wenn Sie eine Ermäßigung (bescheidene Wohnung, Person mit Behinderung oder schwerer Kriegsinvalide, Familie zu Lasten) oder eine proportionale Ermäßigung (Nichtbenutzung und Ertraglosigkeit ;…
- Ein Wirtschaftsteilnehmer, der eine oder mehrere der 11 Kategorien und/oder Unterkategorien von Bodenabfertigungsdiensten auf einem oder beiden wallonischen Flughäfen ausüben möchte,…
- Die wallonische Steuerverwaltung beantwortet Ihre Fragen: per E-Mail: finanzdienst@spw.wallonie.be per Telefon: +32 (0)87/39 11 70 per Post: ÖDW Finanzen - Hütte 79, 4700 Eupen während der…
- Die Fahrtauglichkeitsbescheinigung (oder Prüfbescheinigung) ist für Schiffe ab einer Länge von 20 Metern vorgeschrieben. Es handelt sich um eine europäische Richtlinie über…
- Es sind viele Befreiungsregelungen vorgesehen: A. Nutzung des Fahrzeugs an weniger als 30 Tagen im Jahr (Fahrtenblatt) B. Befreiung für Fahrzeuge, die von Invaliden bzw. Personen mit Behinderung…