Beantragung einer Registrierung oder Zulassung als aktiver Marktteilnehmer im Prozess der Erzeugung und/oder im Vertrieb von pflanzlichem und/oder forstlichem Vermehrungsgut

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Zusammengefasst

Sie möchten Ihr pflanzliches oder forstliches Vermehrungsgut (Saatgut, Setzlinge, Stecklinge, Zwiebeln, ...) vermarkten?

Wenn Sie auf wallonischem Gebiet tätig sind, können Sie Ihre Tätigkeit erst aufnehmen, wenn Sie registriert sind. Für bestimmte Aktivitäten ist außerdem eine Zulassung erforderlich. Diese Registrierung/Zulassung erfolgt über die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQTW) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (LNU). 

Sie müssen in der Datenbank der Marktteilnehmer eingetragen sein, die in der Erzeugung und/oder Vermarktung von pflanzlichem und/oder forstlichem Vermehrungsgut in der Wallonie tätig sind, d. h. von Material, das zur Vermehrung oder - im Falle von Vermehrungsgut für Zierpflanzen, Obst, Forstpflanzen oder Gemüse - zur Wiederanpflanzung verwendet wird.


AUF DIE QUALITÄT DER PFLANZLICHEN UND FORSTWIRTSCHAFTLICHEN PRODUKTION ACHTEN

Pflanzliches Vermehrungsgut trägt zur Produktivität, Vielfalt sowie zur Gesundheit und Qualität unserer Landwirtschaft, unseres Gartenbaus und unserer Wälder bei.

Unsere Direktion, die DQTW, hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass qualitativ hochwertiges Vermehrungsgut auf den Markt kommt durch:

  • die Gewährleistung der technischen und gesundheitlichen Qualität dieses Materials
  • die garantierte Rückverfolgbarkeit dieses Materials
  • die Einhaltung der geltenden Vorschriften
  • die Kontrolle der aktiven Betreiber und der Produktion vor Ort


REGISTRIERUNGSPFLICHT

Außer in Ausnahmefällen (siehe unten) ist die Registrierung für alle verpflichtend

Sobald Sie sich registriert haben, erhalten Sie eine Betreibernummer in unserer Datenbank.

Die Registrierung ist so lange gültig, bis Sie uns eine vollständige Einstellung der Aktivitäten melden.

Beachten Sie, dass:

  • ein Forstunternehmer, der seinem Kunden die von ihm nachgepflanzten Setzlinge in Rechnung stellt, oder ein Forstsachverständiger, der seinem Kunden die von ihm gelieferten Setzlinge in Rechnung stellt, sich registrieren lassen muss.
  • im Rahmen der Erzeugung von Obstpflanzgut und Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen eine Registrierung nicht zwingend erforderlich ist, wenn man ausschließlich an Amateure verkauft und dies nur ohne Zwischenhändler.


ZULASSUNG

Für Ihre Tätigkeit oder Ihren Tätigkeitsbereich ist möglicherweise eine Zulassung erforderlich. Zum Beispiel: eine Zulassung, um Pflanzenpässe auszustellen, um als Händler-Vorbereiter anerkannt zu werden, als Verpacker von Kleinpackungen ...

Die Zulassung erfolgt jährlich. Sie kann stillschweigend auf der Grundlage der Kontrollmodalitäten verlängert werden. In Anwendung von Kooperationsvereinbarungen ist die Behörde, die die Feldkontrollen durchführt, entweder der ÖDW LNU/die DQTW oder die FASNK.

Neben den Kontrollen müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, um Ihre Zulassung zu erhalten oder zu verlängern. Alle diese Details finden Sie unter „Bedingungen“.


KOSTEN

Die Erteilung der Zulassung und Registrierung ist kostenlos, führt aber zur Zahlung einer jährlichen Gebühr und zu Kontrollkosten (wenn diese von der FASNK durchgeführt werden), je nach betroffenem Produktionssektor.

Auf dem Portal für Landwirtschaft („Finanzielle Aspekte“) finden Sie Sektor für Sektor die jährlichen Gebühren, die für die Ausübung von zulassungs- oder registrierungspflichtigen Aktivitäten fällig werden.


AUSZUFÜLLENDES FORMULAR

Möchten Sie Ihre Aktivität beginnen, Ihre Daten aktualisieren oder das Ende einer Ihrer Aktivitäten melden? Folgen Sie dem unten verfügbaren Verfahren und füllen Sie das Formular aus.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Sie sind eine natürliche/juristische Person, die in der Wallonie in die Produktion und/oder Vermarktung von pflanzlichem und/oder forstlichem Vermehrungsgut einsteigen möchte.

Ihr Tätigkeitsbereich:

  • Landwirtschaftliches Saatgut und Gemüsesaatgut
  • Kartoffelsetzlinge
  • Gemüsepflanzensetzlinge
  • Vermehrungsmaterial für Obstpflanzen und Obstpflanzensetzlinge
  • Forstliches Vermehrungsmaterial
  • Vermehrungsmaterial für Zierpflanzen und Zierpflanzsetzlinge
  • Vermehrungsmaterial von Reben
  • Hopfen- oder Kiwisetzlinge
Bedingungen

Informieren Sie sich über die Zulassungsbedingungen in den ministeriellen Durchführungserlassen, in denen die technischen Normen für die Kontrollen in Bezug auf die verschiedenen Produktionsbereiche festgelegt sind.

Für die Zulassung zur Ausstellung von Pflanzenpässen verweisen wir auf die Verordnung 2016/2031 (insbesondere die Artikel 65, 66, 69 und 78-95).

Um Ihre Zulassung zu erhalten und zu behalten, müssen Sie unter anderem je nach Fall auch die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • die geltenden Vorschriften sowie die von der DQTW bereitgestellten Anweisungen befolgen
  • die DQTW über den Beginn und das Ende Ihrer Aktivitäten informieren
  • der DQTW erlauben, Ihr(e) Unternehmen zu besuchen und dessen/deren Produktion in jeder Phase zu kontrollieren
  • der DQTW alle notwendigen Informationen mitteilen
  • den Standort und die Größe der Vermehrungsparzellen mitteilen
  • das Saatgut und/oder die Setzlinge in Übereinstimmung mit den erforderlichen Standards zur Zertifizierung vorlegen
  • drei Jahre lang ab dem 1. Januar, der auf das Datum des Dokuments folgt, eine Bestandsbuchhaltung über die ein- und ausgehenden Kartoffelsetzlinge führen und zur Verfügung der DQTW halten.
  • die verwendeten Kontrolldokumente gemäß den Anweisungen der DQTW und den Vorschriften aufbewahren
  • die Proben, die die DQTW für die Laboranalyse, die Erstellung der Kontrollfelder, die Zertifizierung und die Handelskontrolle des Vermehrungsmaterials benötigt, rechtzeitig entnehmen zu lassen
  • der DQTW gestatten, die Liste der eingetragenen Betreiber und die Anschrift ihrer Niederlassungseinheit(en) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, indem sie sie auf dem Portal der wallonischen Landwirtschaft veröffentlicht, sofern kein formeller und begründeter Einspruch erhoben wird
Prozedur

Ihr Antrag auf Registrierung und/oder Zulassung kann auf Deutsch, Französisch und Englisch gestellt werden.

Ihre Anfrage wird so schnell wie möglich bearbeitet. Wir priorisieren die Fälle und halten uns dabei an den Zeitplan für den Anbau. Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich.


SCHRITTE

  • Sie schicken uns per E-Mail an certification.semences.plants@spw.wallonie.be das ausgefüllte Formular und die damit verbundenen Anhänge (falls erforderlich).
    • Sie müssen Ihre ausgeführte(n) Tätigkeit(en) im Formular ankreuzen
    • Sie können mehrere Betriebseinheiten unter der gleichen Registrierungs-/Zulassungsnummer haben
  • Wir benachrichtigen Sie umgehend per E-Mail oder Post über Ihre Registrierung als aktiver Betreiber und ggf. über Ihre Zulassung(en).
    • Wir stellen Ihnen eine Registriernummer aus
    • Wenn eine Zulassung beantragt wird, wird eine Felduntersuchung von der DQTW organisiert, um die Einhaltung der Ausstellungsbedingungen zu überprüfen
    • Die Zulassungsnummer ist identisch mit der Registrierungsnummer


INFOS, DIE SIE UNS BEREITHALTEN MÜSSEN (Für alle Wirtschaftszweige):

  • Art des Antrags
  • Identifikation des Betreibers (Person/Unternehmen)
  • Identifizierung der Einrichtung
  • Art der Aktivitäten entsprechend Ihrer Branche


INFOS, DIE SIE UNS BEREITHALTEN MÜSSEN (Für bestimmte Bereiche):

  • Informationen über die Einrichtung (z. B. Parzellen, Betriebsplan, Art der Einrichtung...)
  • Liste des im ersten Jahr erzeugten Vermehrungsmaterials (für Gemüsepflanzgut, Obstpflanzgut, forstliches Pflanzgut ist danach eine jährliche Meldung erforderlich)


EINSPRUCH

Sofern vorhanden, werden die Beschwerdewege in Bezug auf die Erteilung einer Zulassung in den ministeriellen Durchführungserlassen erläutert. Lesen Sie die Erlasse in der Rubrik „Rechtliche Referenzen“.

Délais
  • Für den Obstsektor muss die DQTW innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags auf die Eintragung antworten
  • Für andere Sektoren gilt eine angemessene Frist
rechtliche Grundlagen
Voie de recours

Sofern vorhanden, werden die Beschwerdewege in Bezug auf die Erteilung einer Zulassung in den ministeriellen Durchführungserlassen erläutert. Lesen Sie die Erlasse in der Rubrik „Rechtliche Referenzen“.

Kontakte

Dienste

Wenden Sie sich an die DQTW, wenn Sie Fragen zur Registrierung/Zulassung als aktiver Betreiber im Prozess der Produktion/Vermarktung von pflanzlichem/forstlichem Vermehrungsmaterial haben
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4266
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