Zusammengefasst
=== Der vorliegende Inhalt stellt eine vollständige oder teilweise Übersetzung dar, die ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt wird. Die Übersetzung wurde mithilfe automatisierter Werkzeuge, insbesondere mittels künstlicher Intelligenz, erstellt. Die französische Version bleibt die maßgebliche Referenz. ===
Möchten Sie eine landwirtschaftliche Straße in Ihrem Gemeindegebiet verbessern?
• Als wallonische Gemeinde können Sie eine Zuwendung für die Verbesserung von landwirtschaftlichenStraßen beantragen, insbesondere für:
• die eigentlichen Verbesserungsarbeiten
• die mit dieser Verbesserung einhergehenden Arbeiten wie:
• Pflanzungen
• Gestaltung der Umgebung
• Landerwerb, falls nötig
• Studienkosten, Testkosten (einschließlich Analysen von ausgehobenem Boden) und Koordinierungskosten
Die DAFoR: Ihr Partner bei Ihren Projekten zur Verbesserung von landwirtschaftlichen Wegen
Die Direktion für ländliche Raumordnung (DAFoR) des ÖDW Landwirtschaft, Natur und Umwelt begleitet Sie während Ihres gesamten Projekts zur Verbesserung von landwirtschaftlichenWegen.
• eine Beratung zur Berücksichtigung der landwirtschaftlichen, ökologischen (Biodiversität, Erosion) und technischen Herausforderungen (einzusetzende Materialien und Techniken)
• Unterstützung bei der Erstellung des Zuwendungsantrags durch die Verwaltung
• Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten.
Die Verbesserung der landwirtschaftlichen Wege ist für alle wichtig
Als Gemeinde müssen Sie die Instandhaltung dieser landwirtschaftlichen Wege sicherstellen.
Dieses Ziel erfordert die Mobilisierung umfangreicher Budgets für die auszuführenden Arbeiten. Es gibt zahlreiche technische Lösungen, die an jeden Kontext und jeden Zweck angepasst werden können.
Wirtschaftswege sind für die Landwirtschaft, aber auch für den Langsam- und Freizeitverkehr unerlässlich. Die Verbesserung dieser Verkehrsachsenkann Möglichkeiten für die Entwicklung des ökologischen Netzwerks sowie für die Bekämpfung von Erosion und Schlammlawinen bieten.
Reichen Sie Ihren vorherigen Subventionsantrag über das Portal der lokalen Behörden ein, Kategorie „Bezuschusste Arbeiten“ im Bereich „Ländliche Entwicklung“.
Achtung
Nur Gemeinden können diese Zuwendung beantragen.
Die Gemeinde muss über ausreichende Liquidität für die Bezahlung der Arbeiten verfügen. Die Zuwendung wird nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt.
Im Detail
Gemeinden in der Wallonie, die Arbeiten zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Wege durchführen möchten.
Nur Gemeinden können diese Subvention beantragen.
Welche landwirtschaftlichen Wege sind betroffen?
- Straßen, die sich auf öffentlichem Grund befinden (Typ
Qualiroutes-Netzwerk III) - Straßen, die hauptsächlich landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches oder gartenbauliches Land oder aber abgelegene Höfe erschließen
Straßen, die nicht in einem Bodenordnungs- oder aktiven Umstrukturierungsblock enthalten sind und in den letzten 15 Jahren keine regionale Förderung erhalten haben.
Die regionale Subvention deckt 60 % der Arbeitssumme ab. Dieser Satz kann 80 % erreichen, wenn das Projekt Bepflanzungen vorsieht.
Die Gemeinde profitiert von der technischen und administrativen Unterstützung der Direktion für ländliche Bodenentwicklung.
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SCHRITT 1: ANTRAG AUF VORHERIGE BESICHTIGUNG
SCHRITT 2: AUSARBEITUNG DES VORPROJEKTS DER ARBEITEN
SCHRITT 3: ANTRAG AUF GRUNDSÄTZLICHE SUBVENTIONSZUSAGE
SCHRITT 4: VERGABE DES AUFTRAGS UND GEWÄHRUNG DER SUBVENTION
SCHRITT 5: AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN
SCHRITT 6: RÜCKFORDERUNG DER SUBVENTION
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SCHRITT 1 - : ANTRAG AUF VORHERIGE BESICHTIGUNG
Vorheriger Antrag
Um die Besichtigung zu beantragen, füllen Sie das Formular „Vorherige Besichtigung“ aus, das über das Portal der lokalen Behörden zugänglich ist. Ihr Antrag wird an den zuständigen Außendienst der DAFoR weitergeleitet.
Fügen Sie Folgendes hinzu:
- eine Beschreibung des Projekts
- die ATLAS-Nummer(n) und/oder den/die Namen des/der Wege(s)
- die Verfügbarkeiten des technischen Referenzmitarbeiters für die Ortsbesichtigung
- die Lokalisierung des/der Wege(s) über das integrierte Kartierungswerkzeug
Besichtigung der Örtlichkeiten und ausführliches Gutachten
Es wird ein Besuch vor Ort organisiert, um sicherzustellen, dass die Kriterien für die Förderfähigkeit und die Durchführbarkeit des Projekts erfüllt sind. Nach der Besichtigung übermittelt Ihnen der Außendienst der DAFoR seine ausführliche Stellungnahme zu dem/den besichtigten Weg(en):
- fällt diese positiv aus, reichen Sie das Dossier des Vorprojekts der Arbeiten ein
- fällt diese negativ aus, können Sie in der vorliegenden Form keinen Subventionsantrag einreichen
SCHRITT 2: AUSARBEITUNG DES VORPROJEKTS DER ARBEITEN
Wenn die ausführliche Stellungnahme positiv ausfällt, benennen Sie:
- einen öffentlichen oder privaten Projektverfasser zur Erstellung der Pläne und Ausschreibungsunterlagen
- einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator für die Betreuung des Dossiers (falls erforderlich)
Bei der Prüfung des Projekts steht Ihnen der Außendienst des DAFoR zur Verfügung, um:
- Sie zu beraten
- Ihnen technisches Fachwissen zur Verfügung stellen, bzg. der Auswahl der Materialien und der einzusetzenden Techniken.
Übermitteln Sie die Pläne, das besondere Lastenheft (CSC) und die Aufmaße über das Portal der lokalen Behörden an den zuständigen Außendienst der DAFoR. Verwenden Sie dazu das Formular „Einreichung des Vorprojekts“.
Der Dienst prüft diese Unterlagen und fordert Sie gegebenenfalls auf, diese zu korrigieren.
- wenn Ihr Vorprojekt validiert wird, reichen Sie das Dossier für den Antrag auf „Grundsatzzusage der Subvention“ ein
- wenn es nicht validiert wird, können Sie in der vorliegenden Form keinen Subventionsantrag einreichen“
SCHRITT 3: ANTRAG AUF GRUNDSÄTZLICHE SUBVENTIONSZUSAGE“
Stellen Sie die Dokumente zusammen, aus denen sich der Antrag auf Grundsatzzusage zusammensetzt, d. h.:
- Lage- und Ausführungspläne der Arbeiten
- eine beschreibende Note der vorgesehenen Arbeiten
- das besondere Lastenheft (CSC)
- den Kostenvoranschlag für die Arbeiten
- das Angebotsformular mit Anhängen
- den Sicherheits- und Gesundheitsplan (SGP) und die Anhänge gemäß Art. 30 des Königlichen Erlasses über zeitweilige oder mobile Baustellen (siehe Gesetzestext) oder einen Vermerk im HKA, dass ein SGP nicht erforderlich ist.
- der Bericht über die Bodenqualität (falls zutreffend)
- den Beschluss des Gemeinderats
- bzg. der Genehmigung des Bauprojekts
- der die Art der Vergabe festlegt
- der den Zuschuss beantragt
- das Rechtmäßigkeitsgutachten
- der Beschluss zur Benennung des Projektverfassers (falls zutreffend)
- der Beschluss zur Benennung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (falls zutreffend)
- die Enteignungsunterlagen mit Schätzung (falls zutreffend))
- die erläuternde Notiz zur Methode der Festsetzung der Stückpreise
- die Bescheinigung, dass Sie über alle für den Bau der Straße erforderlichen Grundstücke verfügen und dass in den letzten 15 Jahren keine Subventionen für den Ausbau der betreffenden Wege gewährt wurden
Übermitteln Sie Ihr Dossier für den Antrag auf Grundsatzzusage über das Portal der lokalen Behörden. Verwenden Sie dazu das Formular „Antrag auf Grundsatzzusage“.
Analyse der Akte durch die DAFoR und Entscheidung des/der Landwirtschaftsministers/-ministerin
Die DAFoR analysiert Ihr Dossier. Anschließend übermittelt sie es dem Finanzinspektor zur Stellungnahme und danach dem/der Landwirtschaftsminister/-ministerin zur Entscheidung.
Im Falle einer Vereinbarung benachrichtigt Sie der/die Minister die grundsätzliche Zusage der Subvention.
SCHRITT 4: VERGABE DES AUFTRAGS UND GEWÄHRUNG DER SUBVENTION
Vergabe des öffentlichen Bauauftrags
Führen Sie die Auftragsvergabe durch.
Achten Sie darauf, dass Sie die Öffnung der Angebote innerhalb von drei Monaten nach der Zustellung der Grundsatzzusage vornehmen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Grundsatzversprechen hinfällig.
Übermitteln Sie das Dossier zur Auftragsvergabe über das Portal der lokalen Behörden. Je nach Situation Ihres Dossiers verwenden Sie das Formular:
- „Dossier zur Auftragsvergabe unterhalb der Aufsichtsschwelle“ oder
- „Dossier zur Auftragsvergabe oberhalb der Aufsichtsschwelle“
Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei (Liste verfügbar im Abschnitt "Belege").
Analyse der Akte durch die DAFoR und Entscheidung des/der Landwirtschaftsministers/-ministerin
Die DAFoR analysiert Ihre Akte. Sie übermittelt sie anschließend dem Finanzinspektor zur Stellungnahme (oder gibt ihre Analyse an das SPW IAS weiter), dann dem Landwirtschaftsminister zur Entscheidung.
Im Falle einer Zustimmung unterzeichnet der/die Minister/in eine ministerielle Verordnung zur Gewährung der Subvention. Eine Kopie dieses Dokuments wird Ihnen übermittelt.
Abschluss des öffentlichen Bauauftrags
Sobald Sie den Ministerialerlass und den Verpflichtungsvermerk erhalten haben, teilen Sie dem Bauunternehmer, der den Zuschlag für die Arbeiten erhalten hat, den Vertragsabschluss mit.
Übermitteln Sie außerdem eine Kopie des Notifizierungsschreibens an den zuständigen Außendienst der DAFoR. Verwenden Sie dazu das Formular „Notifizierung des Auftrags“, das über das Portal der lokalen Behörden verfügbar ist.
SCHRITT 5: AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN
Ausführung der Arbeiten durch die Gemeinde
Die Arbeiten werden von der Kommunalverwaltung mit möglicher Unterstützung der DAFoR durchgeführt.
Abnahme der Arbeiten durch die Gemeinde
Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, führen Sie die vorläufige Abnahme durch, bei der ein Vertreter der DAFoR anwesend ist. Die Einladung zur vorläufigen Abnahme erfolgt über das Portal der lokalen Behörden unter Verwendung des Formulars „Vorläufige Abnahme der Arbeiten“.
Überprüfung der Konformität der Arbeiten durch den DAFoR-Außendienst.
Bei der vorläufigen Abnahme kontrolliert der DAFoR-Außendienst, ob die Arbeiten mit den Vorgaben der Leistungsbeschreibung übereinstimmen.
Abrechnung der durchgeführten Arbeiten
Erstellen Sie dann die Endabrechnung der Arbeiten und lassen Sie sie vom Bauunternehmer kontradiktorisch unterschreiben.
Sie müssen den gesamten Betrag für den Bau vorstrecken.
SCHRITT 6: RÜCKFORDERUNG DER SUBVENTION
Stellen Sie die Unterlagen für den Antrag auf Rückforderung der Subvention zusammen:
- die Kopie der Anordnung zum Beginn der Arbeiten, einschließlich etwaiger Unterbrechungs- und Wiederaufnahmeanordnungen
- den/die Fortschrittsbericht(e) der Arbeiten
- die Liste der Schlechtwetterperioden
- die vom Unternehmer ausgestellte(n) und von der Gemeinde genehmigte(n) Rechnung(en)
- die Endabrechnung der Arbeiten
- das Protokoll der vorläufigen Abnahme der Arbeiten
- im Falle eines Flächenerwerbs: die Kopie der Erwerbsurkunde
- falls zutreffend: die vom Planungsbüro ausgestellte(n) Rechnung(en), die Rechnung(en) des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sowie die Rechnung(en) über die Kosten der Prüfungen
Einreichung des Rückforderungsdossiers Liquidation der Finanzhilfe
Übermitteln Sie das Dossier zur Rückforderung der Subvention über das Portal der lokalen Behörden unter Verwendung des Formulars „Dossier zur Rückforderung der Subvention“.
In der Regel erfolgt die Auszahlung der Zuwendung in einer einzigen Zahlung. Bei umfangreichen und langwierigen Arbeiten kann die Zuwendung jedoch anteilig für die durchgeführten Arbeiten, die durch Fortschrittsberichte belegt sind, ausgezahlt werden. Verwenden Sie dann das Formular "Abschlagsliquidation".
Einreichung der Forderungsanmeldung
Das DAFoR führt die Berechnung der zu zahlenden Zuwendung durch. Sie teilt Ihnen den Betrag mit, der in der Forderungsanmeldung.
Senden Sie dieses Dokument an das Scanning-Zentrum des SPW Finanzen, Boulevard Ernest Mélot 30, 5000 Namur.
Auszahlung der Zuwendung an die Gemeinde
Sie erhalten die Zahlung der Beihilfe nach Genehmigung durch das SPW Finanzen.
Die Öffnung der Angebote muss innerhalb von drei Monaten nach der Zustellung der Grundsatzzusage erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Grundsatzzusage hinfällig.
der Antrag auf vorherige Besichtigung erfordert :
- eine Beschreibung des Projekts
- die ATLAS-Nummer(n) und/oder den/die Namen des/der Wege(s)
- die Verfügbarkeiten des technischen Referenzmitarbeiters für die Ortsbesichtigung
Die Einreichung des Vorentwurfs der Arbeiten erfordert :
- die Pläne
- das besondere Lastenheft (CSC)
- die Aufmaße
Die Akte des Antrags auf Grunddiensterklärung erfordert :
- Lage- und Ausführungspläne der Arbeiten
- eine beschreibende Note der vorgesehenen Arbeiten
- das besondere Lastenheft (CSC)
- den Kostenvoranschlag für die Arbeiten
- das Angebotsformular mit Anhängen
- den Sicherheits- und Gesundheitsplan (SGP) und die Anhänge gemäß Art. 30 des Königlichen Erlasses über zeitweilige oder mobile Baustellen (siehe Gesetzestext) oder einen Vermerk im HKA, dass ein SGP nicht erforderlich ist.
- der Bericht über die Bodenqualität (falls zutreffend)
- den Beschluss des Gemeinderats
- bzg. der Genehmigung des Bauprojekts
- der die Art der Vergabe festlegt
- der den Zuschuss beantragt
- das Rechtmäßigkeitsgutachten
- der Beschluss zur Benennung des Projektverfassers (falls zutreffend)
- der Beschluss zur Benennung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (falls zutreffend)
- die Enteignungsunterlagen mit Schätzung (falls zutreffend))
- die erläuternde Notiz zur Methode der Festsetzung der Stückpreise
- die Bescheinigung, dass Sie über alle für den Bau der Straße erforderlichen Grundstücke verfügen und dass in den letzten 15 Jahren keine Subventionen für den Ausbau der betreffenden Wege gewährt wurden
Die Akte Zuschlag unterhalb der Aufsichtsgrenze erfordert:
- Beschluss, der das Datum der Angebotsöffnung oder die Liste der zu konsultierenden Unternehmen festlegt
- Marktanzeige oder Einladungsschreiben zur Angebotsabgabe
- Protokoll der Angebotsöffnung
- Prüfungsbericht der Angebote und seine Anhänge
- Vergleichstabelle der Einheitspreise der abgegebenen Angebote
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinatorbericht (falls zutreffend)
- Das niedrigste reguläre Angebot und seine Anhänge
- Beschluss des Bauherren, in dem der Auftragnehmer benannt wird
- Rechtsmäßigkeitsbescheinigung
Die Akte Vergabe oberhalb der Aufsichtsgrenze erfordert:
- Die Beschlussfassung über die Wahl des Vergabeverfahrens und die detaillierte Schätzung des Auftragswerts
- Die Rechtsmäßigkeitsprüfung durch den Finanzdirektor zur Beschlussfassung über die Wahl des Vergabeverfahrens (falls erteilt)
- Die Rechtsmäßigkeitsprüfung durch den Finanzdirektor zur Beschlussfassung über die Vergabe des Auftrags (falls erteilt)
- Sicherheits- und Gesundheitsbericht des Koordinators (falls zutreffend)
- Vergleichstabelle der Einheitspreise der eingereichten Angebote
- Das niedrigste ordnungsgemäße Angebot und seine Anlagen
- Beschluss zur Vergabe des Auftrags
- Prüfbericht der Angebote und seine Anlagen
- Dokumente, die die Bedingungen des Auftrags enthalten: Leistungsbeschreibung (Verwaltungsklauseln), Vertragsentwurf usw.
- Die im BDA veröffentlichte Bekanntmachung des Auftrags und, falls es sich um einen europäischen Auftrag handelt, die im Amtsblatt der EU veröffentlichte Bekanntmachung
- Gegebenenfalls der Bericht zur qualitativen Auswahl der Bewerber und die dies genehmigende Beschlussfassung
Die Akte für den antrag auf rückerstattung des zuschusses erfordert:
- Kopie des Auftrags zur Aufnahme der Arbeiten, einschließlich eventueller Aufträge zur Unterbrechung und Wiederaufnahme
- den/die Fortschrittsbericht(e) der Arbeiten
- die Liste der Unwetterereignisse
- die vom Unternehmer ausgestellte/n und von der Gemeinde genehmigte/n Rechnung/en
- die Abschlussabrechnung der Arbeiten
- das Protokoll der vorläufigen Abnahme der Arbeiten
- im Falle des Erwerbs von Grundstücksflächen, Kopie der Erwerbsurkunde
- falls zutreffend, die vom Planungsbüro ausgestellte/n Rechnung/en, die Rechnung/en des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators, die Rechnung/en im Zusammenhang mit den Prüfkosten
Gesetzgebung über Subventionen für Arbeiten zur Verbesserung von landwirtschaftlichen Wegen (nur auf Französisch verfügbar) Artikel D.261 des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft Erlass der wallonischen Regierung vom 24. April 1997 über die Gewährung von Subventionen an untergeordnete öffentliche Stellen für Arbeiten zur Verbesserung landwirtschaftlicher Wege Königlicher Erlass vom 25. Januar 2001 über zeitweilige oder mobile Baustellen (Art.30).
Formulare
Online
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Besuchen Sie das Portal der lokalen Behörden Alle für diesen Prozess erforderlichen Formulare sind in französischer Sprache in der Kategorie „Subventionierte Arbeiten“ des Fachbereichs „Ländliche Entwicklung“ verfügbar.
Nützliche Links
Anwendbare Subventionssätze für Arbeiten zur Verbesserung landwirtschaftlicher Wege (nur auf Französisch verfügbar) Allgemeine Informationsbroschüre „Subvention landwirtschaftliche Wege“ (nur auf Französisch verfügbar)

