Zusammengefasst
Ein ausländisches Unternehmen, das einen grenzüberschreitenden Transport von einem Grenzstaat in die Wallonische Region organisieren möchte, muss die Genehmigung der Region einholen.
Achtung
Es ist erforderlich, vorab eine Genehmigung für den
Im Detail
Prozedur
Das in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Unternehmen stellt seinen Antrag auf grenzüberschreitenden Transport bei der zuständigen Verwaltung dieses Mitgliedstaats.
Diese Verwaltung wendet sich an die
Zu diesem Zweck:
- übermittelt sie das vom Unternehmen ausgefüllte Antragsformular, eine Kopie der Genehmigung für den Berufszugang, die Fahrpläne, die Preise, die Route und alle anderen als nützlich erachteten Informationen.
- erhält diese Behörde eine Empfangsbestätigung
- Dem Verkehrsbetreiber der Wallonie
Opérateur de Transport de Wallonie (OTW) wird ein Antrag zur Stellungnahme übermittelt. Der Verkehrsbetreiber der Wallonie verfügt über eine Frist von 2 Monaten, um eine Stellungnahme abzugeben. Wenn innerhalb von 2 Monaten keine Antwort vorliegt, gilt ihre Stellungnahme als günstig. Eine Kopie dieser Stellungnahme wird an die VerkehrsbehördeAutorité Organisatrice du Transport - (AOT) weitergeleitet. - Die positive oder negative Stellungnahme wird der ausländischen Behörde übermittelt. Es wird ein Antrag auf eine Kopie der Genehmigung beigefügt.
rechtliche Grundlagen
Règlement (CE) 1073/2009 du Parlement européen et du Conseil du 21 octobre 2009 établissant des règles communes pour l’accès au marché international des services de transport par autocars et autobus, et modifiant le règlement (CE) n° 561/2006 - (DE)

