In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.
10 gefundene Resultate
- Wenn Sie eine selbständig Erwerbstätige/Hilfskraft/mithelfende Ehepartnerin sind, haben Sie nach Ihrem verpflichtenden Mutterschaftsurlaub Anrecht auf kostenlose Dienstleistungsscheine („…
- Die wallonische Steuerverwaltung beantwortet Ihre Fragen: per E-Mail: finanzdienst@spw.wallonie.be per Telefon: +32 (0)87/39 11 70 per Post: ÖDW Finanzen - Hütte 79, 4700 Eupen Die Schalter sind…
- Das Recht auf Schülertransport bedeutet, dass Ihr Kind an einem bestimmten Zustiegspunkt (zu Hause oder einem anderen Treffpunkt) für den Weg zu und von der Schule abgeholt und abgesetzt werden kann.…
- Sind Sie ein privater Waldbesitzer? Sie möchten Ihrem Vermögen die bestmögliche Zukunft sichern? Die Forstbetriebsgemeinschaft könnte Sie interessieren! EINE KOORDINIERTE BEWIRTSCHAFTUNG DES WALDES…
- Dies fällt in die wallonische und föderale Zuständigkeit (FÖD Mobilität und Transportwesen). Die nicht-gewerbliche Schifffahrt unterliegt Bedingungen, die sich auf die zugelassenen Boote, die…
- Der Immobiliensteuervorabzug ist eine regionale Steuer auf Grundstückseigentum, das sich auf dem Gebiet der Wallonischen Region befindet. Er wird vom ÖDW Finanzen (Öffentlicher Dienst der Wallonie)…