Zusammengefasst
Starten Sie in die Landwirtschaft? Sie übernehmen einen Betrieb in der Wallonie?
Sie möchten für Ihre landwirtschaftliche Tätigkeit regionale oder europäische Beihilfen beantragen?
Landwirte und Landwirtinnen in der Wallonie müssen bei der Außendirektion der Wallonischen Zahlstelle (OPW) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU) eine Partnernummer beantragen. Es handelt sich um eine der wichtigsten Etappen auf dem Weg zur Niederlassung in der Wallonie.
WAS IST DIE PARTNERNUMMER?
Die Partnernummer, auch P-Nummer genannt, ist die eindeutige Identifikationsnummer, die Ihnen von der Wallonischen Zahlstelle zugeteilt wird.
Die Wallonische Zahlstelle ist dafür verantwortlich, die Verwaltung und Organisation des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, des sogenannten InVeKoS, zu organisieren.
Diese Partnernummer ist Ihre Identifikationsnummer innerhalb des InVeKoS.
Sie werden Partner, sobald Ihre Identifizierung abgeschlossen ist.
Partner können sein:
- natürliche Person
- Vereinigung
- Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit oder
- juristische Person
WAS KÖNNEN SIE ALS PARTNER TUN?
Diese Identifikationsnummer ermöglicht Ihnen unter anderem:
- Ihre einmalige jährliche Flächenmeldung vorzunehmen und
- Zugang zu regionalen und europäischen Beihilfen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) zu erhalten.
Sie ist auch Ihr Zugang zur Beratungsstelle Landwirtschaft in der Wallonie und zu PAC on Web.
Um Ihre Partnernummer zu beantragen, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Außendirektion der Wallonischen Zahlstelle des ÖDW LNU!
Die Erteilung dieser P-Nummer erfolgt nicht automatisch:
- Sie können sie beantragen, sobald Ihre landwirtschaftliche Tätigkeit begonnen hat.
- Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die von der Außendirektion der Abteilung der Wallonischen Zahlstelle überprüft und kontrolliert werden.
Achtung
Die P-NUMMER:
- wird gewährt:
- Empfängern von Agrarbeihilfen und/oder Personen, die eine Herde mit Umweltgenehmigung halten,
- unter bestimmten Bedingungen: Anspruch auf Agrarbeihilfen, nachgewiesene Berufstätigkeit, Selbstverwaltung usw.
- stellt keine offizielle Anerkennung irgendeines Status als Landwirt dar,
- gewährt keine automatischen Rechte im Bereich der Stadtplanung, insbesondere in Bezug auf die Belegung von Landwirtschaftsflächen,
- bedeutet, dass bestimmte Verpflichtungen eingehalten werden müssen.
Lesen Sie unter Bedingungen, wozu Sie sich verpflichten und welche Bedingungen Sie einhalten müssen.
BESONDERHEITEN BEI EINER ÜBERNAHME
Wenn Sie Einheiten übernehmen, die von einem anderen Landwirt oder einer anderen Landwirtin und somit unter einer anderen P-Nummer eingetragen sind, wie:
- einen landwirtschaftlichen Betrieb in seiner Gesamtheit oder
- eine Produktionseinheit oder
- eine Zucht oder
- Parzellen
müssen Sie sich um die Übertragungen kümmern:
- Ansprüche auf Basisprämie
- Verpflichtungen hinsichtlich AUM (Agrarumweltmaßnahmen) und ADISA (Niederlassungsbeihilfen, Investitionsbeihilfen)
- Referenzen der gekoppelten Stützung
Wenden Sie sich an die Außendirektionen der Wallonischen Zahlstelle, um mehr zu erfahren.
Sie finden auch viele zusätzliche Informationen auf dem Portal zur Landwirtschaft in der Wallonie, insbesondere zum Kontext, in dem sich die wallonische Landwirtschaft entwickelt, zu Aspekten der Mitinhaberschaft etc.
Im Detail
Jede Landwirtin und jeder Landwirt, also alle natürlichen oder juristischen Personen oder Gruppen von natürlichen oder juristischen Personen, die in der Wallonie eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben
Die BEDINGUNGEN, die Sie einhalten müssen, um Ihre Partnernummer zu erhalten:
- Sie dürfen keine andere Partnernummer für dieselbe Einheit, natürliche Person(en) oder juristische Person(en) haben.
- Sie müssen autonomer Verwalter der Produktionseinheiten sein, die Ihren Betrieb bilden:
- Sie führen Ihren Betrieb in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung.
- Die Erzeugnisse des Betriebs sind individualisiert, identifizierbar und von den Erzeugnissen anderer Betriebe zu unterscheiden.
- Sie bewirtschaften Ihre Produktionsmittel ausschließlich allein ohne Beteiligung anderer Landwirte oder Landwirtinnen.
- Sie halten die Normen für die Identifizierung von Nutztieren ein:
- Sie melden alle Herden in Ihren Produktionseinheiten.
- Die Identifizierung Ihrer Tiere ist und bleibt regelgerecht.
- Sie beantragen die Konformitätserklärung über die Anlagen zur Lagerung der Abwässer aus der Viehzucht:
- zu Beginn und bei Änderung (Hinzufügen oder Entfernen einer Herde)
- bei Übernahme einer Produktionseinheit
- wenn sich der Viehbestand im Laufe des Jahres signifikant (+15 %) erhöht hat
- Sie setzen Ihre Produktionsmittel ausschließlich für landwirtschaftliche Tätigkeiten ein.
WOZU VERPFLICHTEN SIE SICH?
Sie verpflichten sich:
- die Bedingungen einzuhalten, aufgrund derer Sie eine P-Nummer erhalten haben
- der Wallonischen Zahlstelle jeden Fehler oder jede Änderung Ihrer Identifikationsdaten, der persönlichen Daten der Inhaber, der Daten über Ihre Produktionseinheiten mitzuteilen
- die Einstellung Ihrer Tätigkeit zu melden
- eine einzige jährliche Erklärung abzugeben, in der alle Ihre Parzellen aufgeführt sind (Flächenerklärung)
- Kontrollen zu akzeptieren:
- die im Rahmen der Cross-Compliance vorgesehenen Kontrollen
- die im Rahmen der verschiedenen Beihilferegelungen vorgesehenen Kontrollen
- vor Ort im Rahmen der verschiedenen betroffenen Beihilferegelungen und im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Landwirt oder als Landwirtin gemäß Artikel 9, § 2, Absatz 3 der Verordnung Nr. 1307/2013
Die P-Nummer ermöglicht Ihnen den Zugang zu Online-Beihilfeanträgen über die Beratungsstelle Landwirtschaft in der Wallonie oder über PAC on Web.
Weitere Informationen über regionale und europäische Beihilfen finden Sie auf der Seite Beihilfen des Landwirtschaftsportals.
ANTRAG AUF EINE P-NUMMER
1 Antragstellung bei der Wallonischen Zahlstelle
Senden Sie Ihren Antrag an die für Sie zuständige Außendirektion der Wallonischen Zahlstelle des ÖDW LNU.
Die Wallonische Zahlstelle wird Sie bitten, verschiedene Daten anzugeben wie:
- Ihre Identifikationsdaten:
- Unternehmensnummer, falls Sie eine haben
- Bezeichnung
- Rechtsform
- Rechtslage
- Sprache
- Ihre persönlichen Daten:
- Korrespondenzadresse
- Kontaktdaten: Telefon, Mobilfunknummer, Fax, E-Mail
- IBAN- und BIC-Nummern Ihres Bankkontos sowie Ihre Bankverbindung (RIB-Dokument)
- Informationen über Ihre Produktion:
- NACE-BEL-Code:
- Produktionseinheiten (einschließlich Herden)
2 - Bearbeitung Ihres Antrags durch die Wallonische Zahlstelle
Da jede Anfrage spezifisch ist, setzt die Außendirektion der Wallonischen Zahlstelle alles daran, sie innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten. Sie prüft, ob Ihr Antrag vollständig und kohärent ist, ob er die Rückwirkungsregeln einhält und ob Situation und Risiken angegeben sind.
Dann sind zwei Optionen möglich:
- Ihr Antrag muss vervollständigt werden und die Wallonische Zahlstelle kommt für bestimmte Ergänzungen auf Sie zurück, damit Ihr Antrag erneut bearbeitet und eventuell geändert werden kann.
- Ihr Antrag wird abgelehnt, weil er inkohärent, unvollständig oder unzulässig ist. In diesem Fall können Sie beim Direktor der Wallonischen Zahlstelle Einspruch einlegen.
3 - Bestätigung Ihres Antrags durch die Wallonische Zahlstelle
Wenn Ihr Antrag kohärent, vollständig und aussagekräftig ist, wird er von der Wallonischen Zahlstelle bestätigt.
EINSPRUCH GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER WALLONISCHEN ZAHLSTELLE EINLEGEN
Sie können Einspruch beim Direktor der Wallonischen Zahlstelle einreichen, und zwar innerhalb einer Frist von 45 Tagen:
- ab dem Tag nach der Einreichung der Entscheidung oder
- ab dem Tag nach der Hinterlegung einer Benachrichtigung der Postdienste über den Versand.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihren Einspruch an die Wallonische Zahlstelle zu richten:
- per datierter und unterschriebener E-Mail an info.opw@spw.wallonie.be
- per Einschreiben zu Händen von Herrn Olivier DEKYVERE, Chaussée de Louvain, 14 in 5000 Namur
- durch ein privates Postunternehmen gegen Empfangsbestätigung an Herrn Olivier DEKYVERE, Chaussée de Louvain, 14 in 5000 Namur
- durch Einreichen des Einspruchs gegen Empfangsbestätigung an Herrn Olivier DEKYVERE, Chaussée de Louvain, 14 in 5000 Namur
Die Wallonische Zahlstelle bestätigt den Eingang Ihres Einspruchs. Ihr Einspruch wird in ein System eingegeben, das dessen Rückverfolgbarkeit sowie eine optimale Nachverfolgung zwischen den mit der Analyse Ihrer Beschwerde beauftragten Beamten und der Hierarchie, die die Antwort auf Ihren Einspruch zweimal bestätigen muss, ermöglicht.
Wenn Sie mit der Antwort der Wallonischen Zahlstelle auf Ihren Einspruch nicht einverstanden sind, können Sie eine Klage beim Staatsrat einreichen.
Verordnung Nr. 1307/2013 vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates
Nur auf Französisch verfügbar
Wallonisches Gesetzbuch über die Landwirtschaft (vom ÖDW LNU koordinierte Version)
Erlass der Wallonischen Regierung vom 2. Februar 2017 zur Abänderung verschiedener Erlasse im Bereich Agrarbeihilfen
Nützliche Links
- Finden Sie die Außendirektion der Abteilung der Wallonischen Zahlstelle, die für Ihr landwirtschaftliches Projekt zu kontaktieren ist - nur in französisch sprache
- Konsultieren Sie die verschiedenen regionalen und europäischen Hilfen für Landwirte - nur in französisch sprache
- Konsultieren Sie die verschiedenen Etappen der Niederlassung als Landwirt in der Wallonie auf dem Landwirtschaftsportal der Wallonie.
- Lesen Sie das Hilfehandbuch für Partner und landwirtschaftliche Betriebe
Kontakte
Dienste
- per datierter und unterschriebener E-Mail an info.opw@spw.wallonie.be
- per Einschreiben zu Händen von Herrn Olivier DEKYVERE, Chaussée de Louvain, 14 in 5000 Namur
- durch ein privates Postunternehmen gegen Empfangsbestätigung an Herrn Olivier DEKYVERE, Chaussée de Louvain, 14 in 5000 Namur
- durch Einreichen des Einspruchs gegen Empfangsbestätigung an Herrn Olivier DEKYVERE, Chaussée de Louvain, 14 in 5000 Namur