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Eine Zulassung als Klärgrubenentleerer beantragen

Zusammengefasst

Der vorliegende Inhalt stellt eine vollständige oder teilweise Übersetzung dar, die ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt wird.
Die Übersetzung wurde mithilfe automatisierter Werkzeuge, insbesondere mittels künstlicher Intelligenz, erstellt.
Die französische Version bleibt die maßgebliche Referenz.

Bieten Sie Ihre Dienste für die Entleerung von Klärgruben in der Wallonie an? Haben Sie Ihre Zulassung als Entleerer? Sie müssen nämlich vom ÖDW LNU (Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt) offiziell zugelassen werden, um diese Tätigkeit ausüben zu können. Der Antrag auf Zulassung ist kostenlos. Stellen Sie Ihren Antrag online!

Warum sollte man sich als Entleerer zulassen lassen?

Schlamm, der sich in Klärgruben oder anderen Systemen zur Lagerung von Abfällen aus der Abwasserreinigung ansammelt, gilt als Abfall. Seine Abfuhr und Entsorgung muss unter den besten Bedingungen erfolgen, um eine Verschmutzung der Umwelt zu vermeiden. Indem der ÖDW LNU Ihnen eine Zulassung gewährt, erkennt er an, dass Sie über die notwendigen technischen und logistischen Mittel verfügen, um Ihre Aufgaben gesetzeskonform zu erfüllen.

Die Zulassung ist 5 Jahre lang gültig. Diese offizielle Anerkennung wird nicht automatisch verlängert. Sie müssen rechtzeitig vor Ablauf Ihrer laufenden Zulassung eine neue Zulassung beantragen.

Sobald Sie zugelassen sind, werden Sie in die offizielle Liste der zugelassenen Entleerer in der Wallonie aufgenommen.

Eine offizielle Anerkennung mit Verpflichtungen

Sobald Sie die Zulassung erhalten haben, müssen Sie mehrere Verpflichtungen erfüllen, insbesondere:

  • Die Bedingungen für die Zulassung erfüllen (siehe Abschnitt „Bedingungen“)
  • Ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit ausüben
  • Den ÖDW LNU über jede Änderung der Sie betreffenden Informationen informieren
  • Den mit der Überwachung beauftragten Beamten den Zugang zu den Räumlichkeiten ermöglichen

Wie beantragt man eine Zulassung als Klärgrubenentleerer?

Um eine Zulassung zu beantragen, füllen Sie das Online-Formular (Link in der Rubrik „Formulare“) aus und bestätigen Sie es entsprechend dem unten beschriebenen Verfahren.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede natürliche oder juristische Person oder jedes Unternehmen, das die Tätigkeit des Entleerens von Klärgruben oder anderen Systemen zur Ansammlung von Klärschlamm in der Wallonie ausüben möchte.

Bedingungen

Das für die Entleerung verwendete Fahrzeug muss über eine Zulassungsbescheinigung verfügen, der technischen Kontrolle unterzogen worden und versichert sein. Es muss mit einem wasserdichten Behälter ausgestattet sein, der mit folgenden Elementen versehen ist:

  • Eine Öffnung, die eine einfache Reinigung ermöglicht
  • Eine Volumenanzeige
  • Eine Vakuum- oder Verdrängerpumpe
  • Ein Ventil, das Ansaugen und Ausstoßen ermöglicht
  • Ein Vakuumbrecherventil
  • Ein Überdruckventil
Vorteile
  • Wenn Sie zugelassen sind, können Sie im Rahmen der Öffentlichen Verwaltung der autonomen Abwasserreinigung (GPAA) als „konventionierter“ Entleerer tätig sein.
  • Die Zulassung garantiert Ihrem Kunden, dass Sie über die nötigen Mittel und Fachkenntnisse verfügen, um Klärschlamm ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit dem Abfallwirtschaftsgesetz zu entsorgen.
Prozedur

ANTRAG AUF ZULASSUNG

Um eine Zulassung zu beantragen, füllen Sie das in deutscher oder französischer Sprache verfügbare Online-Formular aus und bestätigen Sie es (siehe Rubrik „Formulare“).

BEARBEITUNG IHRES ANTRAGS

1° ERHALT IHRER AKTE

Der ÖDW LNU sendet Ihnen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang Ihres Antrags eine Empfangsbestätigung.

2° ANALYSE IHRER AKTE (VOLLSTÄNDIGKEIT UND ZULÄSSIGKEIT)

Der ÖDW LNU analysiert den Inhalt Ihrer Akte und prüft sie auf Vollständigkeit und Zulässigkeit. Er teilt Ihnen seine Entscheidung spätestens 30 Tage nach dem Datum der Empfangsbestätigung mit.

*) Ist Ihre Akte unvollständig?

Dann haben Sie 30 Tage nach Erhalt der Entscheidung des ÖDW LNU Zeit, um die fehlenden Elemente, auf die in der Entscheidung hingewiesen wird, nachzureichen.

Nach Erhalt Ihrer Ergänzungen hat die Verwaltung 30 Tage Zeit, um Ihnen ihre Entscheidung über die Vollständigkeit und Zulässigkeit Ihres Antrags mitzuteilen. Wenn sie Ihren Antrag ein zweites Mal für unvollständig hält, erklärt sie ihn für unzulässig.

*) Wenn innerhalb der oben genannten Fristen keine Entscheidung vom ÖDW LNU versandt wird, gilt Ihr Antrag als zulässig und wird weiter bearbeitet.

3° GEWÄHRUNG ODER VERWEIGERUNG EINER ZULASSUNG

Der ÖDW LNU teilt Ihnen seine Entscheidung über die Gewährung oder Verweigerung der Zulassung spätestens innerhalb von 60 Tagen ab der Mitteilung über die Zulässigkeit Ihres Antrags mit.

Er kann diese Frist um weitere 30 Tage verlängern; in diesem Fall informiert er Sie vor Ablauf der 60 Tage darüber.

Coût

Der Antrag auf Zulassung ist kostenlos.

rechtliche Grundlagen
  • Code de l'Eau - Partie réglementaire (art. 392 à 400/2)
Voies de recours

Sind Sie mit der Entscheidung des ÖDW LNU nicht einverstanden? Sie können innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Entscheidung des ÖDW LNU eine Beschwerde beim Umweltminister einreichen.

Wie? Per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an folgende Adresse: Chaussée de Louvain, 2, 5000 NAMUR.

  • Möchten Sie vom Minister angehört werden? Geben Sie dies in Ihrer Beschwerde an.

Der Minister schickt Ihnen eine Empfangsbestätigung und teilt Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang Ihrer Beschwerde einen Termin und einen Ort für die Anhörung mit. Nach der Anhörung hat der Minister 30 Tage Zeit, um Ihnen seine Entscheidung zu senden.

  • Bitten Sie nicht darum, vom Minister angehört zu werden? Dann teilt dieser Ihnen seine Entscheidung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang Ihrer Beschwerde mit.

Formulare

Online

  • Registrierung der Transporteure, Sammler, Makler und Händler von nicht gefährlichen Abfällen Formulaire qui requiert l'utilisation de la carte d'identité (eID).

Documents utiles

  • Wie greife ich auf „Mein Bereich“ zu? - Unternehmen MIT belgischer Unternehmensnummer (ZDU)

Nützliche Links

  • Sehen Sie sich die Liste der zugelassenen Klärgrubenentleerer an. (nur auf Französisch verfügbar)

Kontakte

Dienste

Nehmen Sie Kontakt auf mit der Direktion der Infrastrukturen der Abfallbewirtschaftung und -politik

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Aktualisiert am 19/06/2026
Verwaltungsschritt Nr. 3102
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