Einreichung einer Beschwerde bei der Beschwerdekommission für das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen

Zusammengefasst

Sie sorgen sich um die Freisetzung von Schadstoffen aus einer Industrie, die sich in der Nähe Ihres Wohnorts befindet. Sie haben Zugang zu Genehmigungen, Berichten und Studien beantragt, die von der öffentlichen Behörde, in deren Besitz sie sich befinden, durchgeführt wurden. Ihr Antrag wurde jedoch abgelehnt ...

Sie möchten mehr Informationen über den Windpark, der in Ihrer Nähe gebaut werden soll. Es ist bereits drei Wochen her, dass Sie Ihre Anfrage abgeschickt haben, und Sie haben immer noch keine Antwort erhalten.

Umweltinformationen zu verlangen und zu erhalten ist Ihr Recht.

Die öffentliche Behörde, bei der Sie den Antrag gestellt haben, ist verpflichtet, den Eingang Ihres Antrags zu bestätigen und Ihnen innerhalb der gesetzlichen Fristen zu antworten.

Es steht Ihnen frei, bei der Beschwerdekommission für das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen (CRAIE) eine Beschwerde einzureichen, wenn Ihr Antrag ignoriert wurde oder wenn Sie der Meinung sind, dass er:

  • missbräuchlich teilweise oder vollständig zurückgewiesen wurde
  • unzureichend berücksichtigt wurde oder
  • nicht wie gesetzlich vorgeschrieben behandelt wurde 

Verwenden Sie den Musterbrief aus der Rubrik Formulare, um Ihre Beschwerde bei der CRAIE einzureichen!

 

Achtung

Ihre Beschwerde muss innerhalb von 15 Tagen per Post per Einschreiben verschickt werden.

Diese Beschwerde ist kostenlos und kann von jeder Person in Anspruch genommen werden.

Lesen Sie die detaillierte Vorgehensweise unten!

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede natürliche oder juristische Person, Vereinigung, Organisation oder Gruppe, in der diese Personen zusammengeschlossen sind:

  • die die Entscheidung einer Behörde über einen Antrag auf Zugang zu einer Umweltinformation anfechten möchte und
  • die der Ansicht ist, dass dieser Antrag:
    • ignoriert wurde
    • missbräuchlich teilweise oder vollständig zurückgewiesen wurde
    • unzureichend berücksichtigt wurde
    • nicht wie gesetzlich vorgeschrieben behandelt wurde
Bedingungen

Antrag auf Umweltinformationen: Welche Fristen muss die Behörde einhalten?

Die öffentliche Behörde muss diese Fristen einhalten, sobald Ihr Antrag auf Zugang zu einer Umweltinformation eingegangen ist.

  • den Eingang Ihres Antrags innerhalb von 10 Werktagen zu bestätigen
  • Ihnen innerhalb von 30 Kalendertagen zu antworten. Wenn die Behörde aufgrund des Umfangs und der Komplexität der von Ihnen angeforderten Informationen nicht innerhalb dieser Frist antworten kann, teilt sie Ihnen dies innerhalb von 30 Tagen mit und nennt Ihnen die Frist für eine Verlängerung (max. weitere 30 Tage). Insgesamt ist die Behörde verpflichtet, Ihnen innerhalb von höchstens 60 Tagen zu antworten.

Wenn die Behörde Ihnen nicht innerhalb dieser Fristen von 30 Kalendertagen oder 60 Kalendertagen geantwortet hat, können Sie innerhalb von 15 Kalendertagen nach Ablauf dieser Fristen eine Beschwerde bei der CRAIE einreichen.

 

Prozedur

Möglichkeiten und Modalitäten zum Einlegen einer Beschwerde

 

1. Senden Sie Ihre Beschwerde innerhalb von 15 Tagen per Einschreiben an das Sekretariat der CRAIE.

Sie reichen Ihre Beschwerde per Einschreiben ein:

  • innerhalb von 15 Kalendertagen nach Erhalt der bei der Behörde eingegangenen Antwort
  • falls die Behörde nicht antwortet, innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf der Fristen:
    • innerhalb von 30 Kalendertagen nach Einreichung Ihres Antrags
    • innerhalb von 60 Kalendertagen ab der Antragstellung, wenn die angeforderten Informationen umfangreich und komplex sind

Vergessen Sie nicht, Folgendes in dem Brief zu erwähnen:

  • Ihren Namen und Vornamen
  • Ihre Kontaktdaten
  • die Adresse der Behörde, an die Sie Ihren Antrag gerichtet haben
  • den Gegenstand des Antrags auf Umweltinformationen
  • die Gründe für Ihre Beschwerde

Fügen Sie dem Schreiben alle Unterlagen bei, die Sie für nützlich halten, mindestens aber eine Kopie Ihres ursprünglichen Antrags auf Umweltinformationen.

Ein Musterbrief ist in den unten stehenden Formularen zu finden.

Sie können Ihre Beschwerde auch per E-Mail an das Sekretariat der CRAIE senden (siehe Kontakte unten). Dies ändert nichts an den vorgeschriebenen Fristen und der Art und Weise, wie Ihr Antrag von der CRAIE bearbeitet wird.

 

2. Die CRAIE nimmt sich Ihrer Beschwerde an

Der Beschwerdeausschuss schickt Ihnen innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang Ihres Beschwerdeantrags eine Empfangsbestätigung.

Innerhalb derselben Frist wird eine Kopie Ihrer Beschwerde an die betreffende öffentliche Behörde weitergeleitet.

Der CRAIE-Sekretär fordert die Behörde auf, ihm die Aktenstücke zu übermitteln. Sie hat 15 Tage nach dem Antrag Zeit, um die Akte zu übermitteln, eventuell mit einer Stellungnahme.

Die CRAIE tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie kann darum bitten, Sie, die Behörde, einen Sachverständigen oder jede andere Person, die von Ihrem Beschwerdeantrag betroffen ist, anzuhören. Sie kann auch die Übermittlung von zusätzlichen Schriftstücken, Informationen, Dokumenten und Daten verlangen, die sie für nützlich hält.

Die Mitglieder der CRAIE sind verpflichtet, über ihre Beratungen und Informationen, von denen sie im Rahmen ihrer Aufgaben in der CRAIE Kenntnis erhalten, Stillschweigen zu bewahren.

Die CRAIE entscheidet innerhalb eines Monats nach Eingang Ihrer Beschwerde. Sie kann diese Frist jedoch durch eine begründete Entscheidung um bis zu 45 Kalendertage verlängern.

Die CRAIE sendet ihre Entscheidung an alle Parteien sowie an die angehörten Personen.

Kontakte

Dienste

Sekretariat der Beschwerdekommission für das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen
Avenue Prince de Liège, 15
5100 - Jambes
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3697
Hat Ihnen diese Seite geholfen ?
Zurück zu den Verwaltungsschritten