Einreichung von Anträgen im Rahmen des CEF-Finanzierungsprogramms 2021-2027

Zusammengefasst

Sie möchten sich für eine EU-Förderung im Rahmen der Connecting Europe Facility (CEF) bewerben?

Die Europäische Kommission startet jedes Jahr Finanzierungsprogramme im Rahmen des CEF Transport.  Das Programm CEF Transport richtet sich an Studien- und Arbeitsprojekte für Fluss-, Eisenbahn- oder Straßeninfrastrukturen des Kernnetzes und des Gesamtnetzes von TEN-T. Das Programm ist auf die Förderung von Projekten ausgerichtet, die sich mit der Entwicklung von Infrastrukturen für die Binnenschifffahrt befassen.  Dieses Programm zielt auf Maßnahmen ab, die mit den Zielen der Entkarbonisierung und dem Beitrag zu einer intelligenten, widerstandsfähigen und nachhaltigen Mobilität verbunden sind.

Link zum Dokument der CEF-Ausschreibung: call-fiche_cef-t-2021-coregen_en.pdf (europa.eu)

Die Wallonie ist nicht die für diese Finanzierung zuständige Stelle, kann Ihnen aber Informationen zu diesem Thema geben und Sie bei der Antragstellung unterstützen.  Um in Frage zu kommen, müssen die Kandidaten die Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten haben.  

Achtung

Im Detail

Bedingungen
Prozedur

Die Rolle der wallonischen Verwaltung besteht darin, den Projektträgern bei ihren Anträgen auf Kofinanzierung im Rahmen der CEF-Programmierung zu helfen.

Im Rahmen der Zusammenstellung Ihres CEF-Antrags für ein Projekt in der Wallonie werden vom ÖDW zwei Dokumente ausgestellt:

  • Das Environmental Compliance File;
  • das Unterstützungsschreiben des Mitgliedstaates (unterzeichnet vom zuständigen Minister).

Die spezifischen Fristen für jeden Aufruf zur Einreichung von Projekten sind unter diesem Link verfügbar.

Um diese Dokumente zu erhalten, sind mehrere Schritte erforderlich:

1. Mitteilung der Projektabsicht an die Verwaltung

Nach Kenntnisnahme der Dokumente und des rechtlichen Rahmens für diese Finanzierungsplanung (Verpflichtungen im Zusammenhang mit EU-Fördermitteln und erforderliche Dokumente) werden die Projektträger gebeten, die Verwaltung (international.mobilite.infrastructures@spw.wallonie.be) über ihre Absicht zu informieren, ein Projekt in der/den zukünftigen Ausschreibung(en) einzureichen. Diese Mitteilung muss spätestens vier Monate vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Projekten versandt werden.

Der Absichtsmitteilung muss eine kurze Präsentation des Projekts beigefügt werden. 

2. Environmental Compliance File

Die Vorlage für dasEnvironmental Compliance File ist online verfügbar.

Projekte, die physische Eingriffe beinhalten, müssen ihre Übereinstimmung mit dem europäischen Umweltrecht nachweisen.  Diese Konformitätsprüfung erfolgt mit Hilfe desEnvironmental Compliance File, das zwei Bescheinigungen enthält: eine für Natura 2000 und eine für die Wasserqualität.

In diesem Zusammenhang muss der Projektträger unbedingt mit den zuständigen Behörden (siehe unten) Kontakt aufnehmen und begründen, warum sein Projekt keine wesentlichen Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet oder die Wasserqualität hat.

  • In Bezug auf Natura 2000:

Die Bescheinigung wird von der Abteilung Natur und Forstwesen für die Einhaltung der Habitat-, Vogel- und EIA-Richtlinien ausgestellt.

  • In Bezug auf die Wasserqualität:

Die Bescheinigung wird von der Abteilung Umwelt und Wasser für die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie ausgestellt.

Das Environmental Compliance File muss spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Projekten bei den zuständigen Stellen eingereicht werden.

3. Bewertung der Projektbeschreibung durch die Verwaltung

Die Bewertung des Projekts durch die Verwaltung erfolgt auf der Grundlage einer detaillierten Präsentation des eingereichten Projekts (Concept Note). Es ist wichtig, dass diese Beschreibung in einer möglichst vollständigen Form eingereicht wird und die folgenden Informationen enthält:

  • Beschreibung des Projekts und technische Merkmale;
  • Standort und Zeitplan der geplanten Maßnahme;
  • Vorläufiges Budget.

Diese Mitteilung muss der Verwaltung (international.mobilite.infrastructures@spw.wallonie.bespätestens zwei Monate vor der Schließung der Aufforderung zur Einreichung von Projekten zukommen.

Die Frist für die Bewertung des Projekts durch die Verwaltung beträgt fünf Arbeitstage.  Während dieser Bewertung wird die Verwaltung prüfen, ob das Projekt mit der regionalen Mobilitätsstrategie übereinstimmt und ob das Projekt nicht mit anderen wallonischen Initiativen konkurriert.

 

4. Unterstützungsschreiben des Mitgliedstaates

Der Minister entscheidet nach einer Bewertung durch die zuständigen Verwaltungsstellen über die Zweckmäßigkeit eines Unterstützungsschreibens des Mitgliedstaates.

Die endgültige Genehmigung des Ministers wird dem Projektträger spätestens eine Woche vor Abschluss der Aufforderung zur Einreichung von Projekten zurückgeschickt.

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