Zulassung als Sachverständiger für den Umgang mit verschmutzten Böden beantragen

Zusammengefasst

Als Sachverständigenbüro führen Sie Bodenuntersuchungen im Rahmen einer Umwelt- oder Globalgenehmigung durch? Werden Sie gebeten, den Verschmutzungszustand eines Bodens zu beurteilen und Lösungen zur Sanierung vorzuschlagen? Sind Sie beauftragt, einen Bodenqualitätsbericht für die Wiederverwendung von Erdaushub zu erstellen? Sie müssen als Sachverständiger für den Umgang mit verschmutzten Böden zugelassen sein, damit Ihre Untersuchungsergebnisse einen offiziellen Wert haben.

 

FACHLEUTE FÜR EIN NACHHALTIGES BODENMANAGEMENT IN DER WALLONIE

Verschmutzte Böden sanieren und einer neuen Nutzung zuführen, den Zustand der Böden erhalten und einer weiteren Verschmutzung vorbeugen: Diese Ziele verfolgt die Wallonie mit der Umsetzung des Bodendekrets.

In diesem Zusammenhang sind daher besondere Fähigkeiten erforderlich, um:

  • eine Verschmutzung zu identifizieren
  • die Auswirkungen von Schadstoffen auf die Bodenqualität und die Umwelt zu beurteilen
  • die Folgen der Verschmutzung für die menschliche Gesundheit und Sicherheit zu bestimmen
  • einen verschmutzten Standort zu sanieren

Indem der ÖDW LNU (Landwirtschaft, Umwelt und Naturschätze) Ihnen die Zulassung als Sachverständiger für den Umgang mit belasteten Böden (oder Bodensachverständiger) erteilt, erkennt er an, dass Sie über das nötige Fachwissen und die Mittel verfügen, um Ihre Aufgaben in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu erfüllen.

Die Zulassung wird zunächst für 3 Jahre erteilt. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen einen entsprechenden Antrag stellen. Eine erneuerte Zulassung ist maximal 5 Jahre gültig.

 

WIE BEANTRAGE ICH EINE ZULASSUNG ALS BODENSACHVERSTÄNDIGER?

Um eine Zulassung als Sachverständiger für den Umgang mit verschmutzten Böden zu beantragen, füllen Sie das entsprechende Formular aus und fügen Sie die 16 erforderlichen Anlagen bei (siehe „Formulare“). Übermitteln Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an den ÖDW LNU nach dem unten beschriebenen Verfahren.

 

Achtung

Planen Sie, Boden- oder Grundwasserproben zu entnehmen, um sie gemäß den Anforderungen des Bodendekrets zu analysieren? Erwähnen Sie in Ihrem Antrag auf Zulassung als Bodensachverständiger, dass Sie auch als Probennehmer anerkannt werden möchten:
      • Nennen Sie die Personen, die mit der Zulassung als Sachverständiger Proben entnehmen können (siehe Anhang 3).
      • Füllen Sie die erforderlichen Anhänge aus (technische Ausrüstung, Versicherungen).

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede juristische oder natürliche Person, die folgende Gutachten erstellen möchte:
          • Bodenuntersuchungen und/oder Sanierungsprojekte im Rahmen des Bodendekrets
          • Bodenuntersuchungen im Rahmen einer Umwelt- oder Globalgenehmigung
          • Bodenqualitätsgutachten im Rahmen des Erlasses der wallonischen Regierung „Erdaushub“

Bedingungen

Um eine Zulassung als Bodensachverständiger zu beantragen, müssen Sie eine Liste von Bedingungen erfüllen, die Folgendes betreffen:
      • Persönliche Eignung
      • Gewährleistung der Methoden
      • erforderliche Kompetenzen
      • Unparteilichkeitsgarantie

PERSÖNLICHE EIGNUNG

Bedingungen für Antragsteller:
      • Sie sind nicht wegen Verstößen gegen regionale oder föderale Umweltgesetze oder in sozialen, steuerlichen oder finanziellen Angelegenheiten oder gegen ähnliche Gesetze eines anderen Mitgliedstaates verurteilt worden.
      • Sie kommen Ihren sozialen und steuerlichen Verpflichtungen nach.
      • Sie verfügen über ausreichende finanzielle Sicherheiten.
      • Sie verfügen über ausreichende schriftliche Sprachkenntnisse in Deutsch oder Französisch.

Wenn Sie den Antrag als natürliche Person stellen, müssen Sie außerdem folgende Bedingungen erfüllen:
      • Sie sind Staatsangehörige/r eines Mitgliedsstaates.
      • Sie sind nicht zu einer noch wirksamen Entziehung der bürgerlichen und politischen Rechte verurteilt worden.

Wenn Sie den Antrag im Namen einer juristischen Person stellen, muss diese folgende Bedingungen erfüllen:
      • Sie muss nach belgischem Recht oder dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates gegründet worden sein.
      • Sie muss ihre Hauptverwaltung oder ihren Hauptsitz in der EU haben.
      • Oder sie muss ihren Hauptsitz in der EU haben und Tätigkeiten ausüben, die in einer echten und dauerhaften Verbindung mit der Wirtschaft eines EU-Mitgliedsstaates stehen.
      • Sie muss als geschäftsführende Direktoren oder Personen, die befugt sind, für die Gesellschaft Verpflichtungen einzugehen, nur Personen einsetzen, die nicht zum Entzug ihrer bürgerlichen und politischen Rechte verurteilt wurden und nicht wegen eines Verstoßes gegen regionale oder föderale Umwelt-, Sozial-, Steuer- oder Finanzgesetze oder ähnliche Gesetze eines anderen Mitgliedsstaates verurteilt wurden.

 

GEWÄHRLEISTUNG DER METHODEN

      • Sie verfügen über ein (mehrere) vom ÖDW LNU anerkannte(s) Modell(e) zur Analyse der Risiken von Bodenschadstoffen für die menschliche Gesundheit und ein (mehrere) Modell(e) zur Risikoanalyse von Grundwasser sowie über eine oder mehrere qualifizierte und erfahrene Personen, die die Modelle anwenden und die Ergebnisse interpretieren können
      • Sie benennen eine vertraglich gebundene Person, die berechtigt ist, alle Berichte, Studien oder Projekte gegenzuzeichnen. Diese Person ist verantwortlich für :
                   *) > die ordnungsgemäße Anwendung der geltenden Vorschriften im Rahmen der mit der Zulassung verbundenen Tätigkeiten
                   *) > die ordnungsgemäße Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems bei den mit der Zulassung verbundenen Tätigkeiten
      • Sie sind nach der Norm EN 9001:2015 geprüft und zertifiziert oder verfügen über ein Qualitätsmanagementsystem, das sich auf die im Rahmen der Zulassung erbrachten Leistungen bezieht. Es umfasst ein Qualitätssicherungshandbuch, in dem Folgendes beschrieben wird:
                   *) die Mittel, die eingesetzt werden, um das Ziel der Qualität der erstellten Berichte und ihrer Konformität mit den gesetzlichen und administrativen Vorschriften zu erreichen
                   *) die Mittel, die eingesetzt werden, um die Kundenzufriedenheit zu erhöhen, einschließlich wirksamer Korrekturmaßnahmen, um auf Warnungen, Beschwerden und Nichtkonformitäten zu reagieren

 

ERFORDERLICHE KOMPETENZEN

      • Sie verfügen unter Ihren Mitarbeitern oder Vertragspartnern über kompetente Personen mit entsprechender technischer Sachkunde in den Bereichen Biologie, Bodenkunde, Chemie, Geologie, Hydrogeologie und Bauingenieurwesen auf der Grundlage von:
                   *) entweder einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss in einem dieser Bereiche
                   *) oder einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss UND einer mindestens dreijährigen Erfahrung in der Bodenuntersuchung und -sanierung, die in den sechs Jahren vor dem Antrag auf Zulassung erworben wurde.

      • Die Person, die befugt ist, die Berichte gegenzuzeichnen und das Qualitätssystem zu gewährleisten, muss:
                   *) ein Diplom mit wissenschaftlichem Charakter auf Hochschulniveau besitzen UND eine vollständige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in den verschiedenen Bereichen, die       unter die Zulassung fallen, die in den 6 Jahren vor dem Zulassungsantrag erworben wurde
                   *) eine ausreichende Erfahrung in der Anwendung des Dekrets vom 1. März 2018 und der damit verbundenen technischen und reglementarischen Dokumente nachweisen
                   *) die französische oder deutsche Sprache beherrschen
                   *) sich verpflichten, an den vom ÖDW LNU organisierten Weiterbildungsmodulen zur Gesetzgebung und ihren Entwicklungen und der Verwaltungspraxis teilzunehmen und
aktiv an den vom ÖDW LNU anerkannten themenbezogenen Informations- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

 

UNPARTEILICHKEITSGARANTIE

Der Antragsteller darf weder direkt noch indirekt, persönlich oder über eine dritte natürliche oder juristische Person eine leitende Funktion in einem Unternehmen ausüben, das tätig ist in:
      • Produktion von Erden, Qualitätskontrolle von Bodenmaterial oder Bodenmanagement
      • der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen und -arbeiten

 

 

Vorteile

Während der Gültigkeitsdauer Ihrer Zulassung werden Sie in die offizielle Liste der Sachverständigen für den Umgang mit verschmutzten Böden aufgenommen. Diese Liste ist öffentlich und für jeden zugänglich.

Prozedur

1. ANTRAGSDOSSIER FÜR DIE ZULASSUNG

Um eine Zulassung als Bodensachverständiger zu beantragen oder die Verlängerung einer bestehenden Zulassung zu beantragen, füllen Sie das Formular aus und datieren und unterzeichnen Sie es, siehe Rubrik „Formulare“. Sie müssen die nachfolgenden, Sie betreffenden Anhänge beifügen.

Das zu erstellende Basisdossier umfasst:

      • Kopie eines Auszugs, der die Eintragung Ihres Unternehmens im nationalen Handelsregister belegt
      • die Tabelle „Erfahrung/Qualifikationen“ (siehe Muster in Anhang 3), ausgefüllt, datiert und unterschrieben von allen Personen in Ihrer Organisation, die in den Geltungsbereich des Zulassungsantrags fallen
      • eine vollständige Aufstellung der technischen, computergestützten und personellen Ausstattung und Mittel, über die Sie verfügen, um alle von der Zulassung abgedeckten Aufgaben zu erfüllen
      • eine Verpflichtung Ihrer Organisation und der Versicherungsgesellschaft, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Zulassung eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, die alle unter die Zulassung fallenden Tätigkeiten abdeckt (oder einen Nachweis über eine bereits bestehende Versicherung)
      • eine Kopie des gültigen ISO 9001:2015-Zertifikats, das die im Rahmen der Zulassung erbrachten Leistungen abdeckt; falls ein solches Zertifikat nicht vorliegt, eine Kopie des Qualitätssicherungshandbuchs, wie unter dem Punkt Gewährleistung der Methoden in unserem Abschnitt „Bedingungen“ beschrieben

      • für jede Person, die befugt ist, Berichte und Studien gegenzuzeichnen:
                    o einen Lebenslauf mit Angaben zu den Abschlüssen und der in den letzten drei bis sechs Jahren erworbenen Erfahrung
                    o eine Kopie der Abschlüsse
                    o eine Kopie des Arbeitsvertrags, der die Person an Ihre Organisation bindet (oder eine von beiden Parteien gegengezeichnete Bescheinigung über das Vertragsverhältnis  zwischen dem Zulassungsinhaber und der befugten Person)
                    o eine datierte und unterschriebene eidesstattliche Versicherung(siehe Muster in Anhang 12)

      • für jede Person, die für die Verwendung und Interpretation der Risikobewertungsvorlage(n) qualifiziert ist:
                    o ein Lebenslauf
                    o eine Notiz, die die Erfahrung bei der Verwendung der Risikobewertungsvorlage(n) belegt
                    o eine datierte und unterschriebene eidesstattliche Versicherung (siehe Muster Anhang 11)

      • für jede Person, die im Bereich der Techniken und der Überwachung von Sanierungsarbeiten kompetent ist:
                    o ein Lebenslauf mit detaillierten Angaben zu den Abschlüssen und der Erfahrung im Bereich der Techniken und der Überwachung von Sanierungsarbeiten, die in den letzten drei bis sechs Jahren erworben wurden
                    o eine datierte und unterschriebene eidesstattliche Versicherung  (siehe Muster in Anhang 11)

Wenn Sie den Zulassungsantrag als juristische Person stellen, müssen Sie außerdem folgende Unterlagen vorlegen:
      • eine Kopie der Veröffentlichung Ihrer Satzung
      • relevante, datierte und unterschriebene eidesstattliche Versicherungen (siehe Muster in Anhang 9)

Wenn Sie den Antrag als natürliche Person stellen, müssen Sie außerdem die vorgesehene eidesstattliche Versicherung datiert und unterschrieben einreichen (siehe Muster in Anhang 10).

  

WIE WIRD EINE ZULASSUNG VERLÄNGERT?

 

FALL 1: Ihre Zulassung wurde im Rahmen des EWR vom 06. Dezember 2018 ausgestellt UND es gab keine Änderungen seit der letzten Aktualisierung. 

Stellen Sie ein vereinfachtes Antragsdossier zusammen, das Folgendes enthält:  
      • Antragsformular für die Zulassung, ausgefüllt, datiert und unterzeichnet (siehe „Formulare“)
      • eidesstattliche Versicherung, dass Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen
      • eidesstattliche Versicherung, in der Sie sich verpflichten, die während der Zulassung einzuhaltenden Regeln zu befolgen
      • eine Verpflichtung Ihrerseits und der Versicherungsgesellschaft, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Zulassung eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, die alle unter die Zulassung fallenden Tätigkeiten abdeckt (oder einen Nachweis über eine bereits bestehende Versicherung)
      • aktualisierter Konformitätsbericht, der belegt, dass Sie angemessene Korrekturmaßnahmen aufgrund von Beschwerden, Verstößen und Verwarnungen, die Sie von der Behörde erhalten haben, eingeleitet haben (gemäß dem Muster in Anhang 17)

 

FALL 2: Ihre Zulassung wurde im Rahmen des EWR vom 06. Dezember 2018 ausgestellt UND es gab Änderungen seit der letzten Aktualisierung.

ODER Ihre Zulassung wurde gemäß der Gesetzgebung vor dem EWR vom 06. Dezember 2018 ausgestellt.

Der Antrag auf Verlängerung der Zulassung muss Folgendes enthalten:
       • Antragsformular für die Zulassung, ausgefüllt, datiert und unterzeichnet (siehe „Formulare“)
       • das oben detailliert beschriebene Basisdossier
       • aktualisierter Konformitätsbericht (siehe Muster Anhang 17).

 

2. ANTRAG AUF ZULASSUNG STELLEN

Die zusammengestellten Antragsunterlagen sind per E-Mail an expert.sol@spw.wallonie.be zu senden.

Geben Sie in der Betreffzeile Ihrer Nachricht „Antrag auf Zulassung als Sachverständiger – Name des Unternehmens“ an.

Wenn Sie eine Eingangsbestätigung wünschen, geben Sie dies an.

 

BEI EINER VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG: Seien Sie vorausschauend, denn Ihr Antrag auf Verlängerung muss mindestens 120 Tage vor Ablauf der aktuellen Zulassung bei der Behörde eingehen.

 

3. BEARBEITUNG IHRER ANFRAGE

Der ÖDW LNU prüft, ob das eingegangene Dossier vollständig und zulässig ist. Er informiert Sie innerhalb von 30 Tagen nach Eingang Ihres Antrags über die Ergebnisse dieser Prüfung.

 

Ihr Antrag ist unvollständig?

Sie haben ab dem Zeitpunkt der Mitteilung durch den ÖDW LNU 30 Tage Zeit, um die fehlenden Unterlagen per E-Mail an die unter Punkt 2 angegebene Adresse zu senden.

Die Verwaltung prüft die Ergänzungen und entscheidet über die Vollständigkeit und Zulässigkeit des Dossiers.

 

Ihr Antrag ist wieder unvollständig?

Ihr Dossier wird von der Verwaltung als unzulässig betrachtet. Sie werden über diese Entscheidung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang Ihrer Ergänzungen informiert.

 

Sie haben Ihren Antrag gemäß dem Verfahren an die Verwaltung gesandt, aber innerhalb der oben genannten Fristen keine Entscheidung vom ÖDW LNU erhalten?

Nach geltendem Recht wird Ihr Antrag in diesem Fall als zulässig betrachtet und die Prüfung Ihres Dossiers wird fortgesetzt.

 

WIE WIRD EINE ZULASSUNG VERLÄNGERT?

Für den Fall, dass Sie ein vereinfachtes Dossier eingereicht haben:
      • die Verwaltung hat 60 Tage Zeit, um über Ihren Antrag zu entscheiden
      • Wenn die Antragsunterlagen als unvollständig erachtet werden, haben Sie ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Vervollständigung 60 Tage Zeit, um die fehlenden Unterlagen an die Behörde zu senden. Nach Ablauf dieser Frist gilt Ihr Antrag als abgelehnt und Sie müssen einen neuen Verlängerungsantrag gemäß dem oben beschriebenen Fall 2 stellen.

 

4. GEWÄHRUNG oder VERWEIGERUNG DER ZULASSUNG

Der ÖDW LNU erteilt Ihnen die Zulassung als Bodensachverständiger oder nicht. Diese Entscheidung wird Ihnen innerhalb von 60 Tagen übermittelt:

      • ab dem Datum der Versendung der Entscheidung über die Zulässigkeit Ihres Antrags oder
      • ab dem Datum des Tages, der auf die Frist folgt, innerhalb derer die Behörde Ihnen ihre Zulässigkeitsentscheidung zusenden muss

Wird eine solche Entscheidung nicht mitgeteilt , gilt die Zulassung als verweigert.

 

5. RECHTSMITTEL

Sind Sie mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden? Sie können beim Umweltminister Widerspruch einlegen.

 

Wann? Innerhalb von 20 Tagen:

      • ab dem Datum des Empfangs der Zulassungsentscheidung
      • oder ab dem Ende des Zeitraums, in dem die Entscheidung hätte getroffen werden müssen

 

Wie?

Um als zulässig betrachtet zu werden, muss Ihrem Widerspruchsantrag ein Nachweis über die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 50 € beigefügt sein.

Überweisen Sie den Betrag auf das Konto:
Nummer: BE76 0912 1502 6595
Auf den Namen: SPW - DGO3 - GESOL
Mit der Mitteilung: „Gesetzliche Bezeichnung des Antragstellers – Widerspruch Zulassungsentscheidung“.

Senden Sie Ihren Widerspruch und den Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr per Einschreiben an:
ÖDW LNU - Abteilung Boden und Abfall
Zu Händen von Frau Joëlle BASTIN, Generalinspektorin
Avenue Prince de Liège, 1
55100 Jambes

 

Möchten Sie im Rahmen dieses Widerspruchs angehört werden?

Geben Sie dies in Ihrem Antrag an. Die Verwaltung muss Ihnen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt Ihres Antrags einen Termin und einen Ort für die Anhörung mitteilen. Nach der Anhörung erhalten Sie die Entscheidung des Ministers innerhalb von 50 Tagen nach Eingang Ihres Widerspruchs.

 

Möchten Sie im Rahmen dieses Widerspruchs nicht angehört werden?

Sie erhalten die Entscheidung des Ministers über Ihren Fall innerhalb von 30 Tagen nach Eingang Ihres Widerspruchs.

Wird Ihnen innerhalb der oben genannten Fristen keine Entscheidung mitgeteilt, gilt Ihr Widerspruch als abgelehnt.

 

 

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Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3803
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