Home Ihre Verwaltungsschritte EG-Meldung

EG-Meldung

Zusammengefasst

Dies ist Teil der von der CWaPE angebotenen Dienstleistungen.

Die CWaPE (Wallonische Kommission für Energie) ist die wallonische Regulierungsbehörde der Strom- und Gasmärkte in der Wallonie

Wenn Sie als Energiegemeinschaft auf dem Strommarkt tätig sein wollen, müssen Sie Ihre Gründung vorab bei der CWaPE melden.

In diesem Blatt wird der Ablauf des Prozesses „Meldung der Gründung einer Energiegemeinschaft“ erläutert. 

Achtung

Dieser Prozess bezieht sich auf die Meldung der Gründung einer Energiegemeinschaft. Er ist von dem Antrag auf Genehmigung der gemeinsamen Nutzung von Energie innerhalb einer Gemeinschaft zu unterscheiden, der an den Netzbetreiber zu richten ist. Zu diesem Zweck stellt Ihnen die CWaPE die notwendigen Formulare auf ihrer Website zur Verfügung (gemeinsame Nutzung von Energie).

Solange eine Energiegemeinschaft nicht bei der CWaPE gemeldet ist und ihr Dossier nicht für vollständig erklärt wurde, darf sie die Bezeichnungen „Bürgerenergiegemeinschaft“ oder „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ in ihren Dokumenten, Veröffentlichungen oder Mitteilungen nicht verwenden.

Im Detail

Prozedur

Meldung

Der Vertreter der Energiegemeinschaft oder sein Bevollmächtigter muss die Gründung der CWaPE melden, indem er das Formular für die Meldung ausfüllt und die erforderlichen Anhänge beifügt.

Diese Mitteilung muss erfolgen, sobald die Gemeinschaft Rechtspersönlichkeit erlangt hat, jedoch vor Beginn ihrer Tätigkeit auf dem Strommarkt.

Überprüfung der Vollständigkeit

Ab Erhalt des Dossiers zur Meldung verfügt die CWaPE über eine Frist von zehn Arbeitstagen, um die Vollständigkeit zu überprüfen.

  • Wenn das Dossier vollständig ist, schickt Ihnen die CWaPE eine Empfangsbestätigung, die die Vollständigkeit der Meldung bestätigt. Diese Empfangsbestätigung dient lediglich als Nachweis für die Meldung und stellt keine Bescheinigung über die Konformität der Energiegemeinschaft mit dem gesetzlichen Rahmen dar.
  • Wenn das Dossier unvollständig ist, schickt Ihnen die CWaPE ein Schreiben, in dem die fehlenden Elemente angeführt sind. Ein mehrfacher Austausch zwischen der CWaPE und dem Vertreter sind möglich, jedoch muss der Vertreter das Dossier innerhalb einer Frist von maximal sechs Monaten ab der ersten Empfangsbestätigung der CWaPE vervollständigen. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, wird die Meldung für ungültig erklärt.

Nachträgliche Kontrollen der Konformität

Die CWaPE kann jederzeit Kontrollen der Konformität der Energiegemeinschaften bezüglich der Bestimmungen des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Strommarktes und des EWR vom 17. März 2023 bezüglich der Energiegemeinschaften und der gemeinsamen Nutzung von Energie durchführen.

Diese Kontrollen werden zudem systematisch im Rahmen eines Genehmigungsantrags für eine Aktivität zur gemeinsamen Nutzung von Energie in der Gemeinschaft durchgeführt.

Délais

Bearbeitung innerhalb einer Frist von zehn Werktagen

Documents à fournir

Dem Formular müssen Nachweise Belege beigefügt werden, einige im vorgeschriebenen Format, andere im freien Format. Diese werden Ihnen beim Ausfüllen des Formulars angezeigt. 

rechtliche Grundlagen
  • Erlass der Wallonischen Regierung vom 17. März 2023 bezüglich der Energiegemeinschaften und der gemeinsamen Nutzung von Energie

Formulare

Online

  • Mitteilung zur Schaffung einer Energiegemeinschaft Formulaire qui requiert l'utilisation de la carte d'identité (eID).

Documents utiles

  • Wie greife ich auf „Mein Bereich“ zu? - Unternehmen MIT belgischer Unternehmensnummer (ZDU)

Kontakte

Dienste

CWaPE
Route de Louvain-la-Neuve, 4 boite 12
5001 NAMUR (Belgrade)
+32081330810
Zurück zu den Verwaltungsschritten
Aktualisiert am 23/06/2026
Verwaltungsschritt Nr. 5178
diesen Verwaltungsschritt ausdrucken
Verwaltungsschritte Akteure und Institutionen Öffentlicher Dienst der Wallonie Wallonisches Parlament Geoportal Wallex Wallonische öffentliche Aufträge Haushalt

1719

KontaktformularEspaces WalloniePresseEine Beschwerde beim ÖDW einreichenEinen Voschlag zur Vereinfachung übermitteln