Beantragen von Umweltinformationen beim ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt

Zusammengefasst

Eine Fabrik wird in Ihrer Nähe errichtet. Es kommt zu Rauchentwicklung. Ist dies potenziell umweltschädlich? Enthält der Rauch chemische Substanzen? Wie kann ich Genehmigungen, Berichte und Studien einsehen, die von den Behörden durchgeführt werden?

Nur wenige Kilometer von Ihrem Haus entfernt werden Windkraftanlagen errichtet. Welche Folgen hat dies für Ihr Eigentum und Ihre Umwelt?

Ihnen liegt der Artenschutz am Herzen. Welche Abweichungen werden im Hinblick auf die Zerstörung geschützter Arten gewährt? Wer hat Abweichungen erhalten und in wie viele?

Sie haben das Recht, Zugang zu diesen Umweltinformationen zu verlangen.

Jede öffentliche Behörde muss die Transparenz ihrer Verwaltungstätigkeit sicherstellen. Sie antwortet auf Ihre Anfrage, wenn sie im Besitz der Informationen ist. Wenn dies nicht der Fall ist und sie weiß, wo die Informationen, die Sie anfordern, aufbewahrt werden, wird sie:

  • angeben, wo Sie die gewünschten Informationen finden und an wen Sie sich wenden können, oder
  • Ihren Antrag an die Behörde weiterleiten, der die Information vorliegt

Der Öffentliche Dienst der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU) ist eine dieser öffentlichen Behörden.

Er bearbeitet in Zusammenarbeit mit seinen verschiedenen Abteilungen Ihre Anfragen nach Umweltinformationen auf ehrliche Weise.

 Was ist eine Umweltinformation?

Hierbei handelt es sich um alle Informationen, die sich im Besitz einer Behörde befinden und die Folgendes betreffen:

  • den Zustand der Umwelt
  • alle Projekte oder Aktivitäten, die die Umwelt im weitesten Sinne schädigen können, wie z. B.:
    • die Raumordnung
    • der Naturschutz
    • die Landwirtschaft
    • die Verschmutzung von Boden, Luft und Wasser
    • die Mobilität
    • die Energie
    • die Industriepolitik

 

Wer kann eine Umweltinformation beantragen?

Alle Personen, ohne dass sie ein Interesse geltend machen müssen. 

 

Bei wem kann man in der Wallonischen Region eine Umweltinformation anfordern?

  • bei der Regierung
  • bei den regionalen, provinziellen und lokalen Exekutivbehörden
  • beim Öffentlichen Dienst der Wallonie
  • bei öffentlichen Einrichtungen, die von der Wallonischen Region abhängen
  • bei Interkommunalen
  • bei beratenden Gremien
  • bei jeder Privatperson oder juristischen Person des Privatrechts, die eine öffentliche Dienstleistung im Zusammenhang mit der Umwelt verwaltet. Zum Beispiel ein Labor, das von der Wallonischen Region für die Durchführung von Analysen zugelassen ist

 

Das Recht auf Zugang zu einer Umweltinformation: kein absolutes Recht

Sie haben das Recht, an der Gestaltung Ihres Lebensumfelds teilzunehmen und Informationen zu erhalten, die mit der Entwicklung Ihrer Umgebung zusammenhängen. Dieses Recht ist jedoch nicht absolut.

Der ÖDW LNU analysiert Ihren Antrag. Sie kann ihn in bestimmten Fällen ablehnen (siehe Rubrik Bedingungen und siehe Artikel D18 und D19 des Umweltgesetzbuchs - Rubrik Gesetzliche Bestimmungen).

 

Wie stellt man einen Antrag?

Besuchen Sie direkt vor Ort beim ÖDW LNU oder in einem Espace Wallonie oder senden Sie Ihre Anfrage:

  • auf dem Postweg
  • per E-Mail
  • oder per Fax

Lesen Sie die detaillierte Vorgehensweise unten.

Achtung

Achtung! Ihre Anfragen müssen sich speziell auf eine Umweltinformation beziehen und dürfen sich daher nicht beziehen auf:

  • Informationen über eine laufende Akte, die Sie eingereicht haben
  • Informationen über das Vorgehen bei verschiedenen Anträgen

Was kostet ein Antrag?

Die Einsichtnahme in die Dokumente vor Ort ist kostenlos.

Die Bereitstellung der Dokumente auf Ihrem eigenen USB-Stick ist kostenlos.

Kopien von Dokumenten sind kostenpflichtig.

Die Kosten beschränken sich auf den Selbstkostenpreis der Datenträger und eventuelle Versandkosten.

 

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede natürliche oder juristische Person, jede Vereinigung, Organisation oder Gruppe, die diese Personen zusammenfasst, die eine Umweltinformation im Besitz des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt erhalten möchte.

Bedingungen

Einschränkungen und Bedingungen für die Ablehnung eines Antrags auf Umweltinformationen

Der ÖDW LNU verfügt über einen Ermessensspielraum. Ihr Antrag kann in bestimmten Fällen abgelehnt werden (siehe Artikel D18 und D19 des Umweltgesetzbuchs - Rubrik Gesetzliche Bestimmungen), insbesondere wenn:

  • der ÖDW LNU ist nicht im Besitz der Information
  • Ihr Antrag ist offensichtlich missbräuchlich
  • Ihr Antrag ist nicht präzise genug
  • Ihr Antrag betrifft ein oder mehrere Dokumente, die sich in der Entwicklung oder in der Entwurfsphase befinden
  • Ihr Antrag betrifft Dokumente für den internen Gebrauch, die nicht zur Entscheidungsfindung dienen und die der internen Kommunikation dienen.
  • Ihr Antrag verletzt:
    • die Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden
    • internationale Beziehungen und öffentliche Sicherheit
    • das reibungslose Funktionieren der Justiz
    • die Vertraulichkeit von Geschäfts- oder Betriebsinformationen
    • Rechte geistigen Eigentums
    • die Vertraulichkeit personenbezogener Daten
    • den Umweltschutz

Wurde Ihr Antrag ganz oder teilweise abgelehnt? Der ÖDW LNU informiert Sie über die Gründe für die Ablehnung, und zwar spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags oder innerhalb von zwei Monaten, wenn die ursprüngliche Frist verlängert wurde. Der ÖDW LNU weist Sie auch auf die Möglichkeiten und Modalitäten hin, wie Sie gegen diese Ablehnung vorgehen können (siehe „Damit verbundene Inhalte“).

Prozedur

Wie kann man eine Umweltinformation beantragen?

Wenden Sie sich am besten an die Verwaltung, die über die Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage verfügt:

  • vor Ort in einem Espace Wallonie oder beim ÖDW LNU unter der unten angegebenen Adresse
  • per E-Mail an info.environnementale@spw.wallonie.be
  • per Fax an 081 33 51 22
  • per einfachem postalischem Schreiben an:

ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt

Sekretariat der Generaldirektion

Avenue Prince de Liège 15 in 5100 Jambes

Formulieren Sie Ihren schriftlichen Antrag klar und präzise und geben Sie Folgendes an:

  • Name und Anschrift der Verwaltung, an die der Antrag gerichtet ist
  • Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten (u. a. Adresse)
  • eine klare und detaillierte Beschreibung der Umweltinformation, die Sie erhalten möchten

 

Transparente Bearbeitung Ihres Antrags durch den ÖDW LNU

Die ÖDW LNU ARNE verpflichtet sich zu Folgendem:

  • den Eingang Ihres Antrags innerhalb von 10 Werktagen zu bestätigen
  • Ihnen innerhalb von 30 Kalendertagen zu antworten. Wenn die Behörde aufgrund des Umfangs und der Komplexität der von Ihnen angeforderten Informationen nicht innerhalb dieser Frist antworten kann, teilt sie Ihnen dies innerhalb von 30 Tagen mit und nennt Ihnen die Frist für eine Verlängerung (max. weitere 30 Tage). Insgesamt ist die Behörde verpflichtet, Ihnen innerhalb von höchstens 60 Tagen zu antworten.

Bei einer Beratung vor Ort teilt Ihnen der ÖDW LNU den Ort, den Tag und die Uhrzeit des Termins mit. Er wird Sie auffordern, eine seiner Dienststellen in der Nähe Ihres Wohnortes aufzusuchen, sofern diese Dienststelle über die gewünschte Information verfügt.

Mögliche Rechtsmittel

Legen Sie bei der Beschwerdekommission für das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen (CRAIE) Beschwerde ein, wenn Ihr Antrag ignoriert wurde oder wenn Sie der Meinung sind, dass er:

  • missbräuchlich teilweise oder vollständig zurückgewiesen wurde
  • unzureichend berücksichtigt wurde oder
  • nicht wie gesetzlich vorgeschrieben behandelt wurde 

Kontakte

Dienste

Eine Umweltinformation beim ÖDW LNU beantragen
Avenue Prince de Liège, 15
5100 - Jambes
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 144685
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