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Antrag auf eine Zulassung als Einrichtung für die Natur- und Forsterziehung

Zusammengefasst

Ihre VoG organisiert Aktivitäten im Bereich der Ausbildung und der Sensibilisierung für das wallonische Naturerbe? Beantragen Sie Ihre Zulassung als Einrichtung für die Natur- und Forsterziehung beim ÖDW LNU (Landwirtschaft, natürliche Ressourcen, Umwelt). Das Verfahren ist kostenlos und wird von der Abteilung Natur und Forstwesen  (ANF) koordiniert.

 

DIE ZULASSUNG: EIN GEWINN FÜR IHRE VEREINIGUNG

Die Zulassung ist eine offizielle Anerkennung der Qualität und Relevanz Ihrer Aktivitäten zur Ausbildung und Sensibilisierung der Bürger für die natürlichen Reichtümer des wallonischen Gebiets. Es trägt dazu bei, die Glaubwürdigkeit Ihrer Einrichtung gegenüber der Öffentlichkeit und den Partnern zu stärken. Darüber hinaus ist diese offizielle Ermächtigung erforderlich, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Die Zulassung wird von der Generaldirektorin des ÖDW LNU für eine Dauer von drei Jahren erteilt. Um sie zu verlängern, müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der laufenden Zulassungsperiode einen neuen Zulassungsantrag bei der Verwaltung einreichen.

 

BEANTRAGEN SIE IHRE ZULASSUNG

Senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 1. Oktober an die ANF, um eine gültige Zulassung zu Beginn des folgenden Kalenderjahres zu erhalten.

Lesen Sie den Abschnitt „Verfahren“, um die genauen Schritte zu erfahren.

 

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG), die Ausbildungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für das wallonische Naturerbe organisiert. 

Das wallonische Naturerbe umfasst die Gesamtheit der natürlichen Reichtümer, die die Lebewesen aller in freier Wildbahn lebenden Pflanzen- und Tierarten und ihr Biotop auf dem Gebiet der Wallonischen Region, ihrer Ökosysteme und ihrer Landschaft ausmachen.

Bedingungen

 BEDINGUNGEN ZUM ERHALT DER ZULASSUNG

  • Die Satzungen Ihrer Vereinigung sind seit mindestens 2 Jahren im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden
  • Ihr Ziel ist die Veranstaltung von Aktivitäten im Bereich der Ausbildung und der Sensibilisierung für das wallonische Naturerbe
  • Ihr Betriebssitz liegt in der Wallonie und ihre gesamten Aktivitäten oder einen Teil davon werden in der Wallonie ausgeübt
  • Sie weisen eine Erfahrung von mindestens zwei Jahren im Bereich der Naturerziehung vor
  • Sie üben eine praktische oder wissenschaftliche Aktivität im Bereich des Naturerbes seit mindestens zwei Jahren aus
  • Sie haben innerhalb des Verwaltungsrats mindestens eine Person mit Universitätsdiplom, die im Bereich des Naturerbes qualifiziert ist, sowie mindestens eine Person mit pädagogischem Titel aus wenigstens dem Hochschulwesen kurzer Studiendauer. (Diese Titel können von derselben Person kumuliert werden.)
  • Der Verwaltungsrat oder jegliches Entscheidungsorgan der VoG setzt sich aus höchstens zwei Dritteln Mitgliedern gleichen Geschlechts zusammen ("Gleichstellungsdekret" vom 9. Januar 2014.)

Vorteile

 Die Zulassung als Einrichtung für die Natur- und Forsterziehung ermöglicht es Ihnen, eine finanzielle Unterstützung (im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel) für Ihre Ausbildung und Sensibilisierung für das wallonische Naturerbe zu erhalten.

Um sie zu erhalten, ist es einfach: Sobald Ihre Zulassung erteilt wird, kümmert sich die Abteilung Natur und Forstwesen um die Formalitäten, die Sie benötigen, um den Zuschuss in Anspruch zu nehmen. 

Prozedur

WIE LÄUFT DAS VERFAHREN AB?

  1. Zusammenstellung der Akte für den Zulassungsantrag
  2. Übermittlung Ihres Antrags
  3. Bearbeitung Ihres Antrags
  4. Erteilung der Zulassung
  5. Erneuerung der Zulassung

1. ZUSAMMENSTELLUNG DER AKTE für den Zulassungsantrag

  • Eine Kopie der Satzungen Ihrer Organisation, wie sie im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurden, mit einem Gesellschaftszweck im Zusammenhang mit dem Antrag
  • Nachweis der Einhaltung der in der Rubrik „Bedingungen“ genannten Punkte (insbesondere Kopie des Universitätsdiploms und des pädagogischen Titels)
  • ein detaillierter Tätigkeitsberichtfür die zwei Jahre vor demjenigen, im Laufe dessen die Zulassung beantragt wird;
  • die Konten der zwei Jahre vor demjenigen, im Laufe dessen die Zulassung beantragt wird, sowie der Haushaltsentwurf für das laufende Jahr;
  • Eine Kopie der möglichen Veröffentlichungen und pädagogischen Unterlagen, die von der Einrichtung erstellt wurden, die für die Qualität ihrer Aktivitäten als am repräsentativsten angesehen werden
  • Eine Akte, die die Ziele und das Programm der Aktivitäten umfasst sowie der Zeitplan der Aktivitäten, die im Laufe der drei Monate ab dem Datum des Antrags vorgesehen sind.

Bei einem Antrag auf Erneuerung einer laufenden Zulassung muss der Tätigkeitsbericht die letzten 3 Jahre abdecken.  

 

2. ÜBERMITTLUNG Ihres Antrags

Wann? Am besten bis zum 1. Oktober

Wie? Senden Sie eine Papierversion Ihrer Akte per Einschreiben an folgende Adresse:

SPW ARNE – DNF
An den Generalinspektor
Avenue Prince de Liège, 7 
5100 Jambes

 

3. BEARBEITUNG Ihres Antrags

Die Bearbeitung Ihres Antrags wird durch die Direktion der Natur und der Grünflächen gewährleistet. Sie stellt sicher, dass Ihre Akte vollständig ist.
Ihr Antrag wird dann bei der Zulassungskommission zur Stellungnahme eingereicht.

 

4. ERTEILUNG der Zulassung

Die Generaldirektorin des ÖDW LNU entscheidet über Ihren Zulassungsantrag unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Zulassungskommission.

Der Beschluss zur Erteilung einer Zulassung ist Gegenstand eines Erlasses. Dieser Erlass wird im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Er wird Ihnen spätestens innerhalb von 60 Werktagen nach Erhalt der vollständigen Akte Ihres Antrags per Post zugestellt.

 

5. ERNEUERUNG der Zulassung

Wann? Frühestens 6 Monate und spätestens 3 Monate vor Ablauf des laufenden Zulassungszeitraums.

Wie? Das Verfahren ist das gleiche wie bei einem neuen Antrag. 

 

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