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Eine Fristverlängerung für eine Studie oder ein Sanierungsverfahren im Rahmen des Dekrets über die Bodenbewirtschaftung beantragen

Zusammengefasst

Als anerkannter Sachverständiger in Bodenbewirtschaftung stehen Sie im Mittelpunkt der Maßnahmen für die Erhaltung unserer Umwelt. Ihr technisches Fachwissen und Ihre Strenge sind für den Erfolg der Sanierungsverfahren in der Wallonie unerlässlich. Wir wissen jedoch, dass der durch das Dekret über die Bodenbewirtschaftung vorgeschriebene enge Zeitplan nicht immer mit der operationellen Sachlage des Geländes übereinstimmt.

Gute Nachricht: Wenn eine Frist für die Einreichung eines Berichts nicht eingehalten werden kann, kann im Rahmen des Dekrets über die Bodenbewirtschaftung eine Verlängerung beantragt werden.

Im Rahmen der Bodenbewirtschaftungspolitik ist sich unsere Direktion der Bodensanierung (DBS) bewusst, dass unvorhergesehene Ereignisse eintreten können. Und dass die Einhaltung der Fristen für die Einreichung von Berichten und Projekten nicht immer einfach ist.

Ein konstruktiver Dialog und ein gutes Zeitmanagement sind unerlässlich, um die Wirksamkeit unserer gemeinsamen Maßnahmen zu gewährleisten. Unser Ziel ist einfach: Wir möchten Ihnen die notwendigen Instrumente bereitstellen, damit Sie ein realistisches Arbeitstempo einhalten können, ohne die Qualität und Sicherheit der Projekte zu beeinträchtigen.

Durch die Einhaltung dieser Anweisungen optimieren Sie die Prüfung Ihrer Unterlagen und gewährleisten die Fortführung des Projekts in einem sicheren Rahmen.

Sehen Sie das nachstehende Verfahren für die Beantragung einer Fristverlängerung ein.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Die im Rahmen des Dekrets über die Bodenbewirtschaftung zugelassenen Experten und gegebenenfalls andere Fachleute des Sektors.

Sie sind der beauftragte Sachverständige für die Durchführung von Studien oder Sanierungsprojekten im Rahmen des Dekrets über die Bodenbewirtschaftung. Der Inhaber der Verpflichtungen (in der Regel der Eigentümer oder Betreiber des Standorts) muss über die Anfrage informiert und in Kopie gesetzt werden.

Prozedur

ANTRAG AUF FRISTVERLÄNGERUNG

An wen ist er zu richten? Senden Sie Ihren Antrag per E-Mail an assainissement.sols@spw.wallonie.be. Vergessen Sie nicht, den Inhaber der Verpflichtungen in Kopie zu setzen.                           

Was muss er enthalten? Ihre E-Mail muss eine fundierte Begründung enthalten und die Verlängerung der Frist rechtfertigen. Sie muss die Notwendigkeit der Verlängerung klar erläutern, darlegen, dass die beantragte Dauer angemessen ist (unter Berücksichtigung von Risiko- und Dringlichkeitsaspekten) und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Nachverfolgung vorschlagen.

  • FÜR DIE STUDIEN: 

Ihr Antrag muss ordnungsgemäß begründet sein hinsichtlich:

    • der Gründe, die die Notwendigkeit einer Fristverlängerung erläutern
    • der Angemessenheit dieser Fristverlängerung (insbesondere im Hinblick auf Risiko- und Dringlichkeitsaspekte im Zusammenhang mit einer potenziellen oder erwiesenen Verschmutzung)
      o    die Notwendigkeit, Folgemaßnahmen aufgrund dieser Fristverlängerung zu ergreifen


Gemäß den Bestimmungen des Dekrets über die Bodenbewirtschaftung (Art. 43 und 48) gilt die Verlängerung als gewährt für den beantragten Zeitraum oder, falls dies nicht der Fall ist, für eine Dauer von 30 Tagen, wenn unsere Dienste nicht innerhalb von 15 Tagen auf Ihren Antrag auf Verlängerung antworten.

  • FÜR DIE SANIERUNGSPROJEKTE:

Jede Verlängerung, die eine Gesamtfrist von mehr als 3 Jahren umfasst, unterliegt einem besonderen Verfahren. Es ist möglich, eine Verlängerung für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren zu beantragen.

Damit Ihr Antrag zulässig ist, muss er folgende unerlässliche Elemente enthalten:

    • Gründe für die Verlängerung: Geben Sie eine fundierte Erläuterung der technischen oder betrieblichen Gründe an, die diese Verlängerung erfordern.
    • Nachweis der Bedingungen: Beweisen Sie, dass Sie die Kriterien für eine solche Verlängerung erfüllen.
    • Für jede Verlängerung von mehr als 3 Jahren, Vorschlag einer finanziellen Sicherheit: Fügen Sie einen detaillierten Vorschlag über den Betrag der finanziellen Sicherheit bei. Der Betrag ist gemäß den Bestimmungen von Artikel 111 des ERW über die Bodenbewirtschaftung zu berechnen. Die finanzielle Sicherheit ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Sobald Ihnen die Genehmigung erteilt wird, haben Sie 30 Tage Zeit, um die geforderte finanzielle Sicherheit zu leisten.
Coût

Dieses Verfahren ist kostenlos

Voie de recours

Wenn Ihr Antrag auf Fristverlängerung für ein Sanierungsverfahren abgelehnt wird, müssen Sie Ihre Beschwerde innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt des vorliegenden Beschlusses einreichen. Diese Frist von 20 Tagen wird zwischen dem 16. Juli und dem 15. August und zwischen dem 24. Dezember und dem 1. Januar ausgesetzt.

Sie können:

  • Ihre Beschwerde per Einschreiben mit Empfangsbestätigung schicken
  • oder sie gegen Empfangsbestätigung in unseren Büros hinterlegen


Die Adresse lautet:
SPW Agriculture, Ressources naturelles et Environnement,
Département du Sol et des Déchets,
A l’attention de l’Inspectrice générale
Avenue Prince de Liège, 15
5100 Namur (Jambes)

Die Regierung wird Ihre Beschwerde prüfen und binnen 90 Tagen eine diesbezügliche Entscheidung treffen. Während dieses Zeitraums ist unser Beschluss nicht anwendbar. Wenn Sie binnen 90 Tagen keinen Bescheid erhalten, dann bedeutet dies, dass unser Beschluss als bestätigt gilt.

Eine Beschwerde kostet 50 Euro.

Kontakte

Dienste

Bei Fragen wenden Sie sich an die Direktion für Bodensanierung (DAS)
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4821
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