Zusammengefasst
Gehören Sie zu den Gemeinden, die den "BiodiverCité 2024"-Zuschuss in Anspruch genommen haben?
Sie haben bis zum 1. März 2026, um Ihre Forderungsakte bei unserer Dienststelle einzureichen.
Lesen Sie das Verfahren und die Dokumente unten.
Im Detail
Zielpublikum - Details
Die wallonischen Gemeinden, die den "BiodiverCité 2024"-Zuschuss in Anspruch genommen haben.
Prozedur
Ihre Forderungsanmeldungsakte muss unbedingt die folgenden 3 Dokumente enthalten (siehe Rubrik "Formulare" weiter unten):
- Die mit einem Textverarbeitungsprogramm ordnungsgemäß ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Forderungsanmeldung im .pdf-Format. Der Zuschuss wird auf das im Anhang des Ministeriellen Erlasses genannte Bankkonto überwiesen. Dieses Konto muss daher in der Forderungsanmeldung angegeben werden.
- Die ordnungsgemäß ausgefüllte Übersichtstabelle der Ausgaben im .xls oder .xlsx-Format (siehe erläuterndes Dokument unten)
- Die unterzeichnete Auflistung der Ausgaben im .pdf-Format, die auf der ersten Registerkarte der Übersichtstabelle der Ausgaben aufgeführt wird.
Senden Sie Ihre Dokumente:
- Entweder per E-Mail: biodivercite@spw.wallonie.be
- Oder per Post an folgende Adresse:
SPW ARNE - Département de la Nature et des Forêts
Direction de la Nature et des Espaces verts
Avenue Prince de Liège, 15
5100 JAMBES
A l'attention de M. Vincent Moureau
Délais
Sie haben bis zum 1. März 2026, um Ihre Forderungsakte bei unserer Dienststelle einzureichen.
Formulare
Downloads
Documents utiles
Verwaltungsschritt Nr. 4924

