Praktische Führerscheinprüfung Kategorie B bestehen

Zusammengefasst

Die praktische Prüfung wird am Ende der Fahrschulung, der auf den erfolgreichen Abschluss der theoretischen Prüfung folgt, präsentiert.
In der Wallonie stehen Ihnen 3 Fahrschulungen zur Verfügung:
1. Fahrschulkurs - Dieser Kurs in einer Fahrschule vermittelt Ihnen die Grundlagen des Fahrens auf der Straße. Sie können in der Probezeit dann alleine fahren.
2. freie Begleitung - Während des Zeitraums Ihrer Probezeit fahren Sie in Anwesenheit einer freiwilligen Begleitperson. Sie dürfen unter keinen Umständen allein fahren.
3. direkter Zugang - Über diesen Weg können Sie von den praktischen Fahrschulkursen zur praktischen Prüfung übergehen, ohne vorher eine Probezeit zu absolvieren.
Die Bedingungen für den Zugang zur praktischen Prüfung unterscheiden sich je nach gewähltem Weg. Diese Prüfung findet in einem der von der Wallonie anerkannten Zentren statt : Prüfungszentrum finden.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung, können Sie Ihren praktischen Führerschein B bei Ihrer Gemeindeverwaltung beantragen.

Achtung

Wenn Sie im Besitz eines vorläufigen Führerscheins der Klasse B sind, können Sie:
1. nicht außerhalb Belgiens fahren
2. keine Fahrzeuge der Klasse AM, A1, A2 oder A (Motorräder) fahren.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Bürgerinnen und Bürger im Alter von 18 Jahren.

Bedingungen

Um die praktische Prüfung ablegen zu können, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • die Prüfung auf öffentlichen Straßen mit dem eigenen Fahrzeug ablegen.
  • ein gültiges Ausweisdokument haben;
  • den Nachweis haben, dass Sie die theoretische Prüfung innerhalb der letzten drei Jahre bestanden haben;
  • den Nachweis haben, dass Sie den Risikowahrnehmungstest bestanden haben;
  • Ihren gültigen provisorischen Führerschein (ausgestellt vor mehr als 3 Monaten) haben;
  • nach 2 aufeinanderfolgenden nicht bestandenen Prüfungen, den Nachweis, dass Sie die obligatorische Ausbildung nach 2 Misserfolgen abgeschlossen haben;
  • im Besitz des Nachweises einer gültigen Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug sein, mit dem Sie vorstellig werden (grüne Karte - internationaler Versicherungsnachweis);
  • im Besitz der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs sein, mit dem Sie vorstellig werden;
  • die gültige, grüne Prüfbescheinigung des Fahrzeugs, mit dem Sie vorstellig werden, (wenn das Fahrzeug einer technischen Kontrolle unterzogen wird);
  • den belgischen oder europäischen Führerschein des Fahrzeugführers oder der Begleitperson, der zum Führen des Fahrzeugs, in dem die praktische Prüfung abgelegt werden soll, gültig ist;
  • ggf. die Bescheinigung über den Unterricht des Fahrzeugführers nach dem pädagogischen Termin;
  • das in Belgien ausgestellte gültige Ausweisdokument des Fahrzeugführers oder der Begleitperson;
  • den Nachweis über die Zahlung der Gebühr (im Falle einer Vorauszahlung).
Prozedur

Das Ablegen praktischer Prüfungen ist nur nach Vereinbarung möglich.
Wenden Sie sich an das Prüfungszentrum Ihrer Wahl, indem Sie die folgende Seite konsultieren: Suche nach einem Prüfungszentrum.

Documents utiles

Kontakte

Dienste

Cellule formation à la conduite pour la Wallonie
Boulevard du Nord 8
5000 - Namur
081/77.29.02 et 081/77.29.42
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 2858
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