Zusammengefasst
Im Rahmen eines von der wallonischen Regierung beaufsichtigten Pilotprojekts stellt der Öffentliche Dienst der Wallonie (Dienst für Sondertransporte) Genehmigungen aus, die es längeren und schwereren Fahrzeugen (VLL – Ecocombis) ermöglichen, das Netz für Gütertransporte zu nutzen. VLL sind Fahrzeugkombinationen, die bis zu 25,25 m (statt 18,75 m) lang sein und ein Gesamtgewicht von bis zu 60 Tonnen (statt maximal 40 Tonnen) haben können. Diese Kombinationen bestehen aus drei Fahrzeugen mit zwei Drehmittelpunkten.
Diese Genehmigung legt unter anderem die Strecken dieser Konvois fest, um die Infrastruktur zu schonen sowie um die Sicherheit auf den Straßen und die Mobilität zu gewährleisten.
Achtung
Der Genehmigungsantrag muss elektronisch an folgende Adresse gesendet werden: vll@spw.wallonie.be
Der Antrag besteht aus vier Formularen:
- Verwaltung,
- Fahrer,
- Strecke,
- Fahrzeug (4 mögliche Kombinationen)
welche Sie unten finden. Diese Formulare müssen ohne Veränderungsmöglichkeit sowie im vorgelegten Format (Word-Format) versendet werden.
Vor der Anerkennung der Strecke muss der Transporteur das Dokument "Beurteilungskriterien“ zur Kenntnis nehmen, um seine Wahl der Strecke zu begründen.
Im Detail
Ihr Antrag kann in einer oder in zwei Etappen abgewickelt werden.
Etappe 1:
• Identifizierung des Unternehmens
• Detaillierte Beschreibung der transportierten Güter
• Detaillierte Beschreibung der geplanten Strecke
• Identifizierung der Kombinationen von Fahrzeug-Zügen
Etappe 2:
• Liste der Fahrer
Die Verwaltung antwortet innerhalb von 60 Kalendertagen ab vollständigem Vorliegen der Akte.
Änderung der Genehmigung
Die Verwaltung kann die Daten in der Genehmigung von Amts wegen oder auf Antrag des Inhabers der Genehmigung ändern, wenn die genehmigte Strecke aufgrund von Straßenarbeiten oder anderen angekündigten Ereignissen, die eine sichere und erleichterte Durchfahrt verhindern könnten, oder allgemeiner aus Gründen der Verkehrssicherheit, aufgrund von Auswirkungen auf die Infrastruktur oder aus anderen Gründen nicht verfolgt werden kann.
Der Antrag auf Änderung kann auch die Ergänzung eines neuen Fahrers oder einer neuen Fahrzeugkombination betreffen.
Der Antrag muss über die E-Mail-Adresse vll@spw.wallonie.be eingereicht werden.
Die Verwaltung nimmt die Änderung innerhalb von 15 Kalendertagen ab dem Antrag vor.
- Décret relatif aux trains de véhicules plus longs et plus lourds (VLL ou écocombis) dans le cadre de projets-pilotes
- Règlement technique des véhicules
- Arrêté du gouvernement wallon relatif aux trains de véhicules plus longs et plus lourds dans le cadre de projets-pilotes.
- Arrêté Ministériel relatif à l’autorisation et à l’évaluation des trains de véhicules plus longs et plus lourds
- Arrêté royal du 18 mars 2018 modifiant l'arrêté royal du 15 mars 1968 portant règlement général sur les conditions techniques auxquelles doivent répondre les véhicules automobiles et leurs remorques, leurs éléments ainsi que les accessoires de sécurité et l'arrêté royal du 1er décembre 1975 portant règlement général sur la police de la circulation routière et de l'usage de la voie publique concernant les écocombis