Zusammengefasst
- Sie sind ein Unternehmen (natürliche oder juristische Person in der Größe eines kleinen oder mittleren Unternehmens – KMU);
- Ihr Unternehmen verfügt über eine Betriebsstätte in der Wallonie oder errichtet dort eine neue Betriebsstätte;
- Sie üben eine Produktionstätigkeit in einem zugelassenen und im Rahmen des EFRE/JTF förderfähigen Wirtschaftssektor aus;
- Sie planen Investitionen in einem Entwicklungsgebiet;
- Ihr Projekt erfüllt mindestens eines der fünf qualitativen Zugangskriterien für die Beihilfen des EFRE-/JTF-Programms 2021–2027 – Maßnahme 4 des Programmanhangs – Investitionsbeihilfen;
- Sie schaffen mindestens 4 Arbeitsplätze (für kleine Unternehmen) oder mindestens 6 Arbeitsplätze (für mittlere Unternehmen).
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie außerdem von einer Befreiung von der Immobilienvorsteuer profitieren.
Erfüllt Ihr Projekt die Voraussetzungen?
Mit einem kurzen Test erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihr Projekt für Investitionsbeihilfen in der Wallonie in Frage kommt.
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Achtung
Sie müssen vor dem Eingehen der ersten mit den Investitionen verbundenen Verpflichtungen (Bestellung, Auftragsvergabe usw.) ein Antragsformular auf Genehmigung zum Beginn eines Investitionsprogramms einreichen.
Die Investitionen müssen spätestens bis zum 31.12.2029 durchgeführt und vollständig bezahlt worden sein.
Im Detail
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Um diese Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie mindestens alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen ein Unternehmen sein (natürliche oder juristische Person in der Größe eines kleinen oder mittleren Unternehmens – KMU);
- Sie müssen in der Wallonie über eine Betriebsstätte (Betriebssitz, Geschäftssitz, Niederlassung usw.) verfügen oder eine solche errichten;
- Sie müssen eine Produktionstätigkeit in einem
förderfähigen Wirtschaftssektor ausüben, der im Rahmen des EFRE/JTF förderfähig ist; - Sie müssen beabsichtigen, förderfähige Investitionen in einem
Entwicklungsgebiet zu tätigen; - Sie müssen ein Investitionsprogramm durchführen, das:
- entweder in einen der strategischen Interventionsbereiche der S3 (Smart Specialisation Strategy) fällt;
- oder hauptsächlich auf die Markteinführung eines innovativen Produkts abzielt;
- oder hauptsächlich die digitale Transformation der Produktion zum Ziel hat;
- oder hauptsächlich auf die Kreislaufwirtschaft von Produkten oder Dienstleistungen in verschiedenen Phasen ihres Lebenszyklus abzielt (Rohstoffgewinnung, Herstellung, Verpackung, Vertrieb, Nutzung, Lebensdauer, Reparatur, Recycling und End-of-Life-Management), insbesondere durch optimiertes Materialflussmanagement, Verlängerung der Produktlebensdauer, Integration des End-of-Life-Managements, nachhaltige Beschaffung oder kurze Lieferketten;
- oder hauptsächlich auf die Verringerung des CO₂-Fußabdrucks durch eine effizientere Energienutzung oder auf die Reduzierung der Umweltauswirkungen der Produktion durch den Einsatz der besten verfügbaren Umwelttechniken abzielt;
- Sie müssen mindestens 4 Arbeitsplätze schaffen (bei kleinen Unternehmen) oder mindestens 6 Arbeitsplätze (bei mittleren Unternehmen);
- Sie müssen ein förderfähiges Investitionsprogramm von mindestens 125.000 EUR (für kleine Unternehmen) bzw. mindestens 250.000 EUR (für mittlere Unternehmen) vorlegen;
- Sie dürfen kein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sein;
- Sie müssen Ihren Antrag vor dem Eingehen verbindlicher Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Investitionen (Bestellung, Auftragsvergabe usw.) einreichen und dabei den für das Projekt erforderlichen Beihilfebetrag angeben.
Darüber hinaus müssen Sie zusätzliche Verpflichtungen in Bezug auf Information und Öffentlichkeitsarbeit, die Einhaltung von Wettbewerbsverfahren bei der Beschaffung von Investitionsgütern sowie die Führung einer getrennten Buchhaltung oder geeigneter Buchhaltungskonten für die mit den geförderten Investitionen verbundenen Transaktionen erfüllen.
Wenn Ihr Projekt alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie eine Investitionsbeihilfe in Höhe von 15 % bis 35 % des Investitionsbetrags erhalten. Die gewährte Förderquote hängt von der Art der Investition, den verfolgten Zielen und dem Standort des Projekts ab.
Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe auf 100.000 EUR pro geschaffenem Arbeitsplatz begrenzt ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie außerdem von einer Befreiung von der Immobilienvorsteuer profitieren.
Nachstehend finden Sie
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Sie müssen über
„Mon Espace“ einen Antrag auf Genehmigung zum Beginn eines Investitionsprogramms einreichen.
Das Datum der Übermittlung des Antrags an die Verwaltung ist von Bedeutung, da es den Zeitpunkt bestimmt, ab dem mit der Durchführung der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Investitionsprogramm begonnen werden darf. -
Bevor Sie das Antragsformular für die Beihilfe ausfüllen können, müssen Sie zwingend einen
Antrag auf ein „Unternehmenspass“ stellen.
Der Antrag auf den „Unternehmenspass“ muss über ein Online-Formular auf„Mon Espace“ ausgefüllt werden. Nach der Validierung des Antrags erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit einer Referenznummer. -
Sie müssen das Antragsformular für die Investitionsbeihilfe spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der Genehmigung des Investitionsbeginns ausfüllen. Dabei geben Sie die Referenznummer oder den Bescheid des „Unternehmenspasses“ an.
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Ihr Antrag wird von der Verwaltung geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung erhalten Sie die Entscheidung per Post.
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Anschließend können Sie anhand der der Entscheidung beigefügten Unterlagen einen Antrag auf Auszahlung der Prämie stellen.
Zur Unterstützung bei Ihren administrativen Formalitäten können Sie sich direkt an die zuständigen Dienststellen der Verwaltung wenden.
Alle Beihilfeanträge können in französischer oder deutscher Sprache ausgefüllt werden.
Die Einreichung von Beihilfeanträgen ist gebührenfrei.
Es wird alles unternommen, um die Anträge innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten. Diese Frist kann je nach Komplexität des Antrags, etwaigen Anforderungen zusätzlicher Informationen, erforderlicher Stellungnahmen sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln des Beihilferegimes variieren.
Für die Einreichung eines Antrags auf Investitionsbeihilfe bestehen keine verbindlichen Fristen.
Die vorgesehenen Fristen sind Orientierungsfristen (siehe Verfahren). Sie dienen dazu, der Verwaltung eine effiziente Bearbeitung der Anträge zu ermöglichen. Eine Überschreitung dieser Fristen führt nicht automatisch zur Unzulässigkeit des Antrags oder zum Verlust des Anspruchs auf die Beihilfe.
Es wird jedoch empfohlen, diese Fristen einzuhalten, um die Bearbeitung des Antrags zu erleichtern und Verzögerungen zu vermeiden.
Die von der antragstellenden Person vorzulegenden Nachweise sind im Beihilfeantragsformular sowie in den Erläuterungen angegeben (diese können im Abschnitt „Nützliche Dokumente“ dieses Verfahrens heruntergeladen werden).
Dekret vom 11. März 2004 über die regionalen Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen Durchführungsverordnung vom 6. Mai 2004 für das Dekret vom 11. März über die regionalen Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen und seine Änderungsverordnungen Erlass der Wallonischen Regierung vom 5. April 2023 zur Änderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. Mai 2004 zur Ausführung des Dekrets vom 11. März 2004 über regionale Anreize für kleine oder mittlere Unternehmen
Wenn Sie mit der erhaltenen Entscheidung nicht einverstanden sind, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen:
1. Kontaktaufnahme mit der Verwaltung
Innerhalb von 30 Kalendertagen können Sie die Dienststelle kontaktieren, die die Entscheidung getroffen hat, um zusätzliche Erläuterungen zu erhalten, weitere Informationen vorzulegen oder Ihre Einwände darzulegen.
Bitte beachten Sie: Dieser Schritt hemmt die Fristen für die Einlegung eines Rechtsmittels nicht.
2. Einlegung eines Rechtsmittels beim Staatsrat
Sie können die Aufhebung der Entscheidung beantragen, indem Sie innerhalb von 60 Kalendertagen nach Zustellung der Entscheidung ein Rechtsmittel beim Staatsrat einlegen.
In bestimmten dringenden Fällen können Sie außerdem die Aussetzung der Entscheidung beantragen.
Weitere Informationen:
3. Beschwerde beim Ombudsmann der Wallonie und der Föderation Wallonie-Brüssel einreichen
Sie können sich kostenlos an den Ombudsmann wenden, wenn Sie Schwierigkeiten in Ihren Beziehungen zur Verwaltung feststellen.
Bitte beachten Sie: Die Mediation stellt kein Rechtsmittel dar, setzt die Durchführung der angefochtenen Entscheidung nicht aus und die Empfehlungen des Ombudsmanns sind für die Verwaltung nicht bindend.
Weitere Informationen:
Formulare
Online
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Antrag auf Genehmigung des Beginns eines Investitionsprogramms (nur auf Französisch verfügbar)
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Unternehmenspass (nur auf Französisch verfügbar)
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Antrag auf Investitionsbeihilfe (nur für 2025 eingereichte Startgenehmigungen) - nur auf Französisch verfügbar
Dieses Formular betrifft nur Unternehmen, die ihren Antrag auf Zulassung ab dem 01.01.2025 gestellt haben.
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Antrag auf Investitionshilfen (nur auf Französisch verfügbar)
Documents utiles
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Erläuternde Mitteilung (für Anträge auf Genehmigung des Beginns, die ab dem 01.07.2025 eingereicht werden) - nur auf Französisch verfügbar Diese Erläuternde Mitteilung betrifft ausschließlich Unternehmen, die ihren Antrag auf Genehmigung des Beginns ab dem 1. Juli 2025 eingereicht haben
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Erläuternde Mitteilung (für Anträge auf Genehmigung des Beginns, die vor dem 01.07.2025 eingereicht wurden) - nur auf Französisch verfügbar Diese Erläuternde Mitteilung betrifft ausschließlich Unternehmen, die ihren Antrag auf Genehmigung des Beginns vor dem 1. Juli 2025 eingereicht haben
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Wie kann ich auf Mon Espace zugreifen? - Unternehmen (nur auf Französisch verfügbar) -
Wie kann ich auf Mon Espace zugreifen? - Bevollmächtigter (nur auf Französisch verfügbar) -
Übersicht über die aus dem FTJ kofinanzierten Investitionsbeihilfen 2021-2027 (nur auf Französisch verfügbar) -
Karte der Entwicklungsgebiete (nur auf Französisch verfügbar)

