Ihr zwei- oder dreirädriges Fahrzeug oder Vierradfahrzeug bei einem Weiterverkauf an eine Privatperson oder nach einem Unfall einer technischen Kontrolle unterziehen.

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Zusammengefasst

Damit Käufer ein sicheres Fahrzeug erwerben können, wird ab dem 1. Januar 2023 eine technische Kontrolle für Motorräder beim Weiterverkauf an eine Privatperson oder nach einem Unfall vorgeschrieben.

Diese neue Regelung betrifft die folgenden Fahrzeuge der Klasse L:

Motorräder, Krafträder, motorisierte Dreiräder und Vierradfahrzeuge, die mit einem belgischen Kennzeichen fahren oder dies beabsichtigen und mit einem solchen ausgestattet sind:

  • entweder mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von mehr als 125 cc;
  • oder mit einem Elektro- oder Hybridmotor mit einer Nenndauerleistung von mehr als 11 kW und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

 

Die Motorräder werden insbesondere auf folgende Punkte überprüft:

  • Identifizierung des Fahrzeugs;
  • Bremsanlagen;
  • Lenkung;
  • Sichtbarkeit;
  • Beleuchtung und Elemente des Stromkreises;
  • Achsen, Räder, Reifen, Federung;
  • Fahrgestell und Fahrgestellzubehör;
  • Belästigung (Lärm und Verschmutzung).

 

Diese nicht-periodische technische Kontrolle wird nach Terminvereinbarung von den zugelassenen Organisationen (A.I.B.V und Autosécurité) durchgeführt.  Derzeit werden die folgenden Standorte für die Durchführung dieser Kontrolle ausgewählt:  Mons (Cuesmes), Eupen, Fleurus, Habay-la-Neuve, Marche-en-Famenne, Couvin (Mariembourg) und Wanze.

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