In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.
26 gefundene Resultate
- Nach Einreichen eines Antrags kann die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs (oder landwirtschaftlicher Flächen) durch Schenkung oder Erbschaft dem 0-%-Steuersatz unterliegen, wenn sie bestimmte…
- Grundsätzlich wird die Steuer auf Spiele und Wetten auf alle Arten von Spielen und Wetten erhoben, d. h. auf Verrichtungen, bei denen die Teilnehmer eine Summe einsetzen, mit dem Risiko zu verlieren…
- Die wallonische Steuerverwaltung beantwortet Ihre Fragen: per E-Mail: finanzdienst@spw.wallonie.be per Telefon: +32 (0)87/39 11 70 per Post: ÖDW Finanzen - Hütte 79, 4700 Eupen Die Schalter sind…
- Sie möchten die erhaltene Zahlungsbenachrichtigung für die Verkehrssteuer, die Inbetriebsetzungssteuer oder den Ökomalus sowie die im Rahmen der Kilometerabgabe verhängte Geldbuße anfechten.
- Bei Nichtbenutzung, Ertraglosigkeit oder Zerstörung einer Immobilie während des Steuerjahres wird dem Steuerpflichtigen (Eigentümer, Besitzer usw.) ein Erlass oder eine proportionale Ermäßigung des…
- Sind Sie ein privater Waldbesitzer? Sie möchten Ihrem Vermögen die bestmögliche Zukunft sichern? Die Forstbetriebsgemeinschaft könnte Sie interessieren! EINE KOORDINIERTE BEWIRTSCHAFTUNG DES WALDES…