Zusammengefasst
Sind Sie ein Bauunternehmen oder ein Landwirt? Lassen Sie sich als Abfallverwerter registrieren. Ihr Vorteil? Mit dieser Registrierung können Sie sich die Beantragung einer Umweltgenehmigung ersparen. Die Registrierung ist nämlich gleichbedeutend mit einer Umweltgenehmigung.
In der Wallonie wird diese Registrierung zur Verwertung von anderen als gefährlichen Abfällen unter bestimmten Bedingungen erteilt. Diese Registrierung wird vom ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU) und insbesondere von der Abteilung Boden und Abfälle (ABA) ausgestellt.
Unser Ziel? Die menschliche Gesundheit und die Umwelt schützen.
VERWERTEN SIE IHRE BAUABFÄLLE
Im Rahmen des Abfallverwertungsprozesses ersetzt Ihr Abfall andere Materialien oder wird so aufbereitet, dass er für einen nützlichen Zweck verwendet werden kann. Beispielsweise können Sie sie als Fundament- oder Unterbaumaterial verwenden.
Brauchen Sie Ideen? Sehen Sie unter „Weitere Informationen“ weiter unten eine Liste der Unternehmen ein, die für die Verwertung bestimmter Abfälle registriert sind.
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ANDERE ALS GEFÄHRLICHE ABFÄLLE
Sehen Sie die vollständige Liste der betroffenen Abfälle in Anhang I des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Juni 2001 zur Förderung der Verwertung bestimmter Abfälle ein. |
KOSTENLOS UND 10 JAHRE GÜLTIG
Sich registrieren zu lassen ist verpflichtend, um andere als gefährliche Abfälle zu verwerten. Die Verpflichtung bezieht sich nur auf Tätigkeiten, die gewerblich ausgeübt werden.
Diese Formalität ist kostenlos. Die Registrierung wird für die Dauer von 10 Jahren gewährt. Sie ist erneuerbar. Sie kann nicht an Dritte abgetreten werden.
Während der gesamten Dauer Ihrer Registrierung müssen Sie eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen (siehe weiter unten unter „Bedingungen“).
TRANSPORT: EINE WEITERE REGISTRIERUNG
Transportieren Sie selbst ungefährliche Abfälle? Denken Sie daran, dass Sie zusätzlich zu Ihrer Registrierung als Verwerter auch als Abfalltransporteur registriert sein müssen. Wenn Sie einen Subunternehmer mit dem Transport beauftragen, muss dieser ebenfalls registriert sein.
RECYCLINGKORN
Für recyceltes Korn müssen Sie die Registrierung des Austritts aus dem Abfallstatus beantragen. Siehe das dazugehörige Verfahren.
REGISTRIEREN SIE SICH
Um sich zu registrieren, füllen Sie bitte das Online-Formular aus. Lesen Sie die detaillierte Vorgehensweise unten.
Im Detail
Unternehmen, die sich um die Verwertung bestimmter Abfälle bewerben. Zum Beispiel: Unternehmen, die im Baugewerbe tätig sind, oder Landwirte.
Sehen Sie unter „Weitere Informationen“ unten eine Liste der Unternehmen, die für die Verwertung bestimmter Abfälle registriert sind.
VORAUSSETZUNG FÜR DIE GEWÄHRUNG DER REGISTRIERUNG
- Kein Direktor oder Geschäftsführer der Gesellschaft wurde wegen eines Umweltvergehens verurteilt
BEDINGUNGEN, UM SEINE REGISTRIERUNG ZU BEHALTEN
- Buchführung: Während der gesamten Dauer Ihrer Registrierung müssen Sie unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig Buch führen. Diese enthält für die Abfälle:
- die Chargennummern
- die Art der Abfälle
- die gelieferten Mengen
- die Lieferdaten
- die Identität und Anschrift der Empfänger oder Lieferanten, je nach Fall
- die Herkunft oder Bestimmung der Chargen
- Keine Verurteilung wegen eines Umweltvergehens
Bei Verstößen wird Ihre Registrierung ausgesetzt oder gelöscht
Der hauptsächliche Vorteil dieser Registrierung besteht darin, dass das Verfahren zur Beantragung einer Umweltgenehmigung vermieden wird. Die Registrierung als Verwerter von Abfällen, die nicht gefährlich sind, gilt als Umweltgenehmigung ausschließlich für die Verwertungsaktivitäten. Sie befreit nicht von den Genehmigungspflichten für Lagerungs- oder Vorbehandlungsmaßnahmen.
Sich als Verwerter von anderen als gefährlichen Abfällen registrieren lassen ist auf Französisch und auf Deutsch möglich Diese Formalität ist kostenlos. MIT IHREM ANTRAG VORZULEGENDE DOKUMENTE
NACHVERFOLGUNG IHRES ANTRAGS: SCHRITTE
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- Rechtsvorschriften über die Verwertung bestimmter Abfälle und die Verwaltung der Rückverfolgbarkeit von Ländereien (nur auf Französisch verfügbar)
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. Juni 2001 zur Förderung der Verwertung bestimmter Abfälle
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 5. Juli 2018 bezüglich der Verwaltung und Rückverfolgbarkeit von Erde
- Dekret vom 9. März 2023 über Abfall, Kreislaufwirtschaft bei Materialien und öffentliche Sauberkeit (nur auf Französisch verfügbar)
An wen wendet man sich?
- Sie können ein Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Behörde einleiten, nämlich beim Umweltminister. Das Rechtsmittel wird nicht mehr beim Staatsrat eingelegt.
Wann sollte das Rechtsmittel eingelegt werden?
- Sie haben eine Frist von 30 Tagen ab dem Empfang der Entscheidung, die Sie anfechten. Nach Ablauf dieser Frist ist das Rechtsmittel unzulässig.
Wie legt man das Rechtsmittel ein?
- Das Rechtsmittel muss schriftlich in Form eines Antrags gemäß den durch die Vorschriften vorgesehenen Modalitäten (Artikel 89 des Dekrets vom 9. März 2023) eingereicht werden. Dies bedeutet insbesondere, dass: Ihr Rechtsmittel über die zugelassenen Kanäle per Post gesendet werden muss; Ihr Antrag die Identifizierung des Antragstellers und das Versanddatum gewährleisten muss. Gleichzeitig müssen Sie eine Kopie Ihres Rechtsmittels an die Verwaltung senden, die die Entscheidung in erster Instanz getroffen hat (das DSD).
Welche Informationen muss Ihr Rechtsmittel enthalten?
- Um zulässig zu sein, muss der Antrag: datiert und unterschrieben sein und mindestens die nach der Vorschrift vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten (Artikel 117, §4 des Dekrets).
- Konkret muss Ihr Rechtsmittel Folgendes enthalten:
- Ihre Identität (Name und Vorname oder Firmierung, vollständige Adresse, Kontaktdaten) die Entscheidung
- gegen die Sie Einspruch erheben (Referenz und Datum der Entscheidung)
- die Gründe Ihres Rechtsmittels (warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind)
- alle nützlichen Unterlagen zur Unterstützung Ihres Antrags Ihre Unterschrift (oder die Ihres Vertreters)
- Wenn eine dieser Informationen fehlt oder das Rechtsmittel nicht korrekt eingereicht wurde, kann es für unzulässig erklärt werden.

