Beantragung der Genehmigung, einen Teil der öffentlichen Straße zu nutzen (Aktivitäten, Anschläge, Markierungen)

Zusammengefasst

Der regionale öffentliche Bereich, insbesondere Straßen und deren Nebenanlagen, können mit vorheriger Genehmigung des ÖDW Mobilität und Infrastruktur für private Zwecke genutzt werden.  Die betreffenden Aktivitäten umfassen jede Nutzung, die über das gewöhnliche, jedermann gewährte Nutzungsrecht hinausgeht (Durchführung von Arbeiten, Freizeit-, Sport- oder Tourismusveranstaltungen, Werbeplakate, Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit usw.).

Diese besondere Nutzung des regionalen öffentlichen Bereichs erfordert neben der oben genannten Genehmigung die Zahlung einer Gebühr, sofern nicht im Erlass der Regierung Ausnahmen vorgesehen sind, sowie die Einhaltung besonderer allgemeiner Bedingungen.

Es wird daran erinnert, dass die Nutzung des öffentlichen Bereichs für private Zwecke eine Ausnahme ist. Der Verwalter muss in erster Linie dafür sorgen, dass die Sicherheit der Benutzer gewährleistet und dass der Bereich ordnungsgemäß verwaltet wird.

Achtung

Diese Genehmigung betrifft nur die Nutzung öffentlicher Regionalstraßen. Darüber hinaus müssen Sie alle weiteren Genehmigungen beantragen, die für die Organisation Ihrer Aktivität oder die Beantragung eines Aushangs erforderlich sind.

Der Antrag muss dem Verwalter 60 Kalendertage vor Beginn der geplanten Nutzung oder der beantragten Arbeit ODER mindestens 30 Tage vor dem Zeitpunkt, an dem die beantragte Arbeit nur oberflächlich den öffentlichen Bereich betrifft, vorgelegt werden.  Alle vom Antragsteller eingereichten Dokumente müssen datiert und unterzeichnet sein.   

Im Detail

Bedingungen

Bei der betreffenden Straße oder Autobahn muss es sich um eine Regionalstraße handeln, d.h. sie muss vom öffentlichen Dienst der Wallonie und nicht von einer Gemeinde verwaltet werden.

  • Wie findet man das heraus? Rufen Sie die Nummer 1718 an oder benutzen Sie direkt die Anwendung WalOnMap. Diese Anwendung zeigt den Verlauf der Straßen, die das Straßennetz der Wallonie bilden. Die rot (Autobahnnetz) und orange (regionales Straßennetz) markierten Straßen werden vom Öffentlichen Dienst der Wallonie verwaltet. Wenn die betreffende öffentliche Straße auf kommunaler Ebene verwaltet wird, müssen Sie sich an die Gemeinde wenden.

Die betreffenden Aktivitäten umfassen jede Nutzung, die über die normale Benutzung der öffentlichen Straßen hinausgehen: Durchführung von Arbeiten, Freizeit-, Sport- oder Tourismusveranstaltungen, Aufbau eines Verkaufsstandes usw.

In bestimmten Fällen ist diese Nutzung kostenpflichtig und erfordert die Zahlung einer Gebühr. In den folgenden Fällen müssen Sie jedoch nicht bezahlen:

  • vorübergehende Nutzung;
  • Nutzung durch öffentliche Dienste, Organisationen von öffentlichem Interesse und deren Lieferanten für Zwecke der Verwaltung des Straßennetzes;
  • Zugang zu Gebäuden an der Straße;
  • Blumenkübel, sofern sie keine Werbung tragen, keinerlei Verletzungen, Verschmutzungen oder Schäden bei verursachen Passanten und vom Begünstigten ständig gewartet, gereinigt und gegebenenfalls ersetzt werden.
Prozedur

Um eine Bewilligung der Nutzung des öffentlichen Straßenraums (Veranstaltung, Plakatanschlag usw.) zu beantragen, müssen Sie sich an die zuständige territoriale Direktion wenden (siehe Kontakte).

Um Ihren Antrag zu prüfen, schickt Ihnen die territoriale Direktion ein Formular für einen Genehmigungsantrag (ebenfalls hier erhältlich), in dem Sie die folgenden Angaben machen müssen:

  • Name des Antragstellers (natürliche oder juristische Person);
  • Wohnsitzadresse oder, falls diese abweicht, die Post- und Rechnungsadresse;
  • Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse;
  • Eine konkrete und genaue Beschreibung des Gegenstands des Genehmigungsantrags und seiner Dauer (Datum des Beginns und eventuell des Endes der Nutzung).

Die möglichst genaue Lokalisierung des Teils des öffentlichen Bereichs, der Gegenstand des Antrags ist:

  • Mindestens: die Adresse (Gemeinde, Straße, Hausnummer, Straßenbezeichnung, Kilometerstein oder jede andere Angabe, die eine genaue Identifizierung der Parzelle ermöglicht);
  • Idealerweise (je nach Antrag): eine Skizze, den Katasterplan, eine IGN-Karte, aktuelle Fotos des ins Auge gefassten Ortes und seiner Umgebung.

Dieses Dokument muss per E-Mail oder per Post mindestens 2 Monate vor dem Beginn der Nutzung der Straße oder dem Beginn der für die Nutzung erforderlichen Arbeiten an die Adresse der betreffenden Territorialdirektion (siehe Kontakte) geschickt werden.

Gegebenenfalls können auch zusätzliche Daten von Ihnen verlangt werden.

Wenn ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie eine Genehmigung mit Angabe des zu zahlenden Betrages (Angaben zu den Beträgen über diesen Link). Nach Erteilung dieser Genehmigung erhalten Sie innerhalb eines Monats eine Zahlungsaufforderung und haben einen Monat Zeit, den fälligen Betrag zu begleichen.

Kontakte

Dienste

Straßendirektion Namur
Avenue Gouverneur Bovesse, 37
5100 Jambes
081320911
Straßendirektion Luxemburg
Place Didier, 45
6700 Arlon
063589211
Straßendirektion Mons
Rue du Joncquois, 118
7000 Mons
065359503
Straßendirektion Charleroi
Rue de l'Écluse, 22
6000 Charleroi
071654880
Straßendirektion Wallonisch-Brabant
Avenue de Veszprem, 3
1340 Ottignies-Louvain-la-Neuve
010430600
Straßendirektion Lüttich
Avenue Blonden, 12-18
4000 Liège
042297575
Straßendirektion Verviers
Rue Xhavée, 62
4800 Verviers
087323131
1719 (für die deutschsprachigen Bürger)
1719

die Rufnummer 1719 auf Deutsch (1718 auf Französisch) ist kostenlos und wochentags von 8:30 bis 17:00 Uhr erreichbar.

Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 143107
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