Seine Mitarbeiter mit Dienstleistungsscheinen ausbilden

Zusammengefasst

Ein für Dienstleistungsscheine zugelassenes Unternehmen kann Subventionen vom Ausbildungsfonds Dienstleistungsscheine für Ausbildungen für seine Mitarbeiter mit Dienstleistungsschein-Vertrag erhalten.

Nur vorab zugelassene Ausbildungen können Gegenstand einer Subvention sein.

Das Unternehmen muss vorab zugelassen worden sein, um Dienstleistungsscheine-Aktivitäten durchführen zu können.

Achtung

  • Ein Dienstleistungsschein-Unternehmen, das seine Mitarbeiter ausbilden möchte, muss für Dienstleistungsscheine zugelassen sein.
  • Die Ausbildung muss vom ÖDW anerkannt sein.
  • Die Ausbildung muss in Zusammenhang mit der Funktion der Mitarbeiter mit Dienstleistungsscheinen stehen oder ein Ziel der Spezialisierung oder der beruflichen Mobilität verfolgen.
  • Die Ausbildung darf sich ausschließlich an Mitarbeiter richten, die einen Vertrag mit Dienstleistungsscheinen haben.
  • Das Forem nimmt die Erstattung der Ausbildungen vor. 

Im Detail

Zielpublikum - Details

Vom Regionalen Minister für Beschäftigung zugelassene Unternehmen für Dienstleistungsscheine.

Bedingungen

Das Unternehmen muss vom Regionalen Minister für Beschäftigung für Dienstleistungsscheine zugelassen sein.

Die Ausbildungen müssen nach Einbringung eines Antrags beim Öffentlichen Dienst der Wallonie genehmigt worden sein.

Diese Ausbildungen müssen in Verbindung mit der Funktion der Dienstleistungsschein-Mitarbeiter stehen (Kontakt mit den Kunden, Ergonomie, Sicherheit und Hygiene etc.). Es kann sich auch um eine Ausbildung für Erste Hilfe handeln.

Ausbildungen mit folgendem Inhalt erfüllen diese Bedingung:

  • Know-how im Kundenumgang 
  • Ergonomie 
  • effiziente Organisation 
  • Kommunikation 
  • Bestimmtes Auftreten 
  • Haltung 
  • Sicherheit und Hygiene 
  • Verwendung des Niederländischen/Französischen/Deutschen 
  • Erste Hilfe. 

Es kann sich auch um eine Ausbildung, die auf eine Spezialisierung des Dienstleistungsschein-Mitarbeiters abzielt oder eine Ausbildung mit dem Ziel der beruflichen Mobilität handeln.

Ausbildungen, die die Aufnahme bei Diensteintritt des Mitarbeiters oder die interne Organisation des Unternehmens behandeln (etwa Information über Arbeits- und Gehaltsbedingungen, Beschreibung der Aufgaben, Abwesenheiten, Urlaub, die Art und Weise, wie die Dienstleistungsscheine zu erfüllen sind etc.), werden nicht genehmigt.  

Die Ausbildung darf sich ausschließlich an Mitarbeiter richten, die einen Vertrag mit Dienstleistungsscheinen haben.

Vorteile

Die genehmigten Ausbildungen werden vom Ausbildungsfonds Dienstleistungsscheine für alle zugelassenen Dienstleistungsschein-Unternehmen subventioniert. 

Prozedur

Die Erstattung der Ausbildungen wird durch den Dienst Ausbildungsfonds Dienstleistungsscheine des Forem sichergestellt. Wenn die Ausbildung zuvor genehmigt wurde, kann das zugelassene Dienstleistungsschein-Unternehmen nach Ende der Ausbildung seinen Antrag auf Erstattung an den Dienst Ausbildungsfonds Dienstleistungsscheine des Forem übermitteln. 

Dieser Antrag auf Erstattung muss vor dem 30. Juni des folgenden Kalenderjahres eingebracht werden.

rechtliche Grundlagen

Kontakte

Dienste

Allgemeine E-Mail – Forem – Ausbildungsfonds Dienstleistungsscheine
071/ 20.68.47
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 142731
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