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Kilometerabgabe

Seit dem 1. April 2016 ist die Eurovignette-Regelung durch die auf dem gesamten belgischen Staatsgebiet erhobene Kilometerabgabe ersetzt worden.
Die Kilometerabgabe ist eine Gebühr pro gefahrenen Kilometer, die alle Fahrzeuge betrifft, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) 3,5 Tonnen überschreitet. Betroffen sind hier die Lastwagen oder Lastzüge gelenkig miteinander verbundener Fahrzeuge (Lastwagen mit Anhänger bzw. Sattelschlepper mit Sattelanhängern), die - teilweise oder ausschließlich - für den Gütertransport auf der Straße bestimmt oder benutzt werden. 

prélèvement kilométrique

 

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