In dieser Rubrik finden Sie alle auf Deutsch verfügbaren Verwaltungsschritte des Öffentichen Dienstes der Wallonie.
Die hier aufgeführten Vewaltungsschritte betreffen ausschließlich den Bereich des ÖDW.

103 gefundene Resultate
- In der Wallonie darf nur eine bei der Behörde registrierte Person andere als gefährliche Abfälle transportieren und einsammeln. Diese Registrierung wird vom ÖDW…
- Verkaufen Sie eine Parzelle oder eine Immobilie, die sich in der Wallonie befindet? Sie müssen Ihrem zukünftigen Käufer einen beglaubigten Auszug aus der BDES (Bodenzustandsdatenbank)…
- Verwendet Ihr Unternehmen oder Ihr landwirtschaftlicher Betrieb Wasser aus einem Brunnen (Grundwasser) oder aus einem Oberflächenwasseranschluss? Hat Ihre Einrichtung eine…
- Bei bestimmten behördlichen Schritten wie: dem Verkauf eines Grundstücks der Einreichung einer Bau-/Umweltgenehmigung dem Erhalt eines Schreibens von Ihrer Gemeindeverwaltung…
- Sie möchten Ihre gesamte oder einen Teil Ihrer durch Erklärung oder Umweltgenehmigung genehmigten Einrichtung an einen anderen Betreiber abtreten? Es ist nicht nötig, ein neues…
- Der Aufkleber KEINE WERBUNG betrifft ausschließlich nicht adressierte Werbung und nicht adressierte kostenlose Presseerzeugnisse. Er betrifft also keine Druckerzeugnisse, auf denen Ihr Name, Ihr…