Ihre Verwaltungsschritte
In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.
153 gefundene Resultate
- Eine Genehmigung ist erforderlich, um Ausnahmefahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Betrieb zu nehmen, die aufgrund ihrer Bauweise oder der unteilbaren Ladung, die sie befördern,…
- Wenn die Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeugs beschädigt und/oder unleserlich ist, ist ein Neueinschlag der Nummer erforderlich. Die Verschlechterung und/oder Unleserlichkeit einer…
- Das Verfahren umfasst fünf Schritte, einer davon ist optional. Den ersten Schritt finden Sie unten in zusammengefasster Form. Ein ausführlicheres Dokument mit Erläuterungen finden Sie im Anhang zum…
- Die wallonische Steuerverwaltung beantwortet Ihre Fragen: per E-Mail: finanzdienst@spw.wallonie.be Telefonsprechstunde : 087 39 11 70 MO & MI: 8h30 – 12h00 DI & DO: 8h30…
- Ein Autofahrer, dessen Fahrzeug beim Befahren einer Regionalstraße beschädigt wurde, kann bei der örtlich zuständigen Straßendirektion einen Antrag auf Entschädigung…
- Wenn Sie ein aus dem Ausland importiertes Fahrzeug besonderer Bauart (Industrieausrüstung, landwirtschaftliche Geräte oder Werkzeuganhänger) zulassen möchten, muss das Fahrzeug…

