Zusammengefasst
Beratungsagenturen sind zugelassene und subventionierte Strukturen, die sozialwirtschaftliche Unternehmen bei der Gründung, Entwicklung und Professionalisierung ihrer Aktivitäten beraten und begleiten.
Um als Beratungsagentur für Sozialwirtschaft tätig zu sein und die damit verbundenen Zuschüsse zu erhalten, benötigen Sie eine Zulassung.
Achtung
Die zugelassene Beratungsagentur muss uns jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht vorlegen. Dieser Bericht wird von der Beratenden Kommission für die Zulassung sozialwirtschaftlicher Unternehmen (COM-es) analysiert, um zu überprüfen, ob die Aufgaben der Beratungsagentur die mit ihrer Zulassung verbundenen Verpflichtungen erfüllen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Beratungsagentur entscheidet die COM-es, ob die Voraussetzungen für einen zusätzlichen Zuschuss erfüllt sind, und legt gegebenenfalls die Höhe des Zuschusses fest.
Im Detail
Juristische Personen, deren Haupttätigkeit in der Beratung und Begleitung bei der Gründung, Entwicklung und Professionalisierung von sozialwirtschaftlichen Unternehmen besteht.
Voraussetzungen für die Zulassung als Beratungsagentur für Sozialwirtschaft
- Art der Organisation:
- VoG oder eine AISBL;
- eine private Stiftung (PF) oder eine gemeinnützige Stiftung (FUP);
- eine Genossenschaft, die als Sozialunternehmen (SU) zugelassen ist. Die Zulassung als Sozialunternehmen (SU) wird vom FÖD Wirtschaft verwaltet (Online-Formular).
- Sie muss ihren satzungsmäßigen Sitz in der Wallonie haben (offizielle Adresse, die in der Satzung des Unternehmens genannt wird);
- Sie muss sich der Entwicklung der Sozialwirtschaft widmen und sich auf die folgenden vorrangigen Aktivitäten konzentrieren:
- Sensibilisierung und Förderung der Sozialwirtschaft;
- Information und Orientierung von Projektträgern;
- Multidisziplinäre Begleitung eines oder mehrerer Projektträger bei der Gründung eines sozialwirtschaftlichen Unternehmens;
- Punktuelle Beratung (Consulting) bereitstellen.
- Einen Aktionsplan für drei Jahre vorschlagen;
- Erfahrungsnachweis erbringen:
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- in der Begleitung und Diagnose von sozialwirtschaftlichen Unternehmen (mindestens 5 Begleit- und 5 Diagnosedossiers);
- in der Sozialwirtschaft: Mindestens 2 Berater/innen aus Ihrer Struktur müssen Erfahrung in mindestens 3 der folgenden Kompetenzen haben:
- Unternehmensführung,
- Finanzen,
- Buchhaltung,
- Gesellschafts- und Vereinsrecht,
- Strategie in Unternehmen,
- partizipative Governance,
- Projektmanagement,
- Verwaltung,
- Personalmanagement;
6. Abschluss einer Partnerschaftsvereinbarung mit mindestens Wallonie Entreprendre, ConcertES und iES!, Gründerzentrum der Sozialwirtschaft.
7. Sie darf sich nicht in Konkurs oder in einem Verfahren zur Erklärung des Konkurses, der notorischen Zahlungsunfähigkeit, der Auflösung oder der Liquidation befinden.
Die Zulassung als Beratungsagentur für Sozialwirtschaft bietet Zugang zu einer Subvention, die sich zusammensetzt aus:
- einem Grundbetrag von maximal 150.000 €;
- einem zusätzlichen Betrag von maximal 20.000 €, der sich wie folgt aufteilt:
- 10.000 € für 10 Begleitungen bei der Gründung und/oder beim Wachstum von Unternehmen der Eingliederungssozialwirtschaft (Eingliederungsunternehmen, Initiativen für die Entwicklung von Beschäftigung im Sektor Nachbarschaftsdienste zu sozialen Zwecken (IDESS), Wiederverwendungsunternehmen (Ressourcensammelstellen));
- 10.000 € für 10 Begleitungen in der Phase nach der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens, um die Begleitung fortzusetzen und dem Unternehmen bei der Veränderung der Größenordnung zu helfen.
Die Subvention soll Personal- und Betriebskosten decken, die in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.
Einreichung Ihres Antrags
Um die Zulassung als Beratungsagentur zu beantragen, müssen Sie die beiden Formulare ausfüllen, die Sie unten unter „Formulare“ finden: den Zulassungsantrag und den Aktionsplan.
Behandlung Ihres Antrags
Nach Eingang Ihres Antrags haben wir 10 Kalendertage Zeit, um Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen.
- Wenn dies der Fall ist, schicken wir Ihnen eine Empfangsbestätigung
- Wenn dies nicht der Fall ist, schicken wir Ihnen eine Benachrichtigung, in der die fehlenden Unterlagen aufgeführt sind.
Sobald Ihr Antrag vollständig ist, analysieren wir ihn auf seine Förderfähigkeit.
- Der Fall wird an die Kommission weitergeleitet, die innerhalb von zwei Monaten eine begründete Stellungnahme abgibt.
- Der Minister oder sein Beauftragter äußert sich innerhalb von 1 Monat. In der Entscheidung wird angegeben, ob die Zulassung erteilt oder verweigert wird. Erfolgt keine Antwort, gilt die Entscheidung als negativ.
Wir schicken Ihnen die Entscheidung per Einschreiben zu.
- Dekret vom 27. Mai 2004 über Beratungsagenturen für die soziale Wirtschaft (B.S. vom 18.04,2004, S. 62046
- Erlass der wallonischen Regierung vom 26. Januar 2006 über die Umsetzung des Dekrets vom 27. Mai 2004 über Beratungsagenturen für die soziale Wirtschaft (B.S. vom 10.02.2006, S. 6904)
- Erlass der wallonischen Regierung vom 27. Mai 2009 zur Abänderung des Erlasses der wallonischen Regierung vom 26. Januar 2006 über die Umsetzung des Dekrets vom 27. Mai 2004 über Beratungsagenturen für die soziale Wirtschaft (B.S. vom 23.06.2009, S. 43348).
Jede natürliche oder juristische Person, die der Ansicht ist, dass eine wallonische Verwaltungsbehörde in einer sie betreffenden Angelegenheit nicht in Übereinstimmung mit der Funktion des öffentlichen Dienstes, die sie gewährleisten muss, gehandelt hat, kann eine individuelle Beschwerde schriftlich oder vor Ort beim Ombudsmann für die Wallonie und die Föderation Wallonie-Brüssel einreichen:
Diese Beschwerde kann schriftlich an folgende Adresse gerichtet werden:
Ombudsmann für die Wallonie und die Föderation Wallonie-Brüssel
Rue Lucien Namèche 54
B-5000 Namur