Zusammengefasst
Du erlernst oder studierst einen Mangelberuf in der Deutschsprachigen Gemeinschaft? Oder Du wohnst bei der ersten Antragstellung mindestens seit sechs Monaten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und bist als Medizin-, Zahnmedizin-, Apotheker-, Krankenpflege- oder Hebammenstudent eingeschrieben?
Dann kannst du beim Ministerium für deine Ausbildung finanzielle Unterstützung beantragen. Du erhältst monatlich 350 Euro. Im Gegenzug arbeitest du in den 10 Jahren nach erfolgreichem Abschluss mindestens 5 Jahre lang (mindestens Halbzeit) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Oder du zahlst die Ausbildungsförderung teilweise oder ganz zurück. Wer profitiert? Du und die Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Im Detail
- Du erlernst einen Mangelberuf in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und du bist nicht mehr schulpflichtig.
- Du wohnst seit mindestens 6 Monaten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und du bist regulär als Medizin-, Zahnmedizin-, Apotheker-, Krankenpflege- oder Hebammenstudent eingeschrieben
Du absolvierst vollzeitig ein Studium oder eine Ausbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Wo du wohnst, ist dabei egal. In der Praxis bedeutet das:
- Du bist im 7. Jahr des berufsbildenden Regelsekundarunterrichts eingeschrieben.
- Du hast einen Lehrvertrag oder Ausbildungsvertrag über das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (IAWM) abgeschlossen.
- Du studierst regulär an der Autonomen Hochschule Ostbelgien (AHS).
Wichtig ist, dass du
- NICHT mehr schulpflichtig bist.
- einen Mangelberuf erlernst oder studierst, sprich einen Beruf, in dem Fachkräfte fehlen.
Du bist regulär als Medizin-, Zahnmedizin-, Apotheker-, Krankenpflege- oder Hebammenstudent eingeschrieben.
Wichtig ist, dass du
- an einer staatlich anerkannten Hochschuleinrichtung studierst.
- in der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder Schweiz studierst.
- mindestens seit sechs Monaten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnst, wenn du zum ersten Mal den Antrag stellst
Du erhältst monatlich 350 Euro und zwar solange, wie deine Ausbildung regulär dauert. Diese Dauer kann maximal um ein Jahr verlängert werden.
Du erhältst die Förderung frühestens ab dem 1. September in dem Jahr, in dem du DuO zum ersten Mal beantragst. Du musst die Ausbildungsförderung jährlich neu beantragen. Wenn dein Antrag genehmigt wird, erhältst du die finanzielle Beihilfe prinzipiell auch während der Schulferien, bis du deine Ausbildung erfolgreich abschließt.
Der monatliche Betrag beläuft sich immer auf 350 Euro, egal ob Lehre oder Studium, egal welche Berufssparte, unabhängig von Schul- und Studiennoten.
Du beantragst die Ausbildungsförderung DuO jedes Jahr zwischen dem 1. Juli und dem 15. November. Den Antrag reichst du online oder in Papierform beim Ministerium ein. Den ersten Antrag kannst du im 1. oder in einem späteren Ausbildungs- bzw. Studienjahr stellen.
Das Ministerium prüft, ob deine Angaben vollständig bzw. korrekt sind. Danach fragt es bei der betroffenen Bildungseinrichtung an, deine Einschreibung zu bestätigen. Wenn der Antrag den Kriterien entspricht und die Bestätigung vorliegt, wird dein Antrag genehmigt und du erhälst 350 Euro monatlich.
Wenn du noch minderjährig bist, müssen deine Erziehungsberichtigten einverstanden sein. Die Ausbildungsförderung DuO geht aber nur auf ein SEPA-Konto auf deinem Namen ein.
Formulare
Online
-
Ausbildungsförderung DuO Beantragen
Autre
Die Anträge können zwischen dem 1. Juli und dem 15. November eingereicht weden.