Zusammengefasst
Möchten Sie als Bildungseinrichtung Schulungen für ADR-, ADN- oder RID-Sicherheitsberater durchführen?
Hierzu müssen Sie von der ADR-ADN-Dienststelle des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU) zugelassen sein.
In der Wallonie müssen Unternehmen und Organisationen, die mit dem Versand oder der Beförderung gefährlicher Güter befasst sind, außer im Falle einer Ausnahme, einen oder mehrere Sicherheitsberater ernennen. Diese müssen für diese spezielle Funktion geschult werden.
EINE ZULASSUNGSPFLICHT
Diese vorgeschriebene Zulassung berechtigt Sie zur Durchführung einer oder mehrerer ADR-, ADN- oder RID Grund- oder Auffrischungsschulungen.
Sie ist nicht zeitlich begrenzt.
Diese Zulassung ermöglicht es der ADR-ADN-Dienststelle des ÖDW LNU, sich zu vergewissern, dass Sie die Bedingungen erfüllen, damit die mit dem Transport gefährlicher Güter auf der Straße, auf Binnenwasserstraßen oder auf der Schiene verbundenen Risiken minimiert werden.
DIE EINZELNEN SCHULUNGEN
Sie können eine Zulassung als Schulungsbetrieb beantragen für:
- die Schulung für alle Warenklassen außer den Klassen:
- 1: Explosive Stoffe und Gegenstände
- 2: Gas
- 7: Radioaktives Material
- die Schulung für die Güterklasse 2: Gas
- die Schulung für flüssige Kraftstoffe:
- Güter mit den UN-Nummern 1202, 1203, 1223, 3475
- Flugbenzin, eingestuft als UN-Nummern 1268 oder 1863
Diese Schulungen sollten Folgendes umfassen:
- einen gemeinsamen Teil für alle Verkehrsmittel und
- einen oder mehrere Teile mit einer Spezifizierung für den Transport auf der Straße, auf Binnengewässern und/oder auf der Schiene.
EINE ZULASSUNG ERHALTEN
- Achten Sie darauf, dass Sie die verschiedenen Verpflichtungen einhalten (siehe Rubrik „Bedingungen“).
- Sehen Sie sich das detaillierte Verfahren Schritt für Schritt an
Achtung
Die Gültigkeitsdauer der Zulassung ist nicht zeitlich befristet.
Sobald Ihre Organisation zugelassen ist, dürfen Sie Schulungskurse für Gefahrgutbeauftragte ADR, ADN oder RID durchführen. Achten Sie darauf, dass Sie die Kurse zwei Wochen im Voraus bei der ADR-ADN-Dienststelle des ÖDW LNU ankündigen. Es kann sein, dass die Kurse von der Dienststelle inspiziert werden.
Wenden Sie sich an den FÖD Wirtschaft (siehe Rubrik „Nützliche Links“), um die Zulassung zu erhalten, die sich auf Klasse 1 bezieht (explosive Stoffe und Gegenstände).
Im Detail
- alle VoG
- Von einer zuständigen Behörde eingerichtetes Schulungszentrum
- Von der Föderation Wallonie-Brüssel eingerichtetes oder anerkanntes Lehrinstitut
- alle offiziellen Berufsorganisationen
- alle öffentlichen Einrichtungen
DIE ZULASSUNG ERHALTEN
Status
Sie müssen einen der folgenden Status besitzen: Sie sind
- eine private Einrichtung, die als Vereinigung ohne Erwerbszweck (VoG) gegründet wurde
- ein von einer zuständigen Behörde eingerichtetes Schulungszentrum
- ein von der Föderation Wallonie-Brüssel eingerichtetes oder anerkanntes Lehrinstitut
- eine offizielle Berufsorganisation
- eine öffentliche Einrichtung
Angemessene Räumlichkeiten und Materialien
Sie müssen über eine angemessene Infrastruktur verfügen, insbesondere über Räumlichkeiten und über das notwendige didaktische Material, um Gruppen von mindestens 10 Personen die Kurse zu erteilen, für die die Zulassung beantragt wird.
Profile der Lehrkräfte
Der oder die Referenten müssen:
- Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises sein, der mindestens die Güterklasse(n) und Beförderungsart(en) abdeckt, für die die Schulung durchgeführt wird.
- über das nötige Fachwissen verfügen
DIE ZULASSUNG BEHALTEN
Nach Erhalt der Zulassung müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen, damit diese Ihnen nicht entzogen oder ausgesetzt wird:
- nicht mehr als 30 Bewerberinnen und Bewerber pro Runde zulassen
- die Kurse, für die die Zulassung erteilt wurde, ausschließlich auf belgischem Hoheitsgebiet durchführen
- die ADR-ADN-Dienststelle des ÖDW LNU mindestens zwei Wochen im Voraus über Datum, Ort und Sprache der Kurse informieren.
- ein jährliches Verzeichnis führen, in dem nach laufenden Nummern Folgendes aufgeführt wird:
- die Angaben der registrierten Bewerber
- das Datum der Anmeldung
- die Daten der erteilten Lektionen mit der lückenlosen Angabe der An- oder Abwesenheit der Kandidaten (eine Spalte sollte auch für eventuelle Bemerkungen reserviert sein)
- Bewahren Sie diese Daten mindestens 6 Jahre lang auf
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FOLGENDE SCHRITTE
1. Füllen Sie das Antragsformular für die Zulassung aus und schicken Sie es ab:
- per E-Mail an adr.adn@spw.wallonie.be oder
- per Einschreiben an ÖDW LNU - Abteilung Umwelt und Wasser - Dienststelle ADR-ADN - Avenue Prince de Liège n°15, 5100 Jambes
Sie können Ihren Antrag auf Deutsch oder Französisch stellen.
Die Informationen, die zum Antragsformular für die Zulassung gehören, bestehen aus:
- der Liste der Unterrichtsräume
- der namentlichen und beschreibenden Liste (Qualifikationen) der Ausbilder (Anhang 2)
- der Beschreibung des verfügbaren Unterrichtsmaterials
- dem/denSchulungsprogramm/en mit Angabe der unterrichteten Fächer (Anhang 4). Der Mindestinhalt der Programme für die verschiedenen Schulungskategorien kann im Anhang des Königlichen Erlasses vom 5. Juli 2006 eingesehen werden.
- die Liste mit den Beträgen der Anmeldegebühr der Teilnehmer (Anhang 5).
2. Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser analysiert. Die ADR-ADN-Dienststelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um schnell einen Gesprächstermin zur Begutachtung Ihrer Infrastruktur zu vereinbaren.
3. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die Zulassung innerhalb von drei Monaten nach Einreichen Ihres vollständigen Antrags mitgeteilt.
4. Ein ministerieller Erlass wird im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht und macht Ihre Zulassung offiziell.
SANKTIONEN BEI NICHTEINHALTUNG
Ihre Zulassung kann ausgesetzt oder entzogen werden, wenn Sie die Bedingungen nicht erfüllen und gegen geltendes Recht verstoßen.
RECHTSMITTEL
Sie können eine Beschwerde beim Staatsrat einlegen.
- ADR 2023
- ADN 2023
- RID 2023
- Königlicher Erlass vom 05. Juli 2006 über die Ernennung sowie die berufliche Qualifikation von Sicherheitsberatern für den Straßen-, Schienen- oder Binnenschifffahrtsverkehr mit gefährlichen Gütern
- Arrêté royal du 05 juillet 2006 concernant la désignation ainsi que la qualification professionnelle de conseillers à la sécurité pour le transport par route, par rail ou par voie navigable de marchandises dangereuses)