Eine Subvention für ein Projekt zur Ausbildung in der Bienenzucht beantragen

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Zusammengefasst

Jedes Jahr veröffentlicht die Wallonische Region einen Aufruf zur Subventionierung von Projekten zur Ausbildung in der Bienenzucht, unabhängig davon, ob es sich um Einführungskurse, Grundkurse oder Spezialisierungskurse handelt.
Der Einführungskurs soll einerseits die Teilnehmer für die Biene und ihre Umwelt sensibilisieren und dadurch Fragen von Personen beantworten, die nicht unbedingt mit der Bienenzucht beginnen möchten, und andererseits angehende Imker an einen Grundkurs verweisen. Der mindestens 15 Stunden dauernde Kurs wird mit einer Bescheinigung abgeschlossen, die den Zugang zu einem Grundkurs ermöglicht. Ziel des Grundkurses ist es, Imker auszubilden, die in der Lage sind, 10 - 15 Bienenstöcke verantwortungsvoll und nachhaltig zu bewirtschaften. Er erstreckt sich über zwei Bienenzuchtsaisons und ist sehr praxisorientiert. Er wird mit einem Zertifikat abgeschlossen. Der Spezialisierungskurs hat das Ziel, unsere Imker zu professionalisieren. Es handelt sich um kurze Ausbildungsmodule, die sich an erfahrene Imker richten, die theoretisch mindestens 50 Bienenstöcke besitzen, und die es ermöglichen, auf spezifische Bedürfnisse einzugehen.

Die Wallonische Region subventioniert auch die Organisation von Konferenzen.

Achtung


Dieser Aufruf zur Einreichung von Projekten ist vom 3. März 2025 bis zum 4. Mai 2025 um Mitternacht geöffnet.

Im Jahr 2025 wird nur eine Ausschreibung eröffnet.

Die antragstellenden Ausbildungszentren müssen als VoG strukturiert sein, um sich bewerben zu können.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Ausbildungszentren, die als VoG strukturiert sind und Schulungen anbieten, die für jedermann zugänglich sind, der hobbymäßig oder gewerblich in der Bienenzucht tätig sein möchte

 

Bedingungen

Welche Projekte werden mit dieser Subvention gefördert?

Mit dieser Subvention sollen Projekte zur Ausbildung von Imkern unterstützt werden.
Förderfähig sind:

  • Einführungskurse, die zwischen dem 1. Juni 2025 und dem 1. März 2026 beginnen;
  • Grundkurse, die zwischen dem 1. September 2025 und dem 30. März 2026 beginnen (die entsprechenden Einführungskurse wurden bereits abgehalten);
  • Spezialisierungskurse, die zwischen dem 1. September 2025 und dem 31. August 2026 stattfinden.

 

Welche Kriterien der Beihilfefähigkeit sind mit Schulungen verbunden?

Grundkurs
Um für eine Subvention in Frage zu kommen, muss der Grundkurs die folgenden Kriterien erfüllen:

  • sich über einen Zeitraum von 24 Monaten bis 36 Monaten erstrecken
  • mindestens 100 Unterrichtsstunden umfassen (maximal 120 Stunden werden bezuschusst)
    • davon mindestens 40 Stunden Theorie und
    • mindestens 40 Stunden Praxis
  • sich an mindestens 12 und höchstens 36 Schüler richten
  • eine praktische Betreuung von mindestens 6 bis maximal 9 Schülern pro Betreuer anbieten (maximal 4 Betreuer werden bezuschusst)

 
Grundkurs
Um für eine Subvention in Frage zu kommen, muss der Grundkurs die folgenden Kriterien erfüllen:

  • sich über einen Zeitraum von 24 Monaten bis 36 Monaten erstrecken
  • mindestens 15 Unterrichtsstunden umfassen (maximal 15 Stunden werden bezuschusst)
    • davon mindestens 12 Stunden Theorie und
    • mindestens 3 Stunden Praxis
  • sich an mindestens 8 und höchstens 36 Schüler richten
  • eine praktische Betreuung von mindestens 6 bis maximal 9 Schülern pro Betreuer anbieten (maximal 4 Betreuer werden bezuschusst)

Spezialisierungskurs
Um für eine Subvention in Frage zu kommen, muss der Spezialisierungskurs die folgenden Kriterien erfüllen:

  • sich über einen Zeitraum von 24 Monaten bis 36 Monaten erstrecken
  • mindestens 8 Unterrichtsstunden umfassen
  • sich an mindestens 8 und höchstens 36 Schüler richten

Wer kann ein Projekt einreichen?

Um ein Projekt zur Ausbildung in der Bienenzucht einzuführen, ist das sich bewerbende Ausbildungszentrum als VoG strukturiert und organisiert nur einen Grundkurs pro Jahr (und eventuell einen Einführungskurs und/oder einen Spezialisierungskurs und/oder Konferenzen). Ein zweijähriges Grundkursprojekt kann jedes Jahr eingeführt werden (ein 1. und ein 2. Jahr können sich also nahtlos überschneiden).

Was müssen die Bewerbungsunterlagen enthalten?

Bewerbungsunterlagen bestehen aus drei Teilen:

  1. eine eidesstattliche Erklärung
  2. ein Zulassungsformular
  3. eine Akte mit der Präsentation der Kurse, dessen Anzahl an Blättern der Anzahl an Kursprojekten entspricht

Alle Einzelheiten zu den Modalitäten, die bei der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen zu beachten sind, werden im Vademecum zum Projektaufruf ausführlich beschrieben (siehe Rubrik „Nützliche Dokumente“).

 

Vorteile

Die ausgewählten Projekte zur Ausbildung als Imker erhalten eine Subvention, deren Höhe bestimmte Parameter berücksichtigt, wie:

  • die Anzahl der Teilnehmer
  • die Anzahl der Unterrichtsstunden
  • die Aufteilung zwischen Theorie und Praxis
  • die Anzahl der praktischen Betreuer

Darüber hinaus werden auch kursabhängige Pauschalen und Vergütungsbeträge festgelegt:

  • Basiskurs: „Betriebskosten“-Pauschale von max. 1.250 € und Ausbilder, die mit 43 €/Std. bezahlt werden
  • Einführungskurs: „Betriebskosten“-Pauschale von max. 187 € und Ausbilder, die mit 43 €/Std. bezahlt werden
  • Spezialisierungskurs: Subvention von maximal 2.500 € pro Kurs

 

Beispiele

Für einen Grundkurs würde die Mindestsubvention 7.270 € betragen, bei einer Konfiguration von:

  • 12 Schülern
  • 2 Ausbildern
  • 60 Stunden Theorie und 40 Stunden Praxis

Ebenfalls für einen Grundkurs würde die maximale Subvention 17.030 € betragen, mit einer Konfiguration von:

  • 36 Schülern
  • 4 praktische Betreuer
  • 80 Stunden Praxis und 40 Stunden Theorie

In diesen Beträgen ist eine Betriebskostenpauschale von maximal 1.250 € enthalten. Theoretische Ausbilder und praktische Betreuer werden mit bis zu 43 €/Stunde bezuschusst.

Um den Betrag der Subvention zu erhalten, müssen die Antragsteller eine Schuldforderung einreichen und die Beihilfefähigkeit ihrer Ausgaben (für Gehälter und Betriebskosten) nachweisen.
Weitere Informationen zu den beihilfefähigen Ausgaben finden Sie im Vademecum für die Einreichung von Schuldforderungen unter „Nützliche Dokumente“ weiter unten. Verschiedene Vorlagen für Tabellen zum Nachweis der Ausgaben sind auf dem Landwirtschaftsportal verfügbar.

Prozedur

Welche Schritte und Prozesse durchlaufen die Bewerbungen?

Sobald das antragstellende Ausbildungszentrum alle angeforderten Dokumente (wie in der Rubrik „Voraussetzungen“ und im Vademecum detailliert beschrieben) per E-Mail an formation.apicole@spw.wallonie.be gesendet hat, erhält es eine Bestätigung über den Eingang seiner Bewerbung. Die Verwaltung prüft auch die Vollständigkeit der Akte (von April bis Juni).

Alle eingereichten und zulässigen Bewerbungen werden von der Verwaltung bewertet und in eine Vorauswahl aufgenommen (Ende Juni).
Die Projekte werden anhand objektiver Auswahlkriterien bewertet, die sich je nach Art des Kurses unterscheiden.
Weitere Informationen zu diesen Auswahlkriterien und ihrer Bewertung finden Sie im Vademecum zum Projektaufruf in der Rubrik „Nützliche Dokumente“.

Die in die engere Wahl gezogenen Anträge werden einem Beratungsausschuss vorgelegt, der über sie entscheidet (Ende Juni).

Die Ausbildungszentren, deren Projekt für eine Subvention ausgewählt wurde, erhalten eine formlose Benachrichtigung, sobald der Beratungsausschuss getagt hat und „vorbehaltlich der Genehmigung durch den Minister“.

Der ministerielle Subventionserlass, der die bewilligten vorläufigen Budgets und die bezuschussten Projekte offiziell festlegt, wird den Empfängern unmittelbar nach seiner Unterzeichnung durch den Landwirtschaftsminister zugestellt.

 

Délais

Die Aufruf zur Subventionierung ist vom 2. April 2024 bis 23. Juni 2024 geöffnet.

Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie die Direktion für Qualität und Tierwohl bezüglich Schulungen und Konferenzen zur Bienenhaltung
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3204
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