Eine Zulassung als Tierpension erhalten

Zusammengefasst

Möchten Sie eine Tierpension eröffnen? Und so vielen Hunde- und Katzenbesitzern in der Wallonie eine Lösung anbieten?

Während ihres Urlaubs oder ihrer Abwesenheit müssen diese Besitzer ihr Haustier nämlich manchmal einer Einrichtung zur Pflege und Unterbringung anvertrauen.

In der Wallonie benötigen Tierpensionen eine Zulassung, um ihren Aktivitäten nachgehen zu können.

BETREUUNGSLÖSUNG FÜR HUNDE UND KATZEN

Anträge auf Zulassung als Pension müssen nur für Hunde- und Katzenpensionen gestellt werden. 

Sie müssen also keine Zulassung beantragen für:

  • Pensionen für kleine Nagetiere, Kaninchen, Frettchen, Vögel, Fische, Reptilien und Amphibien
  • eine Tätigkeit wie „Pet sitting“, d. h. die Betreuung des Tieres im Haus des Besitzers

Der Antrag auf Zulassung kostet 250 €. Diese Zulassung ist für zehn Jahre gültig.  Während dieser Zeit unterliegt Ihre Einrichtung weiterhin Kontrollen.

AUF DAS WOHLERGEHEN DER TIERE ACHTEN

Die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQBEA) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt (LNU) ist für die Zulassung von Tiereinrichtungen zuständig. Um das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten, prüft unser Management zahlreiche Kriterien, damit Ihr Projekt die Tiere unter den bestmöglichen Bedingungen beherbergt.

Um als Tierpension zugelassen zu werden, muss Ihre Einrichtung unter anderem über geeignete Einrichtungen verfügen, um die von Ihnen aufgenommenen Tiere unterzubringen und die notwendige Pflege zu gewährleisten. Ab 2026 muss das Personal Ihrer Pension im Bereich Tierwohl geschult sein. Finden Sie die detaillierten Bedingungen in der Rubrik „Bedingungen“ weiter unten.

Neben der Einhaltung des Tierwohls sind manchmal auch andere administrative Schritte erforderlich, bevor Sie loslegen können:

 

NEUE GESETZGEBUNG

Seit dem 1. März 2023 gilt eine neue Regelung für die Zulassung von Tiereinrichtungen in der Wallonie. Der wallonische Erlass vom 24. November 2022 hat nämlich zum Ziel, sich an die jüngsten gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und ethischen Entwicklungen im Bereich des Tierwohls anzupassen.

Lesen Sie das Handbuch zur Popularisierung dieses neuen Erlasses in den nützlichen Dokumenten weiter unten.

 

HABEN SIE IHRE ZULASSUNG VOR DEM 1. MÄRZ 2023 ERHALTEN?

Vor dem 1. März 2023 erteilte Zulassungen bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig, unter der Voraussetzung, dass die Bestimmungen des Erlasses vom 24. November 2022 eingehalten werden. Diese Bestimmungen gelten nämlich bereits ab dem 1. März 2023.

Sie haben hingegen eine zusätzliche Frist (bis zum 1. Januar 2028), um die Unterkunftsflächen in Ihrer Pension an die neue Regelung anzupassen. Sehen Sie sich die Standards unter „Bedingungen“ weiter unten an.

Denken Sie daran, spätestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihrer Zulassung einen neuen Antrag auf Zulassung zu stellen.

Lesen Sie auch die Übergangsbestimmungen im Kalender des Übergangs auf der Website des Tierwohls in der Wallonie

SIE HABEN NOCH KEINE ZULASSUNG?

Um eine Zulassung als Pension zu beantragen, lesen Sie das vollständige Verfahren unter „Verfahren“ weiter unten.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jeder Bürger oder jedes Unternehmen kann eine Zulassung beantragen, um eine Pension in der Wallonie zu eröffnen.

Achtung: Anträge auf Zulassung können nur für Hunde- und Katzenpensionen gestellt werden.

Bedingungen

HALTUNGSBEDINGUNGEN: MINDESTMASSE

Seit dem 1. März 2023 müssen Sie bei der Haltung von Hunden und Katzen diese Mindestmaße einhalten

Haben Sie Ihre Zulassung vor dem 1. März 2023 erhalten? Diese Maße gelten ab dem 1. Januar 2028 für Tierpensionen.

 

ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN

Ihr Antrag auf Zulassung ist nicht zulässig, wenn:

  • Ihnen die Zulassung als Pension entzogen wurde
  • es Ihnen untersagt ist, ein oder mehrere Tiere zu halten
  • Ihnen die Genehmigung zum Halten eines Tieres entzogen wurde

 

  •  
Prozedur
 

ZUSAMMENGEFASST

  1. Die Voraussetzungen für eine Zulassung als Pension überprüfen
  2. Nützliche Dokumente zusammenstellen
  3. Das Online-Formular unter „Mein Bereich“ ausfüllen und uns die Anhänge zur Verfügung stellen
  4. Ihre vorläufige Zulassung erhalten
  5. Den Kontrollbesuch Ihrer Einrichtung ermöglichen
  6. Ihre endgültige Zulassung erhalten, wenn alles in Ordnung ist

BEIZUFÜGENDE DOKUMENTE

Für einen vollständigen Antrag auf Zulassung als Tierpension muss dieser die folgenden Unterlagen enthalten:

  • einen Übersichtsplan der Einrichtung: dieser gibt die Funktion der Räumlichkeiten, die Größe der Gehege oder Einrichtungen und die Größe der für die Tiere zugänglichen Außenbereiche an
  • eine Kopie des Tierarztvertrags (Muster unten unter „Nützliche Dokumente“)
  • eine Kopie des Berichts über den Besuch der Einrichtung: Dieser muss innerhalb eines Monats vor dem Antrag auf Zulassung vom Vertragstierarzt ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet werden (Muster siehe unten unter „Nützliche Dokumente“)
  • eine Kopie des Verfahrens, in dem die Maßnahmen und Verpflichtungen aufgeführt sind, die zur Erfüllung der Auflage, Zugang zu einem Auslauf zu haben, eingegangen wurden
  • (ab dem 1. Januar 2026 eine Kopie der Ausbildungsnachweise der in der Einrichtung tätigen Personen)
  • ein Nachweis über die Zahlung der mit dem Antrag verbundenen Gebühren: 250 Euro, zahlbar auf das Konto BE65 0912 1502 6696 BIC Code GKCCBEBB mit dem Verwendungszweck „BEA Zulassung“

ONLINE-FORMULAR

Füllen Sie das Online-Formular für den Antrag auf Zulassung aus, das Sie weiter unten unter „Online-Formular“ finden.

Dieses Verfahren ist nur in französischer Sprache verfügbar. Es kostet 250 €.

 

NACHVERFOLGUNG IHRES ANTRAGS

  • Wenn die Bewerbung vollständig und zulässig ist, wird Ihnen eine vorläufige Zulassung erteilt, damit Sie mit der Aktivität beginnen können.
  • Sie können mit Ihrer Aktivität beginnen, sobald Sie die vorläufige Zulassung erhalten haben (nicht früher!).
  • Sobald Sie Ihre vorläufige Zulassung erhalten haben, müssen Sie die unter „Nützliche Dokumente“ aufgeführten Unterlagen auf dem neuesten Stand halten.
  • Ein Kontrollbesuch Ihres Tierheims wird von unseren Diensten durchgeführt
  • Die endgültige Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zulassung wird innerhalb von 8 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags getroffen

RECHTSMITTEL

Einspruch gegen diesen Beschluss kann lediglich innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des vorliegenden Schreibens beim Staatsrat eingelegt werden. Dieser Einspruch ist entweder einzureichen:

  • per E-Mail an die Adresse https://eproadmin.raadvst-consetat.be
  • per datiertem und unterzeichnetem Einschreiben an folgende Adresse: Conseil d'État - Greffe - Section du Contentieux administratif - Rue de la Science, 33 - 1040 Brüssel
 

Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie die Direktion für Qualität und Tierwohl des ÖDW LNU
Bei Fragen zur Ausbildung des Personals in Ihrer Einrichtung
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4020
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