Beantragung einer Genehmigung zur Schlachtung von Gehegewild

Zusammengefasst

Sie betreiben oder besitzen ein Wildgehege in der Wallonie? Sie produzieren Wildfleisch? Sie sind Eigentümer eines Tiergeheges, das der Öffentlichkeit zugänglich ist?

Um Zuchttiere der Kategorie Gehegewild/Schalenwild/Hochwild (grand gibier), die in Ihrem Gehege gehalten werden, schlachten zu dürfen, müssen Sie vorab eine Genehmigung beim ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU) beantragen, insbesondere beim Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen (ANF) Ihrer Region.

 

Die Natur vor dem Aussetzen von Gehegewild schützen

Seit vielen Jahren gibt es in unserer Region reichlich Hirsche, Rehe, Wildschweine, Mufflons und Damhirsche. Die Anwesenheit dieser Wildtiere verursacht manchmal große Schäden an Wäldern und landwirtschaftlichen Kulturen.

Das Aussetzen von Wild ist daher nicht gerechtfertigt und kann diese Probleme noch verschärfen. Es ist daher verboten.

Wenn Sie ein Wildgehege betreiben, müssen Sie daher darauf achten, diese Risiken zu begrenzen.

 

Eine Genehmigung für welche Art von Betrieb?

 

In der Wallonie verbietet das Gesetz den Betrieb von Wildgehegen, deren Ziel es ist, Wild in die freie Wildbahn zu entlassen, um es dort zu jagen.

Der Betrieb einiger Wildgehege ist jedoch weiterhin erlaubt, und diese müssen möglicherweise Tiere vor Ort schlachten.

Es handelt sich um die folgenden Wildgehege:

  • Wildgehege, die Wildfleisch für den Verzehr produzieren
  • Tiergehege, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und in denen Schalenwild/Hochwild gehalten wird
  • Private Gehege, in denen Hirsche, Damhirsche, Mufflons und Rehe gehalten werden, die ausschließlich zum Vergnügen des Besitzers oder zur Erzeugung von Wildfleisch für den Verzehr durch den Haushalt des Besitzers genutzt werden

Sie möchten Gehegewild schlachten?

Informieren Sie sich im Folgenden über die Bedingungen und das Verfahren.

Im Detail

Zielpublikum - Details
  • Eigentümer oder Betreiber von gewerblich betriebenen Wildgehegen zur Erzeugung von Wildbret (Hirsch, Reh, Wildschwein, Mufflon und Damhirsch)
  • Eigentümer oder Betreiber von Tiergehegen, die zu touristischen Zwecken betrieben werden und in denen die Öffentlichkeit das Wild beobachten kann
  • Eigentümer von privaten, nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Wildgehegen mit Tieren der Arten Hirsch, Reh, Damhirsch oder Mufflon, die zu Beobachtungszwecken oder zur Fleischerzeugung ausschließlich für den Verbrauch im Haushalt des Eigentümers gehalten werden

 

Bedingungen
  • Wildgehege, die Wildfleisch für den Verzehr produzieren:
    • Das Schlachten von Wildtieren (grand gibier) unterliegt keinen besonderen jagdrechtlichen Bedingungen.
    • Andere Gesetzgebungen stellen jedoch Bedingungen für die Schlachtung dieser Tiere in Bezug auf:
      • die Kennzeichnung von Schlachttieren, die Registrierung von Zuchtbetrieben oder auch Hygienevorschriften (föderale Zuständigkeiten)
      • Betriebsgenehmigungen und Tierschutz (regionale Zuständigkeiten)
  • Öffentlich zugängliche und private Tiergehege:
    • Die Schlachtung dieser Tiere darf nur zur Beseitigung überzähliger, verletzter, kranker oder gefährlich gewordener Tiere oder für den Verbrauch im Haushalt des Landwirts oder Eigentümers genehmigt werden.
  • Tiere, die nicht vom Haushalt verzehrt werden können, müssen einem Tierkörperverarbeitungsbetrieb zugeführt werden
Prozedur

Dieses Verfahren ist in deutscher und französischer Sprache verfügbar. Es ist kostenlos.

1.    Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es an den Forstamtsleiter der Abteilung Natur und Forstwesen (ANF):

  • als Einschreiben per Post
  • oder übergeben Sie es gegen Empfangsbestätigung direkt im Forstamt
  • oder senden Sie es per E-Mail

Die Adressen und E-Mail-Adressen der Forstämter finden Sie unter „Kontakte“.

2.    Innerhalb von 20 Arbeitstagen entscheiden wir über Ihren Antrag. Im Falle der Tötung von verletzten, kranken oder gefährlich gewordenen Tieren entscheiden wir jedoch innerhalb von drei Werktagen.

3.    Wenn Sie innerhalb dieser Frist keine Antwort erhalten, richten Sie Ihre Anfrage an die örtlich zuständige Außendirektion des ANF (siehe „Kontakte“).

4.    Wenn Ihr Antrag angenommen wird, erhalten Sie die Genehmigung. Sie ist maximal ein Jahr gültig, außer in privaten Tierparks, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Bei Letzteren ist die Genehmigung nur maximal 15 Tage gültig.

 

IHR ANTRAG WURDE ABGELEHNT?

Bei einer Ablehnung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist können Sie bei der zuständigen Außendirektion des ANF Beschwerde einlegen. Die Direktion hat 20 Werktage Zeit, um darauf zu reagieren. Der Einspruch muss begründet werden.

Eine Beschwerde beim Staatsrat kann nur dann eingelegt werden, wenn Ihre Beschwerde bei der Direktion erfolglos war.

Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Arlon
Place Didier, 45
6700 - Arlon
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Aywaille
Rue du Halage, 47
4920 - Sougne-Remouchamps
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Beauraing
Rue Vieille, 58
5570 - Baronville
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Bièvre
Rue du centre, 4
5555 - Bièvre
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Beulen
Rue de l’Ange Gardien, 9
6830 - Bouillon
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Büllingen
Sankt Vither Strasse, 1
4760 - Büllingen/Bullange
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Chimay
Route de Dailly, 1
5660 - Couvin
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Couvin
Rue Saint-Roch, 60
5670 - Nismes
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Dinant
Rue Alexandre Daoust, 14
5500 - Dinant
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Elsenborn
Unter den Linden, 5
4750 - Elsenborn
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Eupen
Haasstrasse, 7
4700 - Eupen
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Florenville
Rue de Neufchâteau, 1
6820 - Florenville
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Libin
Rue de Villance, 90
6890 - Libin
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Fels in den Ardennen
Rue du Val du Bronze, 9
6980 - La Roche-En-Ardenne
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Habay-La-Neuve
Rue de l'Hôtel de Ville, 8
6720 - Habay-La-Neuve
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Lüttich
Montagne Sainte-Walburge, 2 Bât II
4000 - Liège
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Malmédy
Avenue Mon-Bijou, 8
4960 - Malmédy
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Marche
Rue du Carmel, 1 (Marloie)
6900 - Marche-en-Famenne
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Bergen
Rue Achille Legrand, 16
7000 - Mons
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Namur
Avenue Reine Astrid, 39
5000 - Namur
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Nassogne
Place des Martyrs, 13
6953 - Forrières
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Neufchateau
Chaussée d'Arlon, 50/1
6840 - Neufchâteau
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Nivelles
Avenue Jean Monnet, 12 Bte 2A
1400 - Nivelles
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Philippeville
Rue du Moulin, 198
5600 - Philippeville
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Rochefort
Rue de la Sauvenière, 16
5580 - Rochefort
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Saint-Hubert
Avenue Nestor Martin, 10A
6870 - Saint-Hubert
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Sankt Vith
Klosterstrasse, 32b
4780 - Sankt-Vith/Saint-Vith
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Spa
Balmoral, 41
4845 - JALHAY
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Verviers
Rue de Dinant, 11
4800 - Verviers
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Thuin
Chemin de l'Ermitage, 1b
6530 - Thuin
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Vielsam
Place de Salm, 2, Bte 0A
6690 - Vielsalm
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Viroinval
Rue Saint-Roch, 60
5670 - Nismes
Kontaktieren Sie das Forstamt der Abteilung Natur und Forstwesen von Virton
Rue Croix Le Maire, 17
6760 - Virton
Kontaktieren Sie die Direktion von Neufchateau der Abteilung Natur und Forstwesen des ÖDW LNU
Kontaktieren Sie die Direktion von Namur der Abteilung Natur und Forstwesen des ÖDW LNU
Kontaktieren Sie die Direktion von Bergen der Abteilung Natur und Forstwesen des ÖDW LNU
Kontaktieren Sie die Direktion von Marche der Abteilung Natur und Forstwesen des ÖDW LNU
Kontaktieren Sie die Direktion von Dinant der Abteilung Natur und Forstwesen des ÖDW LNU
Kontaktieren Sie die Direktion von Lüttich der Abteilung Natur und Forstwesen des ÖDW LNU
Kontaktieren Sie die Direktion von Arlon der Abteilung Natur und Forstwesen des ÖDW LNU
Kontaktieren Sie die Direktion von Malmédy der Abteilung Natur und Forstwesen des ÖDW LNU
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