Eine vorübergehende Markierung einer Route im Wald beantragen

Zusammengefasst

Sie möchten eine Aktivität organisieren, bei der eine Route im wallonischen Wald vorübergehend markiert wird?

Als Sportverein, Schule oder auch Verband kann Ihr Walking, Jogging, Fahrrad- oder Mountainbike-Rennen nicht überall im Wald stattfinden. In der Tat ist das Befahren von Wäldern in der Wallonie reglementiert. Wege sind z. B. für Mountainbikes gesperrt.

Es ist eine Genehmigung erforderlich, um Ihren Weg vorübergehend zu markieren. Stellen Sie den Antrag auf eine vorübergehende Markierung beim ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU) maximal 45 Tage vor dem Anbringen der Markierung.

Die Abteilung Natur und Forstwesen (ANF) prüft Ihren Antrag und erteilt Ihnen die Erlaubnis (oder auch nicht), Ihre Aktivität zu markieren.

Der Antrag auf Markierung bei der ANF ist kostenlos, wobei Sie ebenfalls die Genehmigung der Gemeinde und ggf. des/der Privateigentümer(s) einholen müssen, der/die manchmal auch Eigentümer des durchquerten Waldes ist/sind. Denken Sie daran, dass auch die Gemeinde die Durchführung der Veranstaltung auf ihrem Gebiet genehmigen muss.

VORÜBERGEHENDE ODER DAUERHAFTE MARKIERUNGEN

Eine Markierung wird dauerhaft, sobald sie länger als zehn Tage andauert. Wenn Sie eine dauerhafte Markierung vornehmen möchten, deren Route durch den Wald führt, ist in der Wallonie das Commissariat Général au Tourisme (CGT) zuständig, an das Sie sich wenden müssen.

FÜLLEN SIE DAS FORMULAR AUS

Interessiert?  Folgen Sie dem detaillierten Verfahren weiter unten unter „Verfahren“.

Wenn Ihre Route motorisierte Fahrzeuge (Motorräder, Geländewagen oder Quads) betrifft, wenden Sie sich per E-Mail direkt an das territorial zuständige Forstamt (siehe Rubrik „Kontakte“)

 

Im Detail

Zielpublikum - Details
  • Sportvereine
  • Nicht-rechtsfähige Vereinigungen
  • VoG
  • Schulen
  • Bürger
  • Unternehmen
Bedingungen

Setzen von Markierungen - Regeln, die es zu beachten gilt:

  • Die Tags müssen die Referenz der Organisation und die Telefonnummer des Organisators enthalten.
  • Die Befestigung der Markierungen sollte vorrangig an Zaunpfählen und an Bäumen erfolgen, die bereits Markierungen tragen (permanente Markierungen, Wanderweg, Jagd, ...).
  • Die an den Bäumen befestigten Markierungen werden mit Schnüren und anderen Verbindungen befestigt
  • Die Verwendung von Plastikelementen, Farben, Nägeln oder Klammern ist verboten
Prozedur

Dieses Verfahren ist in deutscher und französischer Sprache verfügbar.

SCHRITT FÜR SCHRITT

  1. Sie füllen das unten verfügbare Online-Formular sowie die erforderlichen Anhänge maximal 45 Tage vor der Umsetzung der Markierung aus
  2. Die Abteilung Natur und Forstwesen (ANF) prüft Ihre Akte
  3. Wir kommen auf Sie zurück, wenn Dokumente fehlen
  4. Sie erhalten innerhalb von 30 Tagen eine Antwort:
    o   Entweder eine positive
     Antwort o   Oder eine Ablehnung. Diese Ablehnung wird von unseren Diensten begründet und Sie können die Akte unter Berücksichtigung der Bemerkungen anpassen

 

DOKUMENTE, DIE FÜR EINE VOLLSTÄNDIGE AKTE BENÖTIGT WERDEN:

  • ein Dokument, das Folgendes beschreibt:
    • die geplante Aktivität
    • das Datum der Aktivität
    • das erwartete Publikum
    • die Technik für die Markierung
  • eine Karte oder ein Kartenausschnitt im Maßstab 1/10000, 1/20000 oder 1/25000, auf der/dem die geplante Strecke eingezeichnet ist. Sie können auch einen Verlauf im gpx-Format senden.
  • die Zustimmung des Eigentümers für das Anbringen von Markierungen abseits der Wege (Gemeinde, ANF, privat...)

EINSPRUCH

Eine begründete Beschwerde kann per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Minister gerichtet werden.

Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Arlon
Place Didier, 45
6700 - Arlon
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Aywaille
Rue du Halage, 47
4920 - Sougne-Remouchamps
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Beauraing
Rue Vieille, 58
5570 - Baronville
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Bièvre
Rue du centre, 4
5555 - Bièvre
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Beulen
Rue de l’Ange Gardien, 9
6830 - Bouillon
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Büllingen
Sankt Vither Strasse, 1
4760 - Büllingen/Bullange
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Couvin
Rue Saint-Roch, 60
5670 - Nismes
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Dinant
Rue Alexandre Daoust, 14
5500 - Dinant
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Elsenborn
Unter den Linden, 5
4750 - Elsenborn
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Eupen
Haasstrasse, 7
4700 - Eupen
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Libin
Rue de Villance, 90
6890 - Libin
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Fels in den Ardennen
Rue du Val du Bronze, 9
6980 - La Roche-En-Ardenne
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Habay-La-Neuve
Rue de l'Hôtel de Ville, 8
6720 - Habay-La-Neuve
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Lüttich
Montagne Sainte-Walburge, 2 Bât II
4000 - Liège
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Malmédy
Avenue Mon-Bijou, 8
4960 - Malmédy
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Marche
Rue du Carmel, 1 (Marloie)
6900 - Marche-en-Famenne
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Florenville
Rue de Neufchâteau, 1
6820 - Florenville
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Bergen
Rue Achille Legrand, 16
7000 - Mons
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Namur
Avenue Reine Astrid, 39
5000 - Namur
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Nassogne
Place des Martyrs, 13
6953 - Forrières
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Neufchateau
Chaussée d'Arlon, 50/1
6840 - Neufchâteau
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Nivelles
Avenue Jean Monnet, 12 Bte 2A
1400 - Nivelles
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Philippeville
Rue du Moulin, 198
5600 - Philippeville
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Nivelles
Avenue Jean Monnet, 12 Bte 2A
1400 - Nivelles
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Rochefort
Rue de la Sauvenière, 16
5580 - Rochefort
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Saint-Hubert
Avenue Nestor Martin, 10A
6870 - Saint-Hubert
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Sankt Vith
Klosterstrasse, 32b
4780 - Sankt-Vith/Saint-Vith
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Spa
Balmoral, 41
4845 - JALHAY
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Verviers
Rue de Dinant, 11
4800 - Verviers
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Thuin
Chemin de l'Ermitage, 1b
6530 - Thuin
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Vielsam
Place de Salm, 2, Bte 0A
6690 - Vielsalm
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Viroinval
Rue Saint-Roch, 60
5670 - Nismes
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Virton
Rue Croix Le Maire, 17
6760 - Virton
Ihre Gemeinde (nur auf Französisch verfügbar)
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 147376
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