Eine Beschwerde beim Regionalen Mediationsdienst für Energie (SRME) einreichen

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Zusammengefasst

Diese Maßnahme reiht sich in die von der CWaPE und dem SRME angebotenen Dienstleistungen ein.

 

Der Regionale Mediationsdienst für Energie (SRME) ist ein unabhängiger und kostenloser Dienst, der vom wallonischen Gesetzgeber eingerichtet wurde. Er ist Teil der Verbraucherschutz- und Rechtsabteilung der CWaPE.

 

Sie sind mit einer Situation konfrontiert, die Sie für einen Fehler, einen Irrtum oder eine mangelhafte Reaktion Ihres Verteilernetzbetreibers halten oder Sie haben eine Streitigkeit im Zusammenhang mit den regionalen Verpflichtungen Ihres Versorgers? Dann können Sie nach einem ersten Ihrerseits unternommenen Versuch die Angelegenheit zu regeln gegen den betreffenden Akteur eine Beschwerde beim Regionalen Mediationsdienst für Energie einreichen.

Im Detail

Bedingungen

Beschwerden sind nur dann zulässig, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

 

  1. Vorherige schriftliche Beschwerde: Sie müssen nachweisen, dass Sie zuvor schriftlich (per E-Mail/Brief/Online-Kundenbereich, usw.) versucht haben, eine gütliche Einigung mit dem betreffenden Energieversorger oder Verteilernetzbetreiber zu finden (eine Kopie dieses Dokuments muss dem Beschwerdeformular beigefügt werden).

Wenn Sie noch keine Schritte eingeleitet haben, stellt der SRME Ihnen eine Reihe von Musterbriefen zur Verfügung, mit denen Sie Ihren Widerspruch gegenüber Ihrem Versorger oder Netzbetreiber aufsetzen können (siehe erläuternde Dokumente unten). Ihre letzten Schritte gegenüber dem betreffenden Akteur sind weniger als ein Jahr her.

  1. Das Beschwerdeformular ist ausgefüllt.

 

Notfälle: (in der Regel für drohende oder bereits durchgeführte unrechtmäßige Abschaltungen reserviert): Es wird von Ihnen kein Nachweis über vorherige Schritte hinsichtlich einer gütlichen Einigung verlangt, aber wir würden es begrüßen, wenn Sie alle Dokumente beifügen würden, die für die Bearbeitung Ihres Antrags relevant sind.

Prozedur

Wenn Ihre Akte vollständig und unser Dienst zuständig ist, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung, aus der hervorgeht, wie mit Ihrem Antrag verfahren wird. Wenn unser Dienst nicht zuständig ist (Fälle von missbräuchlicher Kundenwerbung, Streitigkeit über eine Klausel im Liefervertrag …), leitet der SRME Ihre Akte an den zuständigen Dienst/Abteilung weiter.

Wenn Ihr Antrag zulässig ist, wird der SRME bei Ihrem Energieversorger und/oder Netzbetreiber tätig.

Sie erhalten alle Erklärungen, die für unser Verständnis der angetroffenen Situation notwendig sind, sowie die Ergebnisse der Intervention des SRME in schriftlicher Form.

 

Normales Verfahren

 

Der SRME strebt danach, diese gesetzlichen Fristen bestmöglich einzuhalten. Sollte sich Ihre Akte als besonders komplex erweisen oder sollte der SRME noch nicht alle für die Analyse Ihrer Akte erforderlichen Elemente erhalten haben, kann diese Frist für die Weiterführung der Mediation verlängert werden.

 

In dringenden Fällen

Beachten Sie, dass diese gesetzlich vorgeschriebenen Fristen nur als Richtwerte gelten und dass der SRME sich bemüht, Notfälle innerhalb von Fristen zu bearbeiten, die der jeweiligen besonderen Situation angepasst sind.

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Erlass der wallonischen Regierung Donnerstag vom 8. Januar 2009 bezüglich des Regionalen Mediationsdienstes für Energie
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4363
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