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Eine touristische Unterkunft in Ostbelgien registrieren

Zusammengefasst

Die Registrierung ist der erste Schritt zum Betrieb einer touristischen Unterkunft in Ostbelgien.

Dazu benötigt das Ministerium zunächst Ihre Kontaktangaben und die wichtigsten Angaben zu Ihrer Unterkunft: Lage, Kapazität und welcher Kategorie Sie Ihre Unterkunft zuordnen.

Jede Unterkunft muss eine der folgenden Kategorien angehören:

  • Hotel
  • Bed & Breakfast (Gästezimmer mit Frühstücksmöglichkeit)
  • Ferienwohnung/ Ferienhaus
  • Camping
  • Gruppenunterkunft
  • Saisonale Unterkunft

Achtung

Sie erhalten eine vorläufige europäische Registrierungsnummer mit der Sie die Unterkunft auf Buchungsplattformen bewerben können. 

Ihre Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn alle notwendigen Dokumente vorliegen. 

Im Detail

Zielpublikum - Details

Bürger oder Unternehmen, die eine touristische Unterkunft vermieten möchten.

Bedingungen

Wenn Sie eine Unterkunft in Ostbelgien auf dem Tourismusmarkt anbieten, müssen Sie diese Unterkunft bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft registrieren.

Vorteile

Durch die Registrierung erhalten Sie die europäische Registrierungsnummer mit der Sie die Unterkunft auf Buchungsplattformen bewerben können. 

Prozedur

Wenn Sie eine Unterkunft in Ostbelgien auf dem Tourismusmarkt anbieten:

  • müssen Sie diese Unterkunft bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft registrieren. Das geht online oder über ein Formular. Sie erhalten dann Ihre Registrierungsnummer.
  • benötigen Sie für diese Unterkunft einen Sicherheitsbescheid. Diesen beantragen Sie bei der der Gemeinde, in der Ihre Unterkunft liegt.
  • muss die touristische Unterkunft sauber und gut unterhalten sein.
  • benötigen Sie eine Haftpflicht-Versicherung für sich, Ihre Mitarbeiter bzw. mithelfende Familienangehörige
  • müssen Sie einen Auszug aus dem Strafregister vorlegen
  • benötigen Sie einen Eigentumsnachweis bzw. das Einverständnis des Eigentümers

Sind die Betriebsbedingungen für eine Registrierung nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt, kann die Deutschsprachige Gemeinschaft die Registrierungsnummer einziehen und Verwaltungsstrafen verhängen.

Für jede Unterkunftskategorie (Hotel, Bed&Breakfast, Ferienwohnungen, usw.) gelten spezifische Mindestkriterien, die vor Ort von der Inspektion überprüft werden. Siehe Weitere Informationen. 

 

rechtliche Grundlagen
  • 2017.01.23, Dekret zur Förderung des Tourismus

Formulare

Online

  • Registrierung einer touristischen Unterkunft Formulaire qui requiert l'utilisation de la carte d'identité (eID).

Nützliche Links

  • Ostbelgien Tourismus - Unterkünfte

Kontakte

Dienste

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Tourismus
Gospertstraße 1
4700 Eupen
+32 87 596 333

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Aktualisiert am 02/07/2026
Verwaltungsschritt Nr. 5343
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