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Eine Investitionsprämie (Großunternehmen) beantragen

Zusammengefasst

  • Sie sind ein Großunternehmen;
     
  • Ihr Unternehmen besitzt oder gründet eine Betriebsstätte in Wallonien;
     
  • Sie haben die Absicht, in einem Entwicklungsgebiet  zu investieren.

Wallonien kann Ihnen eine Investitionsprämie bewilligen, die nach den unten angegebenen Kriterien variiert:

  • Schaffung und Art des Arbeitsplatzes;
  • Bedeutung des Investitionsprogramms (Tätigkeitsbereich, erste Niederlassung in Wallonien usw.);
  • Bedeutung der Tätigkeit für die Region (innovativer Charakter, Arbeit im Bereich Forschung und Entwicklung usw.);
  • Auswirkung des Investitionsprogramms auf die Umwelt;
  • Maßnahme der Kreislaufwirtschaft;
  • wirtschaftliche Auswirkungen des Investitionsprogramms.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch von der Grundsteuer befreit werden.

Achtung

Ab dem 1. Juli 2025 werden sich die Investitionsbeihilfen für KMU und Großunternehmen ändern und es wird eine neue Regelung eingeführt.

Um zu wissen, ob Ihr Unternehmen und Ihr Investitionsprogramm förderfähig sind, müssen Sie weitere Informationen abwarten.

Wenn Sie jedoch planen, Ihr Investitionsprogramm in Kürze zu starten, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, das Antragsformular für die Startgenehmigung auszufüllen. Beachten Sie jedoch, dass es auf der Grundlage der neuen Kriterien geprüft wird.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Die Großunternehmen

Bedingungen

Um diese Prämie zu erhalten, müssen Sie alle der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Planen, in einer Entwicklungszone in der Wallonie eine Erstinvestition in eine neue Aktivität zu tätigen, nämlich:
    • entweder die Gründung einer neuen Niederlassung (Betriebssitz, Geschäftssitz, Zweigniederlassung usw.);
    • oder die Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Einrichtung (die neue Tätigkeit darf nicht mit der zuvor in dieser Einrichtung ausgeübten Tätigkeit identisch oder ihr ähnlich sein - anderer vierstelliger NACE-Code);
    • oder die Übernahme einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne den Erwerb geschlossen worden wäre und von einem Investor, der nicht mit dem Verkäufer verbunden ist, übernommen wird, sofern die neue Tätigkeit, die mithilfe der erworbenen Vermögenswerte ausgeübt wird, nicht mit der Tätigkeit, die in der Betriebsstätte vor dem Erwerb ausgeübt wurde, identisch oder ihr ähnlich ist.

In den Entwicklungszonen des Typs a, d. h. in der Provinz Luxemburg für den Zeitraum 2022-2027 und im Hennegau für Anträge, die ab dem 1.1.2024 eingereicht werden, sind alle Arten von Projekten förderfähig: Gründung von Betrieben, Kapazitätserweiterungen, Diversifizierung von Produkten oder Tätigkeiten und grundlegende Änderungen des Produktionsprozesses.

  • Eine Tätigkeit in einem der zugelassenen Sektoren ausüben;
     
  • Ein förderfähiges Investitionsprogramm von mindestens 1 Million EUR vorlegen;
     
  • Den Antrag vor jeder festen Verpflichtung im Zusammenhang mit Investitionen (Bestellschein usw.) stellen und darin den für das Projekt erforderlichen Förderbetrag angeben;
     
  • Kein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sein.
     

Zu beachten ist, dass die Prämie je nach Gebiet auf maximal 10 %, 15 % oder 20 % und auf 75.000 EUR pro geschaffenem Arbeitsplatz bzw. 100.000 EUR pro geschaffenem Arbeitsplatz begrenzt ist, wenn das größere Interesse von der Wallonischen Regierung anerkannt wird. Im Falle der Erhaltung von Arbeitsplätzen muss auch die Anerkennung der Wallonischen Regierung beantragt werden, dass das Projekt von großem Interesse für die nachhaltige Entwicklung der Region ist.

Prozedur

Unten finden Sie die verschiedenen Schritte, die Sie durchlaufen müssen, um Ihre Akte zu validieren:

  • Sie müssen ein Antragsformular auf die Genehmigung des Beginns eines Investitionsprogramms über Mon Espace  (Mein Konto) einreichen. Wenn Sie den Antrag validieren, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail mit einer Referenznummer.

Das Absendedatum des Antrags an die Verwaltung ist wichtig: es ist das Datum, an dem die mit dem Programm zusammenhängenden Arbeiten beginnen können. Der Beginn der Arbeiten entspricht entweder dem Beginn der mit der Investition zusammenhängenden Bauarbeiten oder der ersten rechtlich bindenden Bestellung von Ausrüstung oder jeder anderen Verpflichtung, durch die die Investition unwiderruflich wird, je nachdem was zuerst erfolgt.

  • Sie müssen unbedingt einen "Unternehmenspas" anfordern, bevor Sie das Antragsformular für die Förderung ausfüllen.

Ihr Antrag auf den "Unternehmenspass" muss über ein Online-Formular gestellt werden, das auf Mon Espace zur Verfügung steht Wenn Sie den Antrag validieren, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail mit einer Referenznummer.

  • Sie müssen das Antragsformular für die Investitionshilfe spätestens 6 Monate ab der Genehmigung des Beginns ausfüllen. Dort geben Sie die Referenznummer oder die Nummer der Entscheidung des "Unternehmenspasses" an.
  • Ihr Antrag wird von der zuständigen Direktion geprüft. Nach dieser Prüfung erhalten Sie die Entscheidung per Post.
  • Sie können einen Antrag auf Zahlung der Prämie mit Hilfe der dieser Entscheidung beigefügten Unterlagen stellen.

Die Belege, die der Benutzer einreichen muss, sind auf dem Antragsformular für die Förderung und in den Hinweisen (Download in der Rubrik "nützliche Dokumente" dieser Maßnahme) aufgeführt.

Die Einspruchsmöglichkeiten im Fall der Ablehnung der Hilfe werden immer mitgeteilt. Das Einreichen des Antrags auf Hilfe ist kostenlos.

Wir bemühen uns, die Anträge möglichst schnell zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit variiert je nach der Komplexität der Akte, der Bitten um weitere Auskünfte, erforderlicher Stellungnahmen, und eventuell, um die Prämie und das verfügbare Budget für die Hilfe zu prüfen.

Um Ihnen bei den Verwaltungsschritten zu helfen, können Sie die Verwaltung direkt kontaktieren.

Alle Anträge auf Hilfe sind auf Französisch oder Deutsch auszufüllen.

rechtliche Grundlagen
  • Dekret vom 11. März 2004 über die regionalen Fördermaßnahmen für Großunternehmen
  • Durchführungsverordnung vom 6. Mai 2004 für das Dekret vom 11. März  über die regionalen Fördermaßnahmen für Großunternehmen und seine Änderungsverordnungen
  • Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit Bedeutung für den EWR

Formulare

Online

  • Antrag auf Genehmigung des Beginns eines Investitionsprogramms (nur auf Französisch verfügbar) Formulaire qui requiert l'utilisation de la carte d'identité (eID).
  • Unternehmenspass (nur auf Französisch verfügbar) Formulaire qui requiert l'utilisation de la carte d'identité (eID).
  • Antrag auf Investitionsbeihilfe (nur für 2025 eingereichte Startgenehmigungen) - nur auf Französisch verfügbar Formulaire qui requiert l'utilisation de la carte d'identité (eID).

    Dieses Formular betrifft nur Unternehmen, die ihren Antrag auf Zulassung ab dem 01.01.2025 gestellt haben. 

  • Antrag auf Investitionshilfen (nur auf Französisch verfügbar) Formulaire qui requiert l'utilisation de la carte d'identité (eID).

Downloads

  • Liste der Ausgaben (Ausschließlich für die Anträge auf Zahlung der Investitionsprämien unabhängig von EFRE und den ELER-Ergänzungen) - nur auf Französisch verfügbar

Documents utiles

  • Erläuternde Mitteilung (für Anträge auf Genehmigung des Beginns, die ab dem 01.07.2025 eingereicht werden) - nur auf Französisch verfügbar

    Diese Erläuternde Mitteilung betrifft ausschließlich Unternehmen, die ihren Antrag auf Genehmigung des Beginns ab dem 1. Juli 2025 eingereicht haben

  • Erläuternde Mitteilung (für Anträge auf Genehmigung des Beginns, die vor dem 01.07.2025 eingereicht wurden) - nur auf Französisch verfügbar

    Diese Erläuternde Mitteilung betrifft ausschließlich Unternehmen, die ihren Antrag auf Genehmigung des Beginns vor dem 1. Juli 2025 eingereicht haben

  • Wie kann ich auf Mon Espace zugreifen? - Unternehmen (nur auf Französisch verfügbar)
  • Wie kann ich auf Mon Espace zugreifen? - Bevollmächtigter (nur auf Französisch verfügbar)
  • Karte der Entwicklungsgebiete (nur auf Französisch verfügbar)

Nützliche Links

  • 1890.be - Einziger Schalter der wallonischen Unternehmer
  • Die Datenbank MIDAS (die öffentliche Förderung in der wallonischen Region)
  • Wallonien - Wirtschaftsportal

Kontakte

Dienste

Leitung der Investitionsprogramme

Verwaltung

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Aktualisiert am 23/06/2026
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