Zusammengefasst
Dies ist Teil der von der CWaPE angebotenen Dienstleistungen.
Die CWaPE (Wallonische Kommission für Energie) ist die wallonische Regulierungsbehörde der Strom- und Gasmärkte in der Wallonie
Wenn Sie eine bei der CWaPE gemeldete Energiegemeinschaft sind und beim Netzbetreiber einen Antrag auf Genehmigung/Änderung der gemeinsamen Nutzung stellen möchten, müssen Sie der CWaPE die aktuellen, Sie betreffenden Informationen und die Änderungen, die Sie seit der letzten Meldung vorgenommen haben, übermitteln.
Diese Informationen müssen der CWaPE auch jährlich bis spätestens 1. September mitgeteilt werden (Jahresbericht).
In diesem Blatt wird der Ablauf des Prozesses „Meldung über Aktualisierung von Informationen/jährliche Berichterstattung einer Energiegemeinschaft“ erläutert.
Achtung
Dieser Prozess ist von dem Antrag auf Genehmigung/Änderung der gemeinsamen Nutzung von Energie innerhalb einer Gemeinschaft zu unterscheiden, der an den Netzbetreiber zu richten ist. Zu diesem Zweck stellt Ihnen die CWaPE die notwendigen Informationen und Formulare auf ihrer Website zur Verfügung (
Im Detail
Meldung
Der Vertreter der Gemeinschaft oder sein Bevollmächtigter ist verpflichtet, die Änderungen der Gemeinschaft, die seit der letzten Meldung von Informationen an die CWaPE eingetreten sind, durch Ausfüllen des Formulars und durch Beifügung der erforderlichen Anhänge mitzuteilen.
Sie müssen dieses Formular bei jedem Antrag auf Genehmigung/Änderung der gemeinsamen Nutzung beim Netzbetreiber einreichen.
Sie müssen dieses Formular auch bis zum 1. September jedes Jahres im Rahmen der jährlichen Berichterstattung einreichen.
Die zu aktualisierenden Informationen beziehen sich auf Folgendes:
- Identität des Vertreters der Energiegemeinschaft oder seiner Kontaktdaten;
- Tätigkeiten der Energiegemeinschaft auf dem Strommarkt;
- Delegation der Verwaltung ihrer Tätigkeiten/Erzeugungs- oder Speicheranlagen;
- Mitglieder oder Aktionäre der Energiegemeinschaft;
- Erzeugungs- oder Speicheranlagen der Energiegemeinschaft;
- Satzung oder Geschäftsordnung;
- Interessenkonflikt, der alle Mitglieder oder Aktionäre der Energiegemeinschaft betrifft.
Wenn das Formular im Rahmen des Jahresberichts eingereicht wird, müssen Sie auch den jährlichen Tätigkeitsbericht beifügen.
Überprüfung der Vollständigkeit
Nach Eingang des Dossiers hat die CWaPE eine Frist von 10 Arbeitstagen, um den ordnungsgemäßen Empfang der Informationen elektronisch zu bestätigen.
Nachträgliche Kontrollen der Konformität
Die CWaPE kann jederzeit Kontrollen der Konformität der Energiegemeinschaften bezüglich der Bestimmungen des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Strommarktes und des EWR vom 17. März 2023 bezüglich der Energiegemeinschaften und der gemeinsamen Nutzung von Energie durchführen.
Diese Kontrollen werden zudem systematisch im Rahmen eines Genehmigungsantrags für eine Aktivität zur gemeinsamen Nutzung von Energie in der Gemeinschaft durchgeführt.
Bearbeitung innerhalb einer Frist von zehn Werktagen
Dem Formular müssen Nachweise Belege beigefügt werden, einige im vorgeschriebenen Format, andere im freien Format. Diese werden Ihnen beim Ausfüllen des Formulars angezeigt.
Erlass der Wallonischen Regierung vom 17. März 2023 bezüglich der Energiegemeinschaften und der gemeinsamen Nutzung von Energie
Formulare
Online
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Aktualisierung der Informationen der Energiegemeinschaft/Jahresbericht
Documents utiles
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Wie greife ich auf „Mein Bereich“ zu? - Unternehmen MIT belgischer Unternehmensnummer (ZDU)

