Zusammengefasst
Sie möchten ein Baugrundstück oder eine Immobilie kaufen? Informieren Sie sich vorab über technische oder administrative Auflagen, denen Ihr zukünftiges Gut ausgesetzt sein könnte, wie:
- die Gefahr eines schweren Industrieunfalls vom Typ Seveso
- Risiken in Verbindung mit Naturphänomenen im Zusammenhang mit dem Untergrund (geologischer Kontext)
- Risiken, die mit dem Bergbau verbunden sind
Fordern Sie diese Informationen bei der DRIGM (Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken) des ÖDW LNU (Landwirtschaft, natürliche Ressourcen, Umwelt) an. Das Vorgehen ist kostenlos und erfolgt online.
DIE RISIKEN KENNEN, UM BESSER MIT IHNEN UMGEHEN ZU KÖNNEN
Egal, ob Sie Eigentümer, potenzieller Käufer oder professioneller Immobilienmakler sind, es ist wichtig, die potenziellen Risiken einer Immobilie zu kennen. Einige Gefahren sind gut identifiziert, andere sind unmerklicher und können sich mit der Zeit offenbaren.
VON WELCHEN RISIKEN IST DIE REDE?
- Industrieunfälle (Seveso): Sie sind mit gefährlichen Stoffen verbunden und erfordern strenge Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt.
- Geologische und Bergbaurisikens: Absinken, Einstürzen oder Erdrutsche können die Stabilität Ihres Eigentums beeinträchtigen und Ihre Sicherheit gefährden.
Es ist wichtig, diese Risiken zu kennen, um:
- Ihre Immobilieninvestition zu sichern
- Arbeiten oder Bauvorhaben in voller Kenntnis der Sachlage zu planen
- die Sicherheit der Bewohner zu sichern
WANN SOLL DER ANTRAG GESTELLT WERDEN?
1. Im Falle des Verkaufs oder der Veräußerung einer Immobilie muss der Notar des Inhabers des übertragenen Rechts die verfügbaren Informationen vorlegen, anhand derer beurteilt werden kann, ob das betreffende Objekt folgenden Risiken ausgesetzt ist:
- die Gefahr eines schweren Unfalls
- ein natürliches Risiko
- eine große geotechnische Belastung
- das Vorhandensein eines Bergwerksschachts oder -ausgangs vor Ort, das gesichert und bekannt ist
2. Die Städtebaubescheinigung Nr. 1, das von der Gemeinde ausgestellt wird, zeigt an, dass sich das betreffende Gut im Konsultationsbereich der DRIGM befindet. Die Privatperson oder der Architekt kann diese konsultieren, um weitere Informationen anzufordern.
3. Im Rahmen einer Städtebauplanung werden zur Beantragung einer Städtebaugenehmigung, einer Umweltgenehmigung oder einer Globalgenehmigung die vom GRE (Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung) für die betreffende Parzelle identifizierten Informationen über die Risiken benötigt. Planungsbüros oder Projektautoren, die an einer Städtebauplanung oder der Vorbereitung einer Genehmigung interessiert sind, können diese Informationen anfordern.
Keiner der genannten Fälle betrifft Sie, aber Sie möchten dennoch einen Überblick über die Situation Ihrer Immobilie erhalten? Besuchen Sie unsere WalOnMap- und Cigale-Plattformen kostenlos (siehe „Bedingungen“).
WELCHE INFORMATIONEN ERHALTE ICH?
Die DRIGM (Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken) stellt Ihnen alle Daten zur Verfügung, die sie bezüglich der betroffenen Katasterparzelle besitzt. So erhalten Sie Informationen über:
- Die Aspekte der Risiken schwerer Unfälle in Form einer Stellungnahme zum Risikograd und zu den städtebaulichen Einschränkungen, die für die betreffende Katasterparzelle gelten.
- Aspekte im Zusammenhang mit dem Untergrund (Untertagebau und geologische Gegebenheiten je nach Beschaffenheit des Untergrunds) in Form von zwei Dokumenten:
- Ein Informationsblatt über den Untergrund (FISs)
- Das Informationsblatt über den Untergrund (FISs) betrifft:
- die Karstbelastungen
- die Gefahr von Erdrutschen
- die Bergwerksschächte und -ausgänge, die auf Plänen bekannt sind oder auf dem Gelände sichtbar sind
- die Gebiete, in denen früher möglicherweise alte Bergwerksschächte und -ausgänge vorhanden waren
- die unterirdischen Steingruben (Mergelgruben, Schiefergruben usw.)
- die erschlossenen Eisen- und Metallerzvorkommen
- historische Halden von Kohlebergwerken mit Risiken und Einstürzen von Felswänden.
- Es wird systematisch bereitgestellt und:
- informiert über Objekte und Kontexte mit Risiken
- identifiziert die Natur der Gefahr
- gibt die damit verbundenen technischen und administrativen Belastungen an
- schlägt Empfehlungen vor, um Phänomene zu vermeiden, die zu Erdrutschen führen.
- Ein Dokument für weitere Informationen:
- der Dienststelle für Geologie der Wallonie für Risiken im Zusammenhang mit der Natur des Untergrunds
- der Zelle Bergbau für Risiken im Zusammenhang mit der Ausbeutung des Untergrunds
Die Informationen über den Untergrund haben eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Um diese Daten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die DRIGM, indem Sie das unten beschriebene Verfahren befolgen.
Achtung
Die im Rahmen dieses Verfahrens erlangten Informationen dienen zu Informationszwecken. Sie ersetzen nicht die im Rahmen eines Genehmigungsantrags angeforderte Stellungnahme.
Im Detail
- An Immobiliengeschäften beteiligte Fachleute (Notare, Immobilienmakler)
- Projektbüros und Projektautoren
- Privatpersonen
Einen ersten Einblick in die Situation Ihrer Immobilie erhalten Sie durch die online zugänglichen Informationen über den Untergrund.
Zur Visualisierung:
- der Risiken schwerer Unfälle via WalOnMap: Fügen Sie die Daten mit dem Titel "SEVESO SERIE" hinzu
- Die mit dem Untergrund verbundenen Einschränkungen via Cigale: Wählen Sie die Daten mit dem Titel „Geologische und bergbauliche Risiken, Konsultierungszonen", um die „Themen des Untergrunds in der Wallonie“ zu konsultieren
Fordern Sie detailliertere Informationen an und befolgen Sie das folgende Verfahren, wenn sich Ihre Immobilie befindet:
- in einem empfindlichen Bereich im farbigen Umfang um eine Seveso-Anlage
- in einem Konsultierungereich der DRIGM für geologische und Bergbaurisiken
- LOGGEN SIE SICH bei der Plattform Mon Espace EIN.
- Wenn Sie auf den Link in der Rubrik „Formulare“ klicken, werden Sie zu Mon Espace weitergeleitet
- Benötigen Sie Hilfe beim Einloggen? Lesen Sie die Bedienungsanleitung (siehe „Nützliche Dokumente“)
- FÜLLEN Sie das Formular AUS
- Geben Sie an, in welchem Kontext und in welcher Eigenschaft Sie den Antrag stellen:
- Verkauf/Abtretung einer Immobilie – Notar
- Städtebaubescheinigung - Architekt
- Städtebaubescheinigung - Privatperson
- Städtebauplanung - Planungsbüro
- Allgemeine Informationen
- Lokalisieren Sie die von Ihrer Anfrage betroffene Immobilie mit einer oder mehreren Methoden:
- Auswahl der Katastergrundstücke auf einer interaktiven Karte (zu bevorzugen, um die Bearbeitung Ihres Antrags zu erleichtern)
- Angabe der LAMBERT Koordinaten
- Beifügen von Dokumenten (Plan, Karten oder andere)
- Wörtliche Beschreibung der Lokalisierung
- REICHEN SIE Ihren Antrag ein
- Eine PDF-Datei mit den von Ihnen kodierten Informationen wird bearbeitet, sobald Ihr Formular validiert ist
- Ihre Anfrage wird zur Bearbeitung an die DRIGM weitergeleitet
- BEARBEITUNG Ihres Antrags
- Besuchen Sie Mon Espace, um den Bearbeitungsstand Ihrer Akte zu erfahren
- Wenn zusätzliche Informationen erforderlich sind, werden Sie über Mon Espace informiert. Übertragen Sie sie auch über diesen Kanal innerhalb von 30 Tagen nach der Anfrage. Andernfalls wird Ihr Antrag wegen Unvollständigkeit abgeschlossen.
- Sobald Ihre Daten vollständig sind, stellt Ihnen die Verwaltung die angeforderten Informationen in "Mon Espace" innerhalb von 90 Tagen zur Verfügung.
- Rechtsvorschriften Gefahren schwerer Unfälle und unterirdischen Gefahren
- Artikel D.IV.57, Ziffer 2 und 3 des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung (GER)
- Artikel D.IV.97.9° des Kodex für territoriale Entwicklung (CoDT)
- Art. D.IV.99. §1 des Territorialentwicklungsgesetzes (CoDT)
- Artikel D.VII.11 des Kodex für die Bewirtschaftung von Bodenschätzen

