Übermittlung piezometrischer Messungen an den ÖDW LNU

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Zusammengefasst

Sind Sie ein Wasserproduzent? Im Rahmen des Programms zur Überwachung des Grundwasserspiegels müssen Sie dem ÖDW LNU (Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt) die piezometrischen Daten übermitteln, die an den Piezometern in der Nähe Ihrer Wasserentnahmestellen gemessen wurden. Dies geschieht jährlich und wird per E-Mail erledigt. 

 

DIE ÜBERWACHUNG DES GRUNDWASSERS: EINE GESETZLICHE VERPFLICHTUNG FÜR WASSERPRODUZENTEN 

Die regelmäßige Überwachung des Grundwasserspiegels trägt zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Bewirtschaftung der Ressource bei.  

Als Wasserproduzent sind Sie Teil des wallonischen Netzes zur Überwachung des Grundwassers. Die Umweltgenehmigung, die für Ihre Grundwasserentnahmeanlagen ausgestellt wurde, enthält spezielle Auflagen für die Installation von Piezometern und die piezometrische Überwachung.  

Übermitteln Sie Ihre piezometrischen Daten bis spätestens 31. Januar mithilfe des dafür vorgesehenen Formulars (siehe „Verfahren“) an die Direktion Grundwasser (DESo) des ÖDW LNU. 

Im Detail

Zielpublikum - Details

Dies gilt für alle Wasserproduzenten, die eine nicht gravitative Wasserentnahme oder eine Gruppe von Wasserentnahmen betreiben, deren durchschnittliche Jahresproduktion mindestens 1000 m³ / Tag beträgt. 

Bedingungen

Daten, die über die Messreferenz eines Bauwerks bereitgestellt werden müssen 

  • Beschreibung der Wasserstandsmarke (WM), in Bezug auf die die Wassertiefenmessungen vorgenommen werden sollen 
  • Die Höhe der Wasserstandsmarke (ausgedrückt in Metern und Zentimetern); 
  • Das Datum, ab dem die Wasserstandsmarke verwendet wird, oder das Validierungsdatum der Wasserstandsmarke. 

 
Pegelmessungen 

  • Sie werden durch die Messung der Wassertiefe in Bezug auf die Wasserstandsmarke des Bauwerks ermittelt 

 

Prozedur

FÜR MANUELL DURCHGEFÜHRTE MESSUNGEN 

  1. FÜLLEN Sie die Datei zur Übermittlung der piezometrischen Daten aus (siehe „Formulare“).  
  • Messreferenz: Füllen Sie pro Bauwerk und Wasserstandsmarke eine Zeile aus. 
  • Pegelmessungen: Füllen Sie eine Zeile pro Messung aus. 
  1. ÜBERMITTELN Sie Ihre Daten ausschließlich im .xls- oder .xlsx-Format an die Direktion Grundwasser (DESo) des ÖDW LNU.  
  • Wann? Bis zum 31. Januar, der auf das Jahr der Überwachung folgt 

 

BEI VERWENDUNG EINES AUTOMATISCHEN DATENERFASSUNGSSYSTEMS 

Kontaktieren Sie die Direktion für Grundwasser (DESo), um gemeinsam das Format der Datenübertragung zu vereinbaren. 

 

Kontakte

Dienste

Bei Fragen zur Zulassung wenden Sie sich an die Direktion Grundwasser
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4394
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