Attention : les démarches en ligne sur Mon Espace ne sont pas encore possibles à l'heure actuelle, de même que l'accès à certains formulaires PDF.
Zusammengefasst
Ein ausländisches Unternehmen, das einen grenzüberschreitenden Transport von einem Grenzstaat in die Wallonische Region organisieren möchte, muss die Genehmigung der Region einholen.
Achtung
Es ist erforderlich, vorab eine Genehmigung für den Zugang zum Beruf zu besitzen, die von der Verwaltung des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, ausgestellt wurde.
Im Detail
Prozedur
Das in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Unternehmen stellt seinen Antrag auf grenzüberschreitenden Transport bei der zuständigen Verwaltung dieses Mitgliedstaats.
Diese Verwaltung wendet sich an die Direktion der Straßenverkehrsregulierung, um deren Genehmigung zu beantragen.
Zu diesem Zweck:
- übermittelt sie das vom Unternehmen ausgefüllte Antragsformular, eine Kopie der Genehmigung für den Berufszugang, die Fahrpläne, die Preise, die Route und alle anderen als nützlich erachteten Informationen.
- erhält diese Behörde eine Empfangsbestätigung
- Dem Verkehrsbetreiber der Wallonie Opérateur de Transport de Wallonie (OTW) wird ein Antrag zur Stellungnahme übermittelt. Der Verkehrsbetreiber der Wallonie verfügt über eine Frist von 2 Monaten, um eine Stellungnahme abzugeben. Wenn innerhalb von 2 Monaten keine Antwort vorliegt, gilt ihre Stellungnahme als günstig. Eine Kopie dieser Stellungnahme wird an die Verkehrsbehörde Autorité Organisatrice du Transport - (AOT) weitergeleitet.
- Die positive oder negative Stellungnahme wird der ausländischen Behörde übermittelt. Es wird ein Antrag auf eine Kopie der Genehmigung beigefügt.
Formulare
Online
Downloads
Kontakte
Dienste
Direction de la régulation du transport par route
Boulevard du Nord 8
5000- Namur
081/77.31.68
Verwaltung
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3884