Zusammengefasst
Um in der Wallonie (und anderswo) zu navigieren, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese werden auf föderaler Ebene festgelegt. Folglich müssen Sie sich an den FÖD Mobilität und Transportwesen wenden, wenn Sie Fragen zur Art der zugelassenen Schiffe, Schifffahrtsbrevets und allgemeinen Bestimmungen für die Nutzung der Wasserstraßen haben. Auf der Website des FÖD Mobilität und Transportwesen können Sie sich über die diesbezüglichen Regeln informieren.
Der Verkehr auf dem wallonischen Schifffahrtsnetz wird hingegen auf regionaler Ebene festgelegt. Der ÖDW Mobilität und Infrastrukturen verwaltet diese Aspekte für die Wallonie.
Im Detail
Für die Vergnügungsschifffahrt sind ein Vergnügungsschiff, das den Vorschriften entspricht (Dokumente und Ausrüstung) und, wenn das Schiff 15 Meter oder länger ist oder eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h hat, ein Schiffsführer mit einem von der föderalen Ebene ausgestellten Führerbrevet erforderlich.
Für dieses Brevet ist der Föderalstaat zuständig: mobilit.belgium.be/fr/navigation/navigation-de-plaisance
Beim Navigieren auf dem Schifffahrtsnetz ist es wichtig, diese (und andere) Regeln zu beachten:
- die Geschwindigkeiten einhalten, die nach den besonderen Vorschriften des befahrenen Schifffahrtsweges zulässig sind. Die Sonderregelungen sind auf dem Portal Infrastrukturen einzusehen.
- das schnellste und/oder wendigste Schiff muss den anderen Benutzern des Schifffahrtsweges die Vorfahrt gewähren
- jedes plötzliche Manövrieren, das andere Wasserfahrzeuge behindern könnte, ist verboten
- Vergnügungsschiffe dürfen nicht in der schiffbaren Durchfahrtsöffnung und innerhalb von 50 Metern von Staudämmen anlegen.
- nach der Benutzung müssen sie fest vertäut sein und dürfen die Schifffahrt in keiner Weise behindern. An mehreren Stellen des wallonischen Schifffahrtsnetzes gibt es ausgewiesene Anlegeplätze für Vergnügungsschiffe.
Auch das Durchfahren von Schleusen und anderen Bauwerken unterliegt einigen Regeln, die Sie auf der Seite "Schifffahrt in der Wallonie" des Portals Infrastrukturen finden.
Im Gegensatz zu den angrenzenden Regionen wird für den Verkehr auf dem wallonischen Schifffahrtsnetz keine besondere Gebühr erhoben. Die Nutzung der Vergnügungsinfrastrukturen und anderer Dienstleistungen könnte jedoch kostenpflichtig sein.
- Allgemeine Vorschriften für die nicht-gewerbliche Schifffahrt
- Erlass der Wallonischen Regierung zur Regelung der Schifffahrt auf den Wasserstraßen in der Wallonischen Region und zur Aufhebung für die Wallonische Region mancher Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 15. Oktober 1935 zur Einführung der allgemeinen Ordnung über die Wasserstraßen