Zusammengefasst
Sie sind ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung und möchten außerhalb des Rahmens der offiziellen Analyseanfragen (!) einen Analysebericht der Wallonischen Region oder einen internationalen Saatgutprüfungsbericht der ISTA anfordern?
Sie können einen Antrag auf Analyse stellen und sich bei unserem Labor für Saatgutanalyse der Direktion für Qualität und Tierwohl (DQTW) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (LNU) registrieren lassen.
Erfahren Sie mehr auf unserer Seite des Landwirtschaftsportals (siehe „Nützliche Links“ unten)
- die Tests und Probenahmen, die wir durchführen können
- bei welchen Gruppen von Kulturen unser Labor Ihnen helfen kann
- sowie alle unsere Aufgaben
ISTA-AKKREDITIERUNG
Unser Labor für Saatgutanalysen ist von der International Seed Testing Association (ISTA) akkreditiert (Zertifikat BEML03).
Wir führen in erster Linie amtliche Analysen und Qualitätskontrollen von Saatgut im Rahmen der Saatguterzeugung und -vermarktung durch.
BRW- ODER ISTA-SCHEIN?
- Der Analyseschein der Wallonischen Region (BRW) wird gemäß den von der ISTA aufgestellten Internationalen Regeln für die Prüfung von Saatgut und/oder gemäß den internen Verfahren unseres Labors erstellt
- ISTA-Bericht: der blaue Internationale Schein zu Saatgutproben (BIB) und der orangefarbene internationale Schein zu Saatgutpartien (BIO) werden gemäß den ISTA-Regeln von ISTA-akkreditierten Laboratorien ausgestellt. Unser Saatgutlabor stellt die ISTA-Scheine nur in Papierform aus.
Je nach Ihrem Antrag und mit gemeinsamer Zustimmung können einige Tests nicht gemäß den ISTA-Regeln durchgeführt werden. Zum Beispiel:
- die Annahme einer Art
- die Anwendung einer Analysemethode, die nicht in den Akkreditierungsbereich aufgenommen wurde
In diesem Fall sind Sie eindeutig informiert und es kann kein ISTA-Schein über diese Versuche ausgestellt werden.
Bei einigen Anträgen liegt die Probenahme nicht in unserer Verantwortung.
Alle Bedingungen, die mit der Anforderung einer Probenanalyse verbunden sind, finden Sie unten unter „Bedingungen“.
Von uns durchgeführte Analysen und Probenahmen werden in Rechnung gestellt. Sehen Sie sich die Preisliste für die vom Labor durchgeführten Analysen auf der Seite des Landwirtschaftsportals an (nur auf Französisch verfügbar)
Interessiert? Sehen Sie sich das Verfahren an und setzen Sie sich mit unserem Labor in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten.
Im Detail
Sie sind ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung (z. B. ein anderes öffentliches Analyselabor) und möchten Saatgut im Saatgutanalyselabor außerhalb des Rahmens von Anträgen auf amtliche Analysen, die im Hinblick auf die Saatgutzertifizierung durchgeführt werden, analysieren lassen.
Sie müssen als Antragsteller bei der Direktion für Qualität und Tierwohl registriert sein.
- Sie müssen einen Antrag auf Registrierung bei der DQTW stellen (siehe unten: Antragsformular für die Registrierung bei der DQTW).
- Sie müssen die gewünschten Analysen und den gewünschten Schein angeben:
- BRW oder BIB: Die Probenahme wird nicht unter der Verantwortung des Labors durchgeführt.
- BIO: Der Antrag auf Analyse umfasst den Antrag auf Probenahme.
- Unser Labor ist berechtigt, die Proben und die daraus gewonnenen Ergebnisse für wissenschaftliche Zwecke (Forschung, analytische Entwicklungen) zu verwenden.
- Das Ergebnisblatt ist Ihr Eigentum und wir verpflichten uns, es vertraulich zu behandeln.
- Wenn das Saatgut einer Regelung unterliegt, sind wir verpflichtet, nicht gesetzeskonforme Ergebnisse dem Amt für die Überwachung der Saatguterzeugung und des Saatguthandels zu melden
- Das Saatgut wird 1 Jahr aufbewahrt
- Berichte und Analysedaten werden mindestens 6 Jahre aufbewahrt
- Der aus diesen Analysen resultierende Bericht stellt in keinem Fall eine Genehmigung der analysierten Charge dar
- Sie werden über jede Abweichung von dem Vertrag informiert, der durch den Analyseauftrag oder den Antrag auf Ausstellung einer BIO validiert wurde
Dieses Verfahren ist nur in französischer Sprache verfügbar.
Die Analysen, die Ausstellung eines BIB oder BIO und ggf. die Probenahme sind kostenpflichtig.
SCHRITT FÜR SCHRITT
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- Stellungnahme vom 3. März 2022 über die Indexierung der Beträge, die im Erlass der Wallonischen Regierung vom 19. Oktober 2017 zur Festlegung der Gebühren und Vergütungen für die Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kontrolle der Erzeugung und Vermarktung von Saat- und Pflanzgut festgelegt sind (nur auf Französisch verfügbar)
- Verordnung (EG) Nr. 1850/2006 der Kommission vom 14. Dezember 2006 über die Einzelheiten der Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen - Anhang I: Normen - Anhang II: Methoden
- Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Vertrieb von Futterpflanzensaatgut
- Richtlinie 66/402/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Vertrieb von Getreidesaatgut
- Richtlinie 98/56/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Vertrieb von Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen
- Richtlinie 1999/105/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über den Vertrieb von forstlichem Vermehrungsgut (nur auf Französisch verfügbar)
- Richtlinie 2002/54/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Vertrieb von Rote Beete-Saatgut (nur auf Französisch verfügbar)
- Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Vertrieb von Gemüsesaatgut (nur auf Französisch verfügbar)
- Richtlinie 2002/57/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Vertrieb von Öl- und Faserpflanzensaatgut (nur auf Französisch verfügbar)
- Dekret vom 27. März 2014 über das Wallonische Landwirtschaftsgesetzbuch (nur auf Französisch verfügbar)
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 15. Februar 2003 über die Erzeugung und den Vertrieb von forstlichem Vermehrungsgut (nur auf Französisch verfügbar)
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 9. Februar 2006 über die Erzeugung und den Vertrieb von Rote Beete-Saatgut (nur auf Französisch verfügbar)
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 9. Februar 2006 über die Erzeugung und den Vertrieb von Futterpflanzensaatgut (nur auf Französisch verfügbar)
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 09. Dezember 2010 bezüglich der Zertifizierung im Hopfensektor (nur auf Französisch verfügbar)
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 06. Dezember 2012 über die Erzeugung und den Vertrieb von Öl- und Faserpflanzensaatgut (nur auf Französisch verfügbar)
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 19. Oktober 2017 zur Festlegung der Gebühren und Vergütungen für die Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kontrolle der Erzeugung und dem Vertrieb von Saat- und Pflanzgut sowie den Indexierungsmitteilungen (nur auf Französisch verfügbar)
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 4. Juni 2020 bezüglich der Erzeugung und des Vertriebs von Gemüsesaatgut (nur auf Französisch verfügbar)
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 23. Dezember 2021 über die Erzeugung und den Vertrieb von Getreidesaatgut (nur auf Französisch verfügbar)
- Ministerieller Erlass vom 21. Dezember 2001 zur Festlegung einer Regelung für die Kontrolle und Zertifizierung von Futterpflanzensaatgut (nur auf Französisch verfügbar)
- Ministerieller Erlass vom 21. Dezember 2001 zur Festlegung einer Regelung für die Kontrolle und Zertifizierung von Rote Beete-Saatgut landwirtschaftlicher Sorten
- Ministerieller Erlass vom 21. Dezember 2001 zur Festlegung einer Regelung für die Kontrolle und Zertifizierung von Gemüsesaatgut und Industriechicorée-Saatgut
- Königlicher Erlass vom 21. Dezember 1999 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen (nur auf Französisch verfügbar)
Formulare
Online
Downloads
- Antragsformular für die Registrierung als Antragsteller für Analysen im Saatgutanalyselabor
- Antragsformular für den Analyseschein der Wallonischen Region (BRW) oder den Internationalen Blauen Schein (BIB) einer Saatgutprobe (nur auf Französisch verfügbar)
- Antragsformular für den orangefarbenen internationalen Schein (BIO) einer Saatgutpartie (nur auf Französisch verfügbar)