Eine Zuwendung zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Straßen beantragen

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Zusammengefasst

Möchten Sie eine landwirtschaftliche Straße in Ihrem Gemeindegebiet verbessern?  

      • Als wallonische Gemeinde können Sie eine Zuwendung für die Verbesserung von landwirtschaftlichenStraßen beantragen, insbesondere für:

      • die eigentlichen Verbesserungsarbeiten

      • die mit dieser Verbesserung einhergehenden Arbeiten wie:  

              • Pflanzungen

              • Gestaltung der Umgebung

              • Landerwerb, falls nötig

              • Studienkosten, Testkosten (einschließlich Analysen von ausgehobenem Boden) und Koordinierungskosten

 

Die DAFoR: Ihr Partner bei Ihren Projekten zur Verbesserung von landwirtschaftlichen Wegen

Die Direktion für ländliche Raumordnung (DAFoR) des ÖDW Landwirtschaft, Natur und Umwelt begleitet Sie während Ihres gesamten Projekts zur Verbesserung von landwirtschaftlichenWegen.

      • eine Beratung zur Berücksichtigung der landwirtschaftlichen, ökologischen (Biodiversität, Erosion) und technischen Herausforderungen (einzusetzende Materialien und Techniken)

      • Unterstützung bei der Erstellung des Zuwendungsantrags durch die Verwaltung

      • Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten.

 

Die Verbesserung der landwirtschaftlichen Wege ist für alle wichtig

Als Gemeinde müssen Sie die Instandhaltung dieser landwirtschaftlichen Wege sicherstellen.

Dieses Ziel erfordert die Mobilisierung umfangreicher Budgets für die auszuführenden Arbeiten. Es gibt zahlreiche technische Lösungen, die an jeden Kontext und jeden Zweck angepasst werden können.

Wirtschaftswege sind für die Landwirtschaft, aber auch für den Langsam- und Freizeitverkehr unerlässlich. Die Verbesserung dieser Verkehrsachsenkann Möglichkeiten für die Entwicklung des ökologischen Netzwerks sowie für die Bekämpfung von Erosion und Schlammlawinen bieten.

Reichen Sie Ihre Voranfrage für eine Zuwendung per E-Mail oder Post beim Außendienst der zuständigen DAFoR ein.

Achtung

Nur Gemeinden können diese Zuwendung beantragen.   

Die Gemeinde muss über ausreichende Liquidität für die Bezahlung der Arbeiten verfügen. Die Zuwendung wird nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt. 

Im Detail

Zielpublikum - Details

Gemeinden in der Wallonie, die Arbeiten zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Wege durchführen möchten. 

Bedingungen

 Nur Gemeinden können diese Subvention beantragen.

Welche landwirtschaftlichen Wege sind betroffen?  

      • Straßen, die sich auf öffentlichem Grund befinden (Typ Qualiroutes-Netzwerk III)

      • Straßen, die hauptsächlich landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches oder gartenbauliches Land oder aber abgelegene Höfe erschließen

      • Straßen, die nicht in einen aktiven Landentwicklungs- oder Flurbereinigungsabschnitt einbezogen sind oder in den letzten 15 Jahren keine regionalen Zuschüsse erhalten haben

 

Vorteile

Der Grundsatz des regionalen Zuschusses beträgt 60 % des Betrags ohne Mehrwertsteuer der Arbeit, der im Falle einer Pflanzung bis zu 80 % betragen kann.

Die Gemeinde profitiert von der technischen und administrativen Unterstützung der Direktion für ländliche Bodenentwicklung.

 

Prozedur

SCHRITT 1: AUSARBEITUNG DES BAUVORHABENS UND GRUNDSATZVERSPRECHEN

  • Voranfrage bei der DAFoR
  • Ortsbesichtigung und technische Beratung durch die DAFoR
  • Ausarbeitung des Bauvorhabens
  • Antrag auf ein Grundsatzversprechen durch die Gemeinde
  • Analyse des Antrags und Stellungnahme des Ministers

SCHRITT 2: ÖFFENTLICHER BAUAUFTRAG UND GEWÄHRUNG EINER ZUWENDUNG

  • Vergabe des öffentlichen Bauauftrags durch die Gemeinde
  • Zustimmung und Unterzeichnung des Ministerialerlasses über die Zuwendung
  • Abschluss des öffentlichen Bauauftrags durch die Gemeinde

SCHRITT 3: AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN 

  • Ausführung der Arbeiten durch die Gemeinde
  • Abnahme der Arbeiten durch die Gemeinde
  • Konformitätskontrolle der Arbeiten durch die DAFoR
  • Abrechnung der Arbeiten durch die Gemeinde

SCHRITT 4: ERHALT DER ZUWENDUNG 

  • Einreichung der Unterlagen zur Abrechnung der Zuwendung durch die Gemeinde
  • Berechnung der Zuwendung durch die DAFoR
  • Einreichung der Forderungsanmeldung durch die Gemeinde
  • Beantragung einer eventuellen zusätzlichen Zuwendung durch die Gemeinde
  • Auszahlung der Zuwendung an die Gemeinde

 

SCHRITT 1 - AUSARBEITUNG DES BAUPROJEKTS - ERHALT EINER GRUNDSATZZUSAGE   

 

Vorheriger Antrag

Reichen Sie Ihren Zuschussantrag bei der zuständigen DAFoR-Außenstelle (siehe unten unter „Kontakte“) ein, indem Sie die Vorlage für eine Voranfrage per E-Mail oder Post einreichen (siehe das Dokument „Schritt 1 - Vorlage für eine Voranfrage“ unter „Nützliche Dokumente“ unten).

Hinzu kommen:

      • Eine Absichtserklärung, in der das Vorprojekt vorgestellt wird (Art der Straße, Nutzung, aktueller Zustand, Länge, Breite, Status).  

      • einen Lageplan (Karte 1/10.000 oder Orthofoto)

 

Ortsbesichtigung und technische Stellungnahme

Es wird ein Besuch vor Ort organisiert, um sicherzustellen, dass die Kriterien für die Förderfähigkeit und die Durchführbarkeit des Projekts erfüllt sind. Nach dem Besuch erhalten Sie vom Außendienst der DAFoR eine ausführliche Stellungnahme zum Vorentwurf:

      • Wenn diese positiv ausfällt, reichen Sie den Antrag auf „Grundsatzzusage“ ein.

      • Wenn diese negativ ausfällt, können Sie den Antrag auf eine Grundsatzzusage nicht einreichen.

 

Ausarbeitung des Bauvorhabens

Wenn die ausführliche Stellungnahme positiv ausfällt, benennen Sie:

      • einen öffentlichen oder privaten Projektverfasser, um Pläne und Ausschreibungsunterlagen zu erstellen

      • einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator für die Überwachung des Dossiers

Bei der Prüfung des Projekts steht Ihnen der Außendienst des DAFoR zur Verfügung, um:

      • Sie zu beraten und

      • Ihnen technisches Fachwissen zur Verfügung stellen, bzg. der Auswahl der Materialien und der einzusetzenden Techniken.

Leiten Sie die Pläne und Aufmaße zur Überprüfung und eventuellen Berichtigung an die für Ihr Projekt zuständige DAFoR-Außenstelle weiter.

 

Einreichung der Antragsunterlagen für ein Grundsatzversprechen

Stellen Sie die Dokumente zusammen, aus denen sich der Antrag auf Grundsatzzusage zusammensetzt, d. h.:

      • Lage- und Ausführungspläne der Arbeiten

      • die Begründung für die Art der Ermittlung der Einheitspreise

      • den Kostenvoranschlag für die Arbeiten

      • den Sicherheits- und Gesundheitsplan (SGP) und die Anhänge gemäß Art. 30 des Königlichen Erlasses über zeitweilige oder mobile Baustellen (siehe Gesetzestext) oder einen Vermerk im HKA, dass ein SGP nicht erforderlich ist.

      • den Beschluss des Gemeinderats  

                  • bzg. der Genehmigung des Bauprojekts

                  • der die Art der Vergabe festlegt

                  • der den Zuschuss beantragt

      • die Bescheinigung, dass Sie über alle für den Bau der Straße erforderlichen Grundstücke verfügen und dass in den letzten 15 Jahren keine Subventionen für den Ausbau der betreffenden Wege gewährt wurden

Senden Sie Ihre Antragsunterlagen (siehe das Dokument „Schritt 1 - Zusammenstellung der Antragsunterlagen für eine Grundsatzzusage“ unter „Nützliche Dokumente“ weiter unten) per E-Mail oder in vierfacher Ausfertigung an den Außendienst der DAFoR (+ 1 gescanntes Exemplar).

 

Analyse der Akte durch die DAFoR und Stellungnahme des zuständigen Ministers.

Die DAFoR analysiert Ihre Akte und leitet sie zur Stellungnahme an den für die landwirtschaftlichen Straßen zuständigen Minister weiter.

Im Falle einer Einigung teilt Ihnen der DAFoR die Grundsatzzusage mit.

 

SCHRITT 2 - AUFTRAGSVERGABE - BEWILLIGUNG DER ZUWENDUNG

 

Vergabe des öffentlichen Bauauftrags

Führen Sie die Auftragsvergabe durch.

Achten Sie darauf, dass Sie die Öffnung der Angebote innerhalb von drei Monaten nach der Zustellung der Grundsatzzusage vornehmen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Grundsatzversprechen hinfällig.

Übermitteln Sie die Unterlagen zur Auftragsvergabe (siehe das Dokument „Schritt2 - Zusammenstellung der Unterlagen zur Vergabe des Bauauftrags“ in der Rubrik „Nützliche Dokumente“ unten) wird von der Gemeinde an den Außendienst der DAFoR per E-Mail oder in 6 Papierkopien (+ 1 gescanntes Exemplar) weitergeleitet.

 

Unterzeichnung des Ministerialerlasses über die Zuwendung

Die Unterlagen über die Auftragsvergabe werden an den zuständigen Minister weitergeleitet. Bei Zustimmung unterzeichnet der Minister einen Ministerialerlass über die Zuwendung. Eine Kopie dieses Dokuments wird Ihnen von der DAFoR übermittelt.

 

Abschluss des öffentlichen Bauauftrags

Sobald Sie den Ministerialerlass und den Verpflichtungsvermerk erhalten haben, teilen Sie dem Bauunternehmer, der den Zuschlag für die Arbeiten erhalten hat, den Vertragsabschluss mit.

Leiten Sie auch eine Kopie des Benachrichtigungsschreibens an den Außendienst der DAFoR weiter.

 

SCHRITT 3 - AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN

 

Ausführung der Arbeiten durch die Gemeinde

Die Arbeiten werden von der Kommunalverwaltung mit möglicher Unterstützung der DAFoR durchgeführt.

 

Abnahme der Arbeiten durch die Gemeinde

Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, führen Sie die vorläufige Abnahme durch, bei der ein Vertreter der DAFoR anwesend ist.

 

Überprüfung der Konformität der Arbeiten durch den DAFoR-Außendienst.

Bei der vorläufigen Abnahme kontrolliert der DAFoR-Außendienst, ob die Arbeiten mit den Vorgaben der Leistungsbeschreibung übereinstimmen. 

 

Abrechnung der durchgeführten Arbeiten

Erstellen Sie dann die Endabrechnung der Arbeiten und lassen Sie sie vom Bauunternehmer kontradiktorisch unterschreiben.

Sie müssen den gesamten Betrag für den Bau vorstrecken.

 

SCHRITT 4 - RÜCKFORDERUNG DES ZUSCHUSSES

 

Einreichung des Rückforderungsdossiers Liquidation der Finanzhilfe

Senden Sie die Unterlagen zur Abwicklung der Zuwendung (siehe das Dokument „Schritt 4 - Unterlagen zur Abwicklung der Zuwendung“ in der Rubrik „Nützliche Dokumente“, s. u.) per E-Mail oder per Post an die DAFoR.
In der Regel erfolgt die Auszahlung der Zuwendung in einer einzigen Zahlung. Bei umfangreichen und langwierigen Arbeiten kann die Zuwendung jedoch anteilig für die durchgeführten Arbeiten, die durch Fortschrittsberichte belegt sind, ausgezahlt werden.

 

Einreichung der Forderungsanmeldung

Das DAFoR führt die Berechnung der zu zahlenden Zuwendung durch. Sie teilt Ihnen den Betrag mit, der in der Forderungsanmeldung stehen muss (siehe das Dokument „Schritt 4- Vorlage für die Forderungsanmeldung“ in der Rubrik „Nützliche Dokumente“, s. u.).

Die DAFoR fordert Sie auf, dieses Dokument bei ihr einzureichen.

 

Mögliche zusätzliche Subvention

Im Falle einer begründeten Überschreitung der ursprünglichen Kosten (maximal 10 % des ursprünglichen Zuschusses) aufgrund von Elementen, die zum Zeitpunkt der Projektentwicklung nicht vorhersehbar waren, reichen Sie am Ende der Bauarbeiten einen Antrag auf zusätzliche Förderung ein (siehe das Dokument „Schritt 4 - Zusammenstellung des Antrags auf zusätzliche Förderung“ in der Rubrik „Nützliche Dokumente“ s. u.).
 Schicken Sie es per E- Mail oder in 5-facher Papierform (+ 1 gescanntes Exemplar) an die zuständige Abteilung der DAFoR zur weiteren Bearbeitung.

 

Auszahlung der Zuwendung an die Gemeinde

Sie erhalten die Auszahlung der Zuwendung nach interner Validierung auf der Ebene der DAFoR.

Formulare

Online

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Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie den Außendienst der DAFoR in der Provinz Hennegau
065/400125
Kontaktieren Sie den Außendienst der DAFoR in den Provinzen Namur und Wallonisch-Brabant
081/33 64 68
Kontaktieren Sie den Außendienst der DAFoR in der Provinz Lüttich
081/33 64 65
Kontaktieren Sie den Außendienst der DAFOR in der Provinz Luxemburg
061/22 10 35
Aktualisiert am
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