Attention : les démarches en ligne sur Mon Espace ne sont pas encore possibles à l'heure actuelle, de même que l'accès à certains formulaires PDF.
Diese Seite muss aktualisiert werden und enthält möglicherweise veraltete Informationen.
Für die aktuellsten Informationen besuchen Sie bitte die Originalversion in französischer Sprache.
Zusammengefasst
Um die Tätigkeit des Gütertransports auf Binnenwasserstraßen ausüben zu können, muss ein Unternehmen im Besitz einer Bescheinigung über den Zugang zum Beruf des Gütertransports auf Binnenwasserstraßen sein.
Um diese Bescheinigung zu erhalten, muss ein Mitglied des Unternehmens im Besitz einer Bescheinigung über die berufliche Befähigung sein.
Im Detail
Prozedur
Wenn Sie einen Antrag im Zusammenhang mit dem Zugang zum Beruf stellen möchten, laden Sie das/die entsprechende(n) Antragsformular(e) von der Webseite des Schifffahrtsschalters (Guichet de la navigation) herunter. Füllen Sie es aus und senden Sie es zusammen mit allen im Formular/in den Formularen verlangten Dokumenten an den Schifffahrtsschalter.
rechtliche Grundlagen
- Richtlinie 87/540/EWG des Rates vom 9. November 1987 über den Zugang zum Beruf des Unternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Binnenschiffsgüterverkehr und über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für diesen Beruf
- Arrêté royal du 16 janvier 1996 relatif à l'accès à la profession de transporteur de marchandises par voie navigable dans le domaine des transports nationaux et internationaux.
Formulare
Online
Downloads
Documents utiles
Nützliche Links
Kontakte
Dienste
Guichet de la navigation
Tour Paradis Express 7ème étage - Esplanade Simone Veil 1
4000 Liège
04/231.65.33
Verwaltung
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3359