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Eine Subvention für Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Umwelt, die Natur oder das Tierwohl beantragen

Zusammengefasst

Sind Sie eine Vereinigung, eine Gemeinde oder eine andere vor Ort tätige Einrichtung? Führen Sie regelmäßig Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Umwelt, die Natur oder das Tierwohl durch und möchten Sie ein Einzelprojekt in einem dieser Bereiche verstärken oder starten? 

Sie können eine Subvention in Anspruch nehmen, die Ihnen bei der Umsetzung Ihres Projekts hilft. Beantragen Sie diese Subvention bei dem ÖDW LNU (Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt): Das Verfahren erfolgt online und ist kostenlos.

 

NÜTZLICHE UND KONKRETE INITIATIVEN UNTERSTÜTZEN


Mit dieser Subvention sollen Projekte gefördert werden, die zur Sensibilisierung der Natur, der Umwelt und des Tierwohls dienen. Die Unterstützung vielfältiger, bürgernaher Initiativen trägt dazu bei, ein verantwortungsbewussteres Verhalten gegenüber umweltbezogenen und gesellschaftlichen Herausforderungen zu fördern. Außerdem ist dies auch eine Möglichkeit, die Innovation und die Vielfalt der Ansätze vor Ort zu würdigen.

 

EINE FALLBEZOGENE ANALYSE DER PROJEKTE


Angesichts des begrenzten Haushaltsbetrags für diese Art von Subventionen analysieren wir die Anträge auf der Grundlage von:

  • der Qualität des Projekts
  • seiner Relevanz in Bezug auf die vorrangigen Themenbereiche der Regierung in den betreffenden Angelegenheiten 


Die Zelle "Umweltsensibilisierung" (Cellule de Sensibilisation à l’environnement, CSE) ist für die Bearbeitung von Subventionsanträgen zuständig. Reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit variiert je nach beantragtem Betrag zwischen 2 und 4 Monaten

Der zuständige Minister fasst den endgültigen Beschluss.

Um die Subvention zu beantragen, besuchen Sie bitte die digitale Plattform "Mon Espace" über den Link unter "Formulare" unten. Lesen Sie die Rubrik "Verfahren", um die genauen Schritte zu erfahren.

Achtung

Angesichts des Beschlusses der Regierung, die Haushaltsmittel für fakultative Subventionen zu kürzen, empfehlen wir Ihnen, bevor Sie sich mit einem Antragsverfahren befassen, sich mit der Zelle "Umweltsensibilisierung" in Verbindung zu setzen: sensibilisation.environnement@spw.wallonie.be.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Dieses Verfahren betrifft alle natürlichen oder juristischen Personen, die regelmäßig Aktivitäten zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Natur, die Umwelt und das Tierwohl organisieren. 
Es betrifft vor allem die Akteure des nicht kommerziellen Sektors wie:
•    Vereinigungen (VoG, nichtrechtsfähige Vereinigungen …)
•    Gemeinden
•    Verbände
•    Universitäten
•    und andere vor Ort tätige Einrichtungen

Bedingungen

 Um diese Subvention in Anspruch zu nehmen, müssen Sie zwei Hauptbedingungen erfüllen:

      1. Ihr Projekt sollte relevant sein: Es muss sich auf die Sensibilisierung für die Umwelt (im weiteren Sinne), die Natur oder das Tierwohl beziehen.

      2. Sie müssen Erfahrung haben: Ihre Einrichtung muss mindestens 2 Jahre Erfahrung in Aktivitäten zur Sensibilisierung nachweisen. Es geht nicht um das Alter Ihrer Struktur, sondern um Ihre konkrete Erfahrung in diesem Bereich.


Ein Tipp: Kontaktieren Sie uns, bevor Sie Ihren Antrag stellen

Bevor Sie Ihr Projekt einreichen, wenden Sie sich bitte an die Zelle "Umweltsensibilisierung": sensibilisation.environnement@spw.wallonie.be. Sie können überprüfen, ob Sie die Bedingungen für die Gewährung der Subvention erfüllen.

Prozedur

DAS VERFAHREN IN SCHRITTEN

  1. Sich in "Mon Espace" einloggen
  2. Das Formular ausfüllen und die Anhänge beifügen
  3. Den Bearbeitungsstand Ihrer Akte verfolgen
  4. Beschluss des Ministers
  5. Zahlung der Subvention

 

1. LOGGEN SIE SICH bei der Plattform "Mon Espace" EIN

  • Greifen Sie über den Link in "Formulare" auf die Plattform zu.
  • Benötigen Sie Hilfe beim Anmelden? Lesen Sie das Bedienungshandbuch unter "Nützliche Dokumente".


2.  FÜLLEN Sie das Formular AUS und reichen Sie Ihren Antrag ein

Bereiten Sie die folgenden Dokumente vor, die dem Formular beigefügt werden müssen:

  • Eine Projektbeschreibung mit Ergebnisindikatoren und einem voraussichtlichen Budget (Muster unter "Formulare")
  • Ein Bankidentitätsauszug (RIB)

Wenn es sich bei Ihrer Einrichtung um eine VoG oder ein Privatunternehmen handelt UND Ihr Subventionsantrag einen Betrag von mehr als 25.000 € betrifft, fügen Sie Folgendes bei:

  • Den Jahresabschluss und die Jahresbilanz des Vorjahres (BNB-Format, falls diese bei der Nationalbank eingereicht werden müssen)
  • Kopie der neuesten VoG-Statuten (oder ihrer konsolidierten Fassung) 


Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, reichen Sie Ihren Antrag ein, damit er an die Verwaltung weitergeleitet wird. Sie werden eine Empfangsbestätigung per E-Mail erhalten.


3.  VERFOLGEN Sie den Bearbeitungsstand Ihrer Akte

Die Zelle "Umweltsensibilisierung" verwaltet Ihre Akte. Die Bearbeitungszeit variiert je nach beantragtem Betrag zwischen 2 und 4 Monaten.

Gehen Sie zu "Mon Espace", um den Bearbeitungsstand Ihres Antrags zu verfolgen. 

Sollten Elemente fehlen, werden Sie darüber über "Mon Espace" benachrichtigt. Übermitteln Sie diese ebenfalls über die digitale Plattform innerhalb der Frist, die Ihnen die Zelle "Umweltsensibilisierung" mitgeteilt hat. Andernfalls könnte Ihr Antrag als unzulässig betrachtet werden.


4. BESCHLUSS des Ministers

Sobald Ihre Akte vollständig ist, übermittelt die Zelle "Umweltsensibilisierung" diese zur Genehmigung an den zuständigen Minister (Umwelt, Natur oder Tierwohl). Wenn Ihnen die Subvention gewährt wird, erhalten Sie einen Ministeriellen Erlass per E-Mail.


5. ZAHLUNG der Subvention

Die Modalitäten für die Zahlung der Subvention sind im Ministeriellen Erlass festgelegt. Sie variieren je nach Höhe des Betrags und Dauer des Projekts.

Übermitteln Sie Ihre Schuldforderung und die angeforderten Belege an Ihren Sachbearbeiter oder die Zelle "Umweltsensibilisierung" per E-Mail: sensibilisation.environnement@spw.wallonie.be

Sobald der Zahlungsantrag validiert ist, erfolgt die Zahlung innerhalb einer durchschnittlichen Frist von 30 Tagen.

Coût

Das Verfahren ist kostenlos

Délais

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Subventionsantrags variiert je nach beantragtem Betrag zwischen 2 und 4 Monaten

Voie de recours

Sind Sie mit dem Beschluss der Verwaltung nicht zufrieden? Sie können eine individuelle Beschwerde beim Ombudsmann der Wallonie und der Föderation Wallonie-Brüssel einlegen.

Kontakte

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Dienste

Kontaktieren Sie die Cellule de Sensibilisation à l'Environnement (CSE) (Zelle für Umweltbewusstsein)
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4555
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