Zusammengefasst
Passagierschiffe können ein Vorfahrtsrecht für die Durchquerung von Schleusen erhalten. Dazu muss das Unternehmen oder der Eigentümer des Passagierschiffes einen Antrag bei der Direktion für die Verwaltung von schiffbaren Wasserstraßen einreichen.
Was tun?
Schicken Sie mindestens einen Monat vor der Durchquerung Ihren Antrag per Mail an folgende Adresse:
Geben Sie in Ihrem Antrag die Eigenschaften Ihres Schiffes sowie den genauen Zeitplan der Durchquerung jeder Schleuse an.
Achtung
Eine gewährte Vorfahrt gilt, sofern das Schiff zur vorgesehenen Zeit an der Anlage eintrifft. Eine Verzögerung von maximal einer Viertelstunde wird toleriert. Nach Ablauf der Toleranzfrist von 1/4 h wird Ihre Vorfahrt storniert und Sie durchqueren die Anlage nach der üblichen Reihenfolge der Durchfahrt.
Im Detail
Für den Erhalt eines Vorfahrtsrechts für die Durchquerung von Schleusen:
Schicken Sie mindestens einen Monat vor der Durchquerung Ihren Antrag per Mail an folgende Adresse:
Arrêté du Gouvernement wallon du 15 mai 2014 portant règlement de la navigation sur les voies hydrauliques en Région wallonne et abrogeant pour la Région wallonne certaines dispositions de l'arrêté royal du 15 octobre 1935 portant règlement général des voies navigables du Royaume

