Zusammengefasst
Sie möchten einen Antrag auf EU-Förderung im Rahmen der AFIF stellen?
Jedes Jahr startet die Europäische Kommission Finanzierungsprogramme im Rahmen von CEF Transport. Einige davon sind für die Finanzierung der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-T) bestimmt. In dem speziellen Dokument der Ausschreibung finden die Projektträger alle Bestimmungen des Programms: die Bedingungen für die Förderfähigkeit, die verschiedenen Fristen (Eröffnung und Schließung der Ausschreibung) und die Schritte, die sie unternehmen müssen, um ihren Antrag vorzubereiten.
Die Rolle der wallonischen Verwaltung besteht darin, die Projektträger bei ihren Anträgen auf Kofinanzierung im Rahmen der AFIF GEN-Programmierung (Aufbau von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe im transeuropäischen Verkehrsnetz) zu unterstützen. Die Wallonie ist nicht die für diese Finanzierungen zuständige Stelle als solche.
Achtung
- Bei transregionalen oder grenzüberschreitenden Projekten (mehr als eine Region oder ein Land ist betroffen) liegt die Unterzeichnung des Unterstützungsschreibens bei der föderalen Verkehrsbehörde. Gegebenenfalls müssen Sie Kontakt mit deren funktionellen Verwaltung aufnehmen: FÖD Mobilität & Transport (eufunding@mobilit.fgov.beeufunding@mobilit.fgov.be).
- Wenn das Projekt in Flandern oder der Region Brüssel-Hauptstadt angesiedelt ist, müssen Sie die jeweilige Verwaltung kontaktieren.
- Flandern: cef@mow.vlaanderen.be
- Für Brüssel: Kontakt | Brussels Mobility (mobilite-mobiliteit.brussels)
- Für Fragen zur TEN-T-Politik und zur CEF-Verordnung: international.mobilite.infrastructures@spw.wallonie.be
Im Detail
Siehe Dokument des AFIF-Projektaufrufs: call-fiche_cef-t-2021-afifgen_en.pdf (europa.eu)
Die Rolle der wallonischen Verwaltung besteht darin, den Projektträgern bei ihren Anträgen auf Kofinanzierung im Rahmen der AFIF GEN-Programmierung zu helfen (Ausbau der Infrastruktur im transeuropäischen Verkehrsnetz).
Im Rahmen der Zusammenstellung Ihres CEF-Antrags für ein Projekt in der Wallonie werden von der öffentlichen Verwaltung ÖDW zwei Dokumente ausgestellt, die unbedingt erforderlich sind:
- Das Environmental Compliance File;
- Unterstützungsschreiben des Mitgliedstaates (unterzeichnet vom zuständigen Minister).
Die spezifischen Fristen für die einzelnen Ausschreibungen finden Sie unter diesem Link.
1. Mitteilung der Projektabsicht an die Verwaltung
Nach Kenntnisnahme der Dokumente und des rechtlichen Rahmens für diese Finanzierungsplanung (Verpflichtungen im Zusammenhang mit EU-Fördermitteln und erforderliche Dokumente) werden die Projektträger gebeten, die Verwaltung (international.mobilite.infrastructures@spw.wallonie.be) über ihre Absicht zu informieren, ein Projekt in der/den zukünftigen Ausschreibung(en) einzureichen. Diese Mitteilung muss spätestens vier Monate vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Projekten versandt werden.
Der Absichtsmitteilung muss eine kurze Präsentation des Projekts beigefügt werden.
2. Environmental compliance file
Das Template für die Environmental Compliance-Datei ist online verfügbar.
Projekte, die physische Eingriffe beinhalten, müssen ihre Übereinstimmung mit dem EU-Umweltrecht nachweisen. Die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften erfolgt mit Hilfe des Environmental Compliance File, das zwei Bescheinigungen enthält, eine für Natura 2000 und eine für die Wasserqualität.
In diesem Zusammenhang muss der Projektträger unbedingt mit den zuständigen Behörden (siehe unten) Kontakt aufnehmen und begründen, warum sein Projekt keine wesentlichen Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet oder die Wasserqualität hat.
- In Bezug auf Natura 2000:
Die Bescheinigung wird von der Abteilung Natur und Forstwesen für die Einhaltung der Habitat-, Vogel- und EIA-Richtlinien ausgestellt.
- In Bezug auf die Wasserqualität:
Die Bescheinigung wird von der Abteilung Umwelt und Wasser für die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie ausgestellt.
Das Environmental Compliance File muss spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Projekten an die zuständigen Stellen geschickt werden.
3. Bewertung der Projektbeschreibung durch die Verwaltung
Die Bewertung des Projekts durch die Verwaltung erfolgt auf der Grundlage einer detaillierten Präsentation des eingereichten Projekts (Concept Note). Es ist wichtig, dass diese Beschreibung in einer möglichst vollständigen Form eingereicht wird und die folgenden Informationen enthält:
- Beschreibung des Projekts und technische Merkmale.
- Ort und Zeitplan der geplanten Maßnahme.
- Vorläufiges Budget.
Diese Mitteilung muss der Verwaltung (international.mobilite.infrastructures@spw.wallonie.be) spätestens zwei Monate vor der Schließung der Aufforderung zur Einreichung von Projekten zukommen.
Die Frist für die Bewertung des Projekts durch die Verwaltung beträgt fünf Arbeitstage. Während dieser Bewertung wird die Verwaltung prüfen, ob das Projekt mit der wallonischen Mobilitätsstrategie übereinstimmt und ob das Projekt nicht mit anderen wallonischen Initiativen konkurriert.
4. Unterstützungsschreiben des Mitgliedsstaates
Der Minister entscheidet nach einer Bewertung durch die zuständigen Verwaltungsstellen über die Zweckmäßigkeit eines Unterstützungsschreibens des Mitgliedstaates.
Die endgültige Genehmigung des Ministers wird dem Projektträger spätestens eine Woche vor Abschluss der Aufforderung zur Einreichung von Projekten zurückgeschickt.
- VERORDNUNG (EU) 2021/1153 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juli 2021 zur Einrichtung der Fazilität für die Zusammenschaltung in Europa und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014
- Siehe auch: Die Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2013 über die Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 661/2010/EU